Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH
Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH
Familienbewusste Schichtarbeit - Beruf & Familie gGmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
d) Langfristige Planung<br />
Idealerweise ist die fl exible Arbeitsgestaltung für die Beschäftigten<br />
planbar. Dafür sollte eine Grundplanung über einen längeren<br />
Zeitraum erstellt werden. Später können sowohl betriebliche<br />
Schwankungen als auch Beschäftigtenwünsche integriert werden.<br />
Durch diese Grundplanung wird die <strong>Schichtarbeit</strong> für die Beschäftigten<br />
vorhersehbarer und damit zuverlässiger; <strong>Familie</strong>nleben und<br />
Freizeitaktivitäten können eher darauf abgestimmt werden.<br />
„Aufgrund der jährlichen Absatzplanung wird im Dezember für<br />
die Produktionsabteilungen eine individuelle Produktionsplanung<br />
erstellt. Darin wird die voraussichtliche monatliche Arbeitszeit pro<br />
Abteilung oder Maschine für das nächste Jahr im Voraus geplant.<br />
Die Planungen werden jährlich per Aushang bekannt gegeben<br />
und im laufenden Jahr monatlich mit dem Betriebsrat abgestimmt.<br />
Treten grundlegende Änderungen auf, wird der Jahresplan im<br />
laufenden Jahr geändert.“ (Papiergewerbe)<br />
Auch Freischichten sollten für die Beschäftigten planbar sein, damit<br />
sie ihr Arbeits- und Privatleben gut aufeinander abstimmen können.<br />
„Die Verteilung von Freischichten wird im Voraus festgelegt und<br />
dem Mitarbeiter monatlich mitgeteilt.“<br />
Die Beschäftigten können über die Lage von Arbeits- oder<br />
Freischichten mitentscheiden. Nachfolgend ist dies für die Planung<br />
zusätzlicher Schichten im Jahr geregelt.<br />
„Die Vertragsparteien vereinbaren, dass unabhängig von der<br />
tatsächlich verplanten Arbeitszeit pro Mitarbeiter 22 zusätzliche<br />
Schichten geleistet werden müssen. Von den Ausgleichsschichten<br />
werden 11 Schichten vom Mitarbeiter in Absprache mit dem<br />
Schichtmeister festgelegt (Mitarbeiterschichten).“ (Mineralölverarbeitung)<br />
In langfristig geplanten Schichtsystemen werden Anzahl und Lage<br />
fl exibler Schichten festgelegt. In diesem Fall können vorhersehbare<br />
Schwankungen im betrieblichen Bedarf genutzt werden, um<br />
Freischichten zu gewähren.<br />
„In den Schichtrahmenmodellen sind bedarfsorientierte fl exible<br />
Schichten enthalten, bei denen ausschließlich die Arbeitstage und<br />
freien Tage defi niert sind. Die Schichten und die Schichttage sind<br />
nicht defi niert.“ (Telekommunikationsdienstleister)<br />
Ein begrenzter Umfang möglicher fl exibler Schichten für den<br />
einzelnen Beschäftigten garantiert, dass in den Schichten ausreichend<br />
Personal vorhanden ist. Zudem bleiben Minus- oder<br />
Plusstunden im vereinbarten Rahmen bzw. ist ein zeitnaher<br />
Ausgleich möglich. Im Folgenden ist festgelegt, dass nur ein<br />
bestimmter Prozentsatz von Schichten fl exibel sein darf. Auch das<br />
trägt zu mehr Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit bei.<br />
„Für jeden Mitarbeiter gilt, dass maximal 10 % seiner Schichten<br />
fl exible Schichten sein dürfen.“ (Telekommunikationsdienstleister)<br />
e) Kurzfristige Absprachen<br />
In Absprache mit Vorgesetzten und Kollegen kann ein/e<br />
Beschäftigte/r von sich aus eine kurzfristige Reduzierung der<br />
Arbeitszeit beantragen (aus Vereinbarkeitsgründen wichtig, z. B.<br />
beim Eintreten von Pfl egefällen): Dies kann sich auf den Ausfall<br />
ganzer Schichten beziehen oder die Verkürzung einer Einzelschicht,<br />
wie der folgende Auszug zeigt.<br />
„Ein Mitarbeiter kann kurzfristig auf seinen Wunsch die Verkürzung<br />
der Schicht beantragen. Der Vorgesetzte soll diesem Wunsch<br />
nachkommen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen,<br />
insbesondere die Mindestbesetzung gewährleistet ist und der<br />
Freizeitausgleich der Steuerung der Zeitsalden dient.“ (Gesundheit<br />
und Soziales)<br />
f) Gleitzeit, Arbeitszeitkorridore<br />
Gleitzeitregelungen bei Nacht- und <strong>Schichtarbeit</strong> regeln vor<br />
allem Spielräume beim Schichtwechsel. Für eine funktionierende<br />
Schichtübergabe müssen Zeitgrenzen für die Gleitzeitspanne<br />
festgelegt sein, innerhalb derer die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten<br />
(weitgehend) selbst einteilen können. Diese Gleitzeitspanne<br />
entspannt die Zeitsituation für pfl egende Beschäftigte und Eltern<br />
und ist damit oft eine sehr hilfreiche Maßnahme zur besseren<br />
Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und <strong>Beruf</strong>. Hier ein Beispiel für eine<br />
entsprechende Formulierung.<br />
„Bei einer Planung mit Schichtrahmenmodellen gilt ein Gleitzeitfenster<br />
von 30 Minuten fl exibler Gleitzeit (-15 bis +15 Minuten um<br />
den hinterlegten Start-/Endzeitpunkt, je zu Beginn und Ende der<br />
Schicht).“ (Telekommunikationsdienstleister)<br />
Die Akzeptanz von Schichtsystemen und die Arbeitszufriedenheit<br />
wachsen, wenn die Beschäftigten an der Schichtplangestaltung<br />
beteiligt werden. Das gilt auch für kurzzeitige Wechsel von<br />
Schichtsystemen in Form zusätzlicher Schichten. Laut folgender<br />
Vereinbarung werden die Wünsche der Beschäftigten so berücksichtigt.<br />
„Der Bedarf zur Nutzung der zusätzlichen Schichten ergibt sich<br />
aus der Belegung der Gruppen und wird anhand der Belegungsdaten<br />
in der Gruppe festgestellt. Die Personaleinsatzplanung erfolgt<br />
auf Gruppenebene unter weitestgehender Berücksichtigung der<br />
Mitarbeiterwünsche.“ (Unternehmensbezogene Dienst leistungen)<br />
Wie dies in einem konkreten Schichtsystem umsetzbar ist, sollte<br />
im Voraus festgelegt werden. Angemessene Ankündigungsfristen<br />
gewähren hierbei Planungssicherheit. Für die Beschäftigten gehört<br />
dazu auch ein vorhersehbarer Schichtplanrhythmus, in dem nicht<br />
nur die Arbeitszeiten festgelegt sind, sondern auch die sich aus der<br />
Schichtfolge ergebenden Ruhe- und Freizeiten. Aus der Vereinbarkeitsperspektive<br />
und nach arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen<br />
54