Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 16 Kooperation mit <strong>der</strong> PKV<br />
Die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> vermittelt ihren Versicherten Ergänzungsversicherungsverträge<br />
privater Krankenversicherungsunternehmen.<br />
§ 17 Aufsicht<br />
Die Aufsicht über die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> führt das Bundesversicherungsamt.<br />
§ 18 Mitgliedschaft zum Landesverband<br />
Die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> gehört dem <strong>BKK</strong> Landesverband Mitte als Mitglied nach den Bestimmungen<br />
seiner <strong>Satzung</strong> an.<br />
§ 19 Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong> erfolgen durch Aushang in den Räumen<br />
<strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong> und außerdem durch Bekanntgabe<br />
• im Internet unter www.<strong>energie</strong>-bkk.de,<br />
• in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zeitschrift.<br />
Im Internet wird <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong>stext mit Genehmigungsformel dauerhaft eingestellt. Der Zeitpunkt<br />
des Einstellens wird dokumentiert.<br />
Für Neufassungen und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und des sonstigen autonomen Rechts <strong>der</strong><br />
<strong>Betriebskrankenkasse</strong> beträgt die Aushangfrist 2 Wochen.<br />
Auf dem Aushang ist <strong>der</strong> Tag des Anheftens, die Aushangfrist und <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Abnahme<br />
sichtbar zu machen.<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 59 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />
in Kraft ab 16.04.2013