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Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH

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Weitere gesetzliche Grundlagen<br />

Da der öffentliche Dienst jeweils auf länderspezifi schen Regelungen<br />

beruht, gibt es für die Beschäftigten jedes Bundeslandes und des<br />

Bundes gesonderte Regelungen (Bundesgleichstellungsgesetz,<br />

Landesgleichstellungsgesetze; Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze;<br />

Bundesbeamtengesetz). Die Inhalte der jeweiligen<br />

Landesregelungen unterscheiden sich teilweise in ihrer Reichweite.<br />

Einen guten Überblick dieser gesetzlichen Grundlagen und ihrer<br />

Anknüpfungspunkte für familienbewusste Maßnahmen in der<br />

Dienststelle bietet die Broschüre „Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und<br />

<strong>Beruf</strong> für Personalräte“; S.27 – 38 (http://familie.dgb.de/service/<br />

bildungsarbeit/dgb-broschuren/++co++025d1a26-4e3f-11e0-<br />

568a-00188b4dc422). Die umfangreichste Literatur zum Thema<br />

Recht und Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und <strong>Beruf</strong> fi nden sie im Juris<br />

Praxiskommentar (Düwell u. a. 2009).<br />

Probleme bei der Gewährung von Teilzeit<br />

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt in ganz Deutschland für<br />

(fast) alle Beschäftigungsverhältnisse. Gegen die Einführung von<br />

Teilzeit werden verschiedene Begründungen ins Feld geführt.<br />

Rechtlich sind diese Gründe relevant, wenn sie einer nachweisbaren<br />

und nachvollziehbaren Entscheidung der Arbeitsorganisation<br />

entspringen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 Abs. 4, TzBfG)<br />

nennt vier Ablehnungsgründe: 1. Unverhältnismäßige Kosten<br />

(Kosten, die eine besondere Teilzeitbeschäftigung verursacht); 2.<br />

wesentliche Beeinträchtigung im Betrieb; 3. wesentliche Beeinträchtigung<br />

der Organisation oder des Arbeitsablaufs (z. B. Teilzeit<br />

läuft den Anforderungen und/oder der Betriebsvereinbarung des<br />

Schichtsystems zuwider oder verursacht lange Über gabe gespräche);<br />

4. keine Ersatzkraft. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-<br />

Holstein (Az.: 3 SaGa 14/10 vom 15. 12. 2010) stärkt eher die<br />

Rechte der Arbeitnehmer/innen auf Teilzeit. In einer Änderungsschneiderei<br />

mit 2-Schichtbetrieb wollte eine Schneiderin nach der<br />

Elternzeit in Teilzeit gehen und nur noch vormittags arbeiten. Der<br />

Teilzeitwunsch wurde vom Arbeitgeber mit der Argumentation<br />

verweigert, dass aus „organisatorischen Gründen“ alle Beschäftigten<br />

wechseln müssen. Dagegen verwies das Gericht darauf, dass<br />

das Wechseln im Schichtbetrieb allein kein Ablehnungsgrund ist.<br />

Vielmehr muss der Arbeitgeber begründen, weshalb der Arbeitszeitwunsch<br />

nicht durch Änderungen im Betriebsablauf oder durch<br />

Ersatzkräfte realisiert werden kann.<br />

Faktorisierung der Arbeitszeiten<br />

Um die negativen Folgen von jahrelanger <strong>Schichtarbeit</strong> zu<br />

reduzieren, ist es empfehlenswert, eine Faktorisierung der<br />

Arbeitszeiten in <strong>Schichtarbeit</strong> vorzunehmen. Ein Beispiel, wie<br />

verschiedene Modelle aussehen, gibt die Gewerkschaft der<br />

Polizei. Je nach Modell werden entweder die in Schicht geleisteten<br />

Jahre gezählt oder stundenweise auf ein Lebensarbeitszeitkonto<br />

verbucht. Im ersten Modell könnte z. B. nach 30 Schichtjahren<br />

ein Faktor zwischen 1,05 und 1,45 angerechnet werden, so dass<br />

1,5 bis 15 Jahre Zeitgewinn resultieren und die Beschäftigten<br />

ent sprechend früher verrentet werden könnten. Im zweiten Modell,<br />

in dem die einzelnen Schichten faktorisiert und z. B. auf ein Lebensarbeitskonto<br />

gutgeschrieben werden, würde ein 8-Stunden-Dienst<br />

mit dem Faktor 1,5 dann eine Gutschrift von 12 Stunden bedeuten<br />

(http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/Posa/$fi le/PosSchichtEndstand.<br />

pdf).<br />

Auf Länderebene gelten solche Regelungen bereits für Beamte<br />

und Beamtinnen. In Rheinland-Pfalz ist geplant das Rentenalter für<br />

Polizisten/innen im gehobenen Dienst auf 62 Jahre und im höheren<br />

Dienst auf 64 Jahre zu reduzieren. Dabei sollen auch die geleisteten<br />

Schichtdienstzeiten faktorisiert werden (vgl. Gewerkschaft der<br />

Polizei 2011).<br />

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