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Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK

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Wahl / Beginn / Laufzeit<br />

XIV 47<br />

Die Laufzeit <strong>der</strong> Tarife beginnt mit dem Beginn des Kalen<strong>der</strong>monats, <strong>der</strong> dem Eingang<br />

<strong>der</strong> schriftlichen Wahlerklärung bei <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong> folgt. Die Mindestbindungsfrist<br />

an die Tarife beträgt 3 Jahre; sie beginnt mit <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Tarife.<br />

Mit Ablauf <strong>der</strong> Mindestbindungsfrist endet <strong>der</strong> Tarif automatisch; das Mitglied kann bei<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen innerhalb von 1 Monat nach Ende des Tarifs einen sich<br />

hieran nahtlos anschließenden Tarif bei <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong> neu wählen.<br />

Kündigung<br />

XV 48<br />

Abweichend von § 175 Absatz 4 SGB V kann die Mitgliedschaft bei <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong><br />

vorbehaltlich Absatz XVI frühestens zum Ablauf <strong>der</strong> durchgehend verlaufenden<br />

3-jährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden.<br />

XVI 49<br />

Für den Wahltarif besteht ein Son<strong>der</strong>kündigungsrecht, wenn die Fortführung für das<br />

Mitglied eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, insbeson<strong>der</strong>e bei Anmeldung<br />

von Privatinsolvenz o<strong>der</strong> bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw.<br />

SGB XII. Die schriftliche Kündigung wird in diesen Fällen mit Ablauf des auf den Eingang<br />

<strong>der</strong> Kündigung folgenden Kalen<strong>der</strong>monats, frühestens zum Zeitpunkt des die<br />

Son<strong>der</strong>kündigung begründenden Ereignisses, wirksam. Mit entsprechen<strong>der</strong> Frist kann<br />

eine Kündigung ebenfalls bei wesentlichen inhaltlichen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tarifbedingungen<br />

o<strong>der</strong> bei einer Prämienerhöhung um mehr als 10 v. H., bezogen jeweils auf 1<br />

Jahr <strong>der</strong> Mindestbindung, erfolgen.<br />

47 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.07.2012<br />

48 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.07.2012<br />

49 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.07.2012<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 55 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />

in Kraft ab 16.04.2013

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