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endgültiger bericht gy_waldstr_hattingen - Gymnasium Waldstraße

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<strong>Gymnasium</strong> <strong>Waldstraße</strong><br />

Hattingen<br />

Schulnummer: 169985<br />

Seite 71 von 79<br />

5.6 Qualitätsbereich 6: Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung<br />

Aspekt 6.1 Schulprogramm<br />

6.1 Schulprogramm<br />

Bewertung der Kriterien<br />

Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 n. bew.<br />

X<br />

++ + - -- 0<br />

6.1.1 Die Schule hat eine regelmäßig tagende Steuergruppe eingerichtet. X<br />

6.1.2<br />

6.1.3<br />

6.1.4<br />

6.1.5<br />

6.1.6<br />

Alle Beteiligten werden regelmäßig über den Arbeitsstand der<br />

Steuergruppe informiert.<br />

Die Schule hat ihre Entwicklungsziele in einer Planung mit Zeitleiste<br />

und unter Angabe der Verantwortlichkeiten festgelegt.<br />

Die Schule stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt der<br />

Schulprogrammarbeit.<br />

Die Schule arbeitet im Rahmen der Schulprogrammarbeit an Aspekten<br />

eines schulinternen Curriculums.<br />

Die Schule überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der<br />

Schulprogrammarbeit.<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Die Schulprogrammarbeit gelingt dem <strong>Gymnasium</strong> <strong>Waldstraße</strong> in überzeugender, teilweise<br />

auch exzellenter Weise. Hierfür ist wesentlich die (erweiterte) Schulleitung in Kooperation mit<br />

der Steuergruppe (ursprünglich als AG „Schulentwicklung“ gegründet) und weiteren Arbeitsgruppen<br />

der Schulentwicklung verantwortlich. Der Bewertung wurde das Schulprogramm in<br />

seiner 4. überarbeiteten Fassung aus dem Jahr 2011 zugrunde gelegt.<br />

Schulprogramm<br />

vorliegend/<br />

nicht vorliegend<br />

ergänzende Kommentierung<br />

Es liegt ein Schulprogramm vor. (SchulG § 3 (2)) ja Neufassung 2011<br />

Das Schulprogramm ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit des Kollegiums<br />

unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler und der Eltern. (SchulG § 3<br />

(3)) SchulG § 57, (2)) ) SchulG § 62 (1) SchulG § 65 (2)<br />

ja<br />

Das Schulprogramm konkretisiert auf der Basis einer gemeinsamen pädagogischen<br />

Grundorientierung (Leitbild) die zentralen Leitvorstellungen des<br />

Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. (SchulG § 3 (2)) (RdErl.<br />

MSW)<br />

ja<br />

Das Schulprogramm setzt schulindividuelle Schwerpunkte auf der Basis der<br />

besonderen Situation der Schule. (SchulG § 3 (2))<br />

ja<br />

Das Schulprogramm als Arbeitsprogramm enthält Entwicklungsziele,<br />

Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit der<br />

Schule. (SchulG § 3 (2)) (RdErl. MSW)<br />

teils<br />

Schwerpunkte: ja<br />

Entwicklungsziele: an verschiedenen<br />

Stellen immanent<br />

Organisationsformen: teils<br />

Das Schulprogramm enthält Planungen zur Evaluation. (RdErl. MSW) teils In den letzten 2 Kapiteln eher<br />

allgemein formuliert<br />

Das Schulprogramm ist klar gegliedert und verständlich sowie adressatenbezogen<br />

formuliert, ggf. in unterschiedlichen Fassungen bzw. Auszügen.<br />

ja

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