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Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK

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III<br />

Der Versicherte hat Anspruch auf eine gesundheitsorientierte altersentsprechende<br />

Sachprämie, wenn in dem 3-Jahreszeitraum die Voraussetzungen nach Absatz I durch<br />

Vorlage <strong>der</strong> vollständig ausgefüllten <strong>BKK</strong>-Bonus-Karte nachgewiesen werden. Die<br />

Sachprämie ist aus einem geson<strong>der</strong>ten Katalog auszuwählen.<br />

IV Das Bonusmodell endet spätestens zum 31.12.2013.<br />

Mit Bekanntgabe des Bonusmodells nach § 14a <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist eine neue Teilnahme<br />

an dem Bonusmodell nach § 14b <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> nicht mehr möglich. Versicherte mit<br />

Teilnahmebeginn bis zur Einführung des Bonusmodells nach § 14a <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> können<br />

sich in dieses überführen lassen. Alternativ haben sie auch die Möglichkeit, das<br />

Bonusmodell nach § 14b <strong>Satzung</strong> weiterzuführen. Eine parallele Teilnahme an beiden<br />

Bonusmodellen nach §§ 14a und b <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist nicht möglich. Spätestens zum<br />

30.06.2014 ist das Bonusheft zur Ausgabe des Bonus einzureichen. Eine Ausgabe des<br />

Bonus nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 49 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />

in Kraft ab 16.04.2013

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