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Die Revolution auf dem Lande – das Beispiel ... - Bezirk Oberfranken

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Schulterschluß der einzelnen Vereine seines Amtssprengels zu verhindern:<br />

Er habe, berichtete die Zeitung DER FREIE STAATSBÜRGER, die Mitglieder<br />

des Schneyer Vereins gewarnt, sich mit den Staffelsteiner Demokraten<br />

einzulassen 192 . Nichtsdestoweniger wollten um dieselbe<br />

Zeit, am 11. Februar 1849, die Volksvereine von Schney, Staffelstein<br />

und Ebensfeld in Staffelstein zusammenkommen und anschließend im<br />

dortigen Schützensaal einen „Demokratenball“ veranstalten – es war ja<br />

Faschingszeit –, „wozu die Mitglieder benachbarter Vereine brüderlich<br />

eingeladen werden“ 193 . Doch vereitelte Landrichter Eschenbach <strong>das</strong><br />

Tanzvergnügen. Als der Staffelsteiner Volksverein eine amtliche Tanzerlaubnis<br />

beim Landgericht beantragte, forderte Eschenbach eine<br />

Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, daß tatsächlich ein Ball geplant<br />

sei, und als dieses Dokument vorgelegt wurde, verweigerte er<br />

seine Einwilligung mit der Begründung, „er kenne keinen Volksverein“.<br />

Gallig kommentierte die Nürnberger Zeitung DER FREIE STAATS-<br />

BÜRGER: „Traurige Ironie! Ball wegen Einführung der Grundrechte, und<br />

ein königl. bayr. constitutioneller Landrichter erlaubt’s nicht! O Türkei,<br />

was für ein schönes Land bist du im Vergleich zu – Bayern!“ 194<br />

Jedoch waren die Maßnahmen des Landgerichts gegen die Volksvereine<br />

wohl nicht allzu erfolgreich. Denn im Mai 1849 mußte der<br />

Landrichter nach Bayreuth melden, die Vereine im Landgericht, namentlich<br />

der Lichtenfelser, hätten „in neuester Zeit großen Zuwachs<br />

erlangt“ 195 .<br />

Republikanische Propaganda: die Verfassungskampagne<br />

des Jahres 1849<br />

Der Vermittlung republikanischen Gedankenguts dienten nicht zuletzt<br />

Zeitungen, wie sie in Nürnberg, Bamberg und Coburg erschienen.<br />

<strong>Die</strong> im Zuge der Reformgesetzgebung 1848 gewährte Pressefreiheit<br />

196 ermöglichte es den Republikanern – sehr zum Leidwesen<br />

des Königs 197 und der Beamtenschaft 198 –, ihre Ideen zu verbreiten.<br />

192 Vgl. Der freie Staatsbürger 1849, S. 161.<br />

193 Bamberger Volks-Blatt 1849, S. 28.<br />

194 Der freie Staatsbürger 1849, S. 165.<br />

195 StAB, K 3 Präs.reg., Nr. 813/V, fol. 387r.<br />

196 Zur Gesetzgebung vgl. Hesse: Gesetzgeber und Gesetzgebung, S. 79 f.; Finken:<br />

Gottlieb Freiherr von Thon-Dittmer, S. 305–308.<br />

197 Sing: <strong>Die</strong> Memoiren König Maximilians II., S. 159: „Das neue Preßgesetz förderte<br />

weniger heilsamen Gedankenaustausch als vielmehr Preßfrechheit“; S.<br />

162: „Durch die Preßfreiheit war allen Umsturztendenzen <strong>das</strong> Thor geöffnet“.<br />

198 So schrieb im April 1848 der oberfränkische Regierungspräsident: „Sehr<br />

störend und nachtheilig wirken [...] einige öffentliche Blätter, welche von der<br />

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