endgültiger bericht gy_waldstr_hattingen - Gymnasium Waldstraße
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<strong>Gymnasium</strong> <strong>Waldstraße</strong><br />
Hattingen<br />
Schulnummer: 169985<br />
Seite 71 von 79<br />
5.6 Qualitätsbereich 6: Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung<br />
Aspekt 6.1 Schulprogramm<br />
6.1 Schulprogramm<br />
Bewertung der Kriterien<br />
Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 n. bew.<br />
X<br />
++ + - -- 0<br />
6.1.1 Die Schule hat eine regelmäßig tagende Steuergruppe eingerichtet. X<br />
6.1.2<br />
6.1.3<br />
6.1.4<br />
6.1.5<br />
6.1.6<br />
Alle Beteiligten werden regelmäßig über den Arbeitsstand der<br />
Steuergruppe informiert.<br />
Die Schule hat ihre Entwicklungsziele in einer Planung mit Zeitleiste<br />
und unter Angabe der Verantwortlichkeiten festgelegt.<br />
Die Schule stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt der<br />
Schulprogrammarbeit.<br />
Die Schule arbeitet im Rahmen der Schulprogrammarbeit an Aspekten<br />
eines schulinternen Curriculums.<br />
Die Schule überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der<br />
Schulprogrammarbeit.<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Die Schulprogrammarbeit gelingt dem <strong>Gymnasium</strong> <strong>Waldstraße</strong> in überzeugender, teilweise<br />
auch exzellenter Weise. Hierfür ist wesentlich die (erweiterte) Schulleitung in Kooperation mit<br />
der Steuergruppe (ursprünglich als AG „Schulentwicklung“ gegründet) und weiteren Arbeitsgruppen<br />
der Schulentwicklung verantwortlich. Der Bewertung wurde das Schulprogramm in<br />
seiner 4. überarbeiteten Fassung aus dem Jahr 2011 zugrunde gelegt.<br />
Schulprogramm<br />
vorliegend/<br />
nicht vorliegend<br />
ergänzende Kommentierung<br />
Es liegt ein Schulprogramm vor. (SchulG § 3 (2)) ja Neufassung 2011<br />
Das Schulprogramm ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit des Kollegiums<br />
unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler und der Eltern. (SchulG § 3<br />
(3)) SchulG § 57, (2)) ) SchulG § 62 (1) SchulG § 65 (2)<br />
ja<br />
Das Schulprogramm konkretisiert auf der Basis einer gemeinsamen pädagogischen<br />
Grundorientierung (Leitbild) die zentralen Leitvorstellungen des<br />
Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. (SchulG § 3 (2)) (RdErl.<br />
MSW)<br />
ja<br />
Das Schulprogramm setzt schulindividuelle Schwerpunkte auf der Basis der<br />
besonderen Situation der Schule. (SchulG § 3 (2))<br />
ja<br />
Das Schulprogramm als Arbeitsprogramm enthält Entwicklungsziele,<br />
Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit der<br />
Schule. (SchulG § 3 (2)) (RdErl. MSW)<br />
teils<br />
Schwerpunkte: ja<br />
Entwicklungsziele: an verschiedenen<br />
Stellen immanent<br />
Organisationsformen: teils<br />
Das Schulprogramm enthält Planungen zur Evaluation. (RdErl. MSW) teils In den letzten 2 Kapiteln eher<br />
allgemein formuliert<br />
Das Schulprogramm ist klar gegliedert und verständlich sowie adressatenbezogen<br />
formuliert, ggf. in unterschiedlichen Fassungen bzw. Auszügen.<br />
ja