6 Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen - Stadt Burghausen
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Regierung von Oberbayern Luftreinhalte-/Aktionsplan<br />
Dezember 2007 <strong>Burghausen</strong><br />
4.4 Angewandte Beurteilungstechnik – Liste der Beurteilungswerte<br />
Die Grundlage für die Beurteilung der Schadstoffkonzentrationen bei der Aufstellung eines Luftreinhalte-/Aktionsplans<br />
bilden die Grenzwerte, Toleranzmargen und Überschreitungshäufigkeiten<br />
der 22. BImSchV. Eine tabellarische Zusammenfassung dieser Werte ist im Anhang 2 dargestellt.<br />
In Tabelle 4/5 sind die wichtigen Informationen für die für die Luftreinhalteplanung relevanten<br />
Schadstoffe PM10 und NO2 <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />
Tabelle 4/5: Aus<strong>zu</strong>gsweise Darstellung der Anforderung der §§ 3, 4 der 22. BImSchV<br />
Partikel PM10<br />
Tagesmittelwert: 50 µg/m³<br />
gültig ab: 01.01.2005<br />
<strong>zu</strong>lässige Überschreitungen pro Jahr: 35<br />
Grenzwert + Toleranzmarge 2005: 50 µg/m³<br />
Jährliche Abnahme der Toleranzmarge: -<br />
Jahresmittelwert: 40 µg/m³<br />
gültig ab: 01.01.2005<br />
Grenzwert + Toleranzmarge 2005: 40 µg/m³<br />
Jährliche Abnahme der Toleranzmarge: -<br />
- 21 -<br />
Stickstoffdioxid NO2<br />
Stundenmittelwert: 200 µg/m³<br />
gültig ab: 01.01.2010<br />
<strong>zu</strong>lässige Überschreitungen pro Jahr: 18<br />
Grenzwert + Toleranzmarge 2005: 250 µg/m³<br />
jährliche Abnahme der Toleranzmarge: 10 µg/m³<br />
Jahresmittelwert: 40 µg/m³<br />
gültig ab: 01.01.2010<br />
Grenzwert + Toleranzmarge 2005: 50 µg/m³<br />
jährliche Abnahme der Toleranzmarge: 2 µg/m³