Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
III<br />
Der Versicherte hat Anspruch auf eine gesundheitsorientierte altersentsprechende<br />
Sachprämie, wenn in dem 3-Jahreszeitraum die Voraussetzungen nach Absatz I durch<br />
Vorlage <strong>der</strong> vollständig ausgefüllten <strong>BKK</strong>-Bonus-Karte nachgewiesen werden. Die<br />
Sachprämie ist aus einem geson<strong>der</strong>ten Katalog auszuwählen.<br />
IV Das Bonusmodell endet spätestens zum 31.12.2013.<br />
Mit Bekanntgabe des Bonusmodells nach § 14a <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist eine neue Teilnahme<br />
an dem Bonusmodell nach § 14b <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> nicht mehr möglich. Versicherte mit<br />
Teilnahmebeginn bis zur Einführung des Bonusmodells nach § 14a <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> können<br />
sich in dieses überführen lassen. Alternativ haben sie auch die Möglichkeit, das<br />
Bonusmodell nach § 14b <strong>Satzung</strong> weiterzuführen. Eine parallele Teilnahme an beiden<br />
Bonusmodellen nach §§ 14a und b <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist nicht möglich. Spätestens zum<br />
30.06.2014 ist das Bonusheft zur Ausgabe des Bonus einzureichen. Eine Ausgabe des<br />
Bonus nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 49 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />
in Kraft ab 16.04.2013