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6 Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen - Stadt Burghausen

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Regierung von Oberbayern Luftreinhalte-/Aktionsplan<br />

Dezember 2007 <strong>Burghausen</strong><br />

Maßnahme<br />

Nr. 2<br />

Beschreibung:<br />

Anforderungen an immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen<br />

Kleinfeuerungsanlagen<br />

Bei Anlagen, die der 1. Verordnung <strong>zu</strong>r Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) unterliegen, können in<br />

vielen Fällen zeitlich befristete Ausnahmen <strong>zu</strong>gelassen werden (insbesondere bei Sanierungsfristen,<br />

Überschreitung der vorgegebenen Emissionswerte, Brennstoffeinsatz). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong><br />

erteilte diese Ausnahmegenehmigungen bisher nur sehr restriktiv und - wenn überhaupt<br />

- nur für einen möglichst kurzen Zeitraum. In Zukunft wird hierbei auch besonderes Augenmerk<br />

auf die Vermeidung einer möglichen <strong>zu</strong>sätzlichen Staubentwicklung gelegt. Die Kaminkehrer<br />

werden angehalten, konsequent turnusmäßige Abgasmessungen wie auch die erforderlichen<br />

Nachmessungen durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Hinsichtlich der Verbrennung von Biomasse die nicht als Regelbrennstoff in der 1. BImSchV<br />

aufgeführt ist (z.B. Getreide) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, solange keine<br />

rechtliche Regelung für diese Brennstoffe geschaffen und vor allem die „Staub vermeidende<br />

Technik“ hierfür nicht vorhanden ist.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> legt weiterhin besonderen Wert darauf, bei Neubauten oder <strong>bereits</strong> bestehenden<br />

Wohnungsbauten (Mietwohnungsbauten, Einfamilienhaussiedlungen), die der städtischen<br />

Wohnbaugesellschaft (BuWoG) unterliegen, eine zentrale Wärmeversorgung mit ggf.<br />

Blockheizkraftwerken ein<strong>zu</strong>setzen. So sind Anlagen für die Nahwärmeversorgung in der Mozartstraße<br />

und der Johannes-Hess Schule in Planung oder <strong>bereits</strong> in der Umset<strong>zu</strong>ngsphase.<br />

Weitere Umbauten von Anlagen der BuWoG sind geplant. Kleinfeuerungsanlagen mit höheren<br />

Feinstaubemissionen (Holzfeuerungen, etc.) werden sich in diesen Bereichen weitgehend erübrigen.<br />

Bei künftigen Baugenehmigungsbescheiden beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> <strong>zu</strong>sätzlich einen<br />

Hinweis in den Bescheid auf<strong>zu</strong>nehmen, in dem die Wahl von Hei<strong>zu</strong>ngs- und Feuerungsanlagen<br />

<strong>zu</strong> Gunsten von feinstaubarmen und optimierten umweltfreundlichen Anlagen proklamiert<br />

wird. Der Ausstoß von Feinstaub v. a. bei der Verwendung von Biobrennstoffen wie Holz, etc.<br />

soll durch spezielle Hinweise reduziert werden. Bei der Wahl von Brennstoffen soll besonders<br />

auf umweltfreundliche Brennstoffe (möglichst Erdgas) hingewiesen werden.<br />

Baustellen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> wird in Zukunft bei jeder Stellungnahme <strong>zu</strong> Bauvorhaben (Hochbau und<br />

Tiefbau) besondere Auflagen <strong>zu</strong>r Staubminimierung während der Bauphase prüfen und erforderlichenfalls<br />

in der Baugenehmigung festschreiben.<br />

Die Bauherren oder sonst für den Bau Verantwortlichen werden durch gezielte Informationen<br />

wie „Merkblätter <strong>zu</strong>r Staubvermeidung“ aufgeklärt. Die <strong>zu</strong>ständigen Bauinnungen in <strong>Burghausen</strong><br />

werden ebenfalls durch entsprechende Aufklärung sensibilisiert.<br />

Ein von der Regierung von Oberbayern <strong>zu</strong>sammengestelltes Merkblatt <strong>zu</strong>r Staubminderung bei<br />

Baustellen liegt dem Plan in Anlage 3 bei.<br />

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