6 Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen - Stadt Burghausen
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Regierung von Oberbayern Luftreinhalte-/Aktionsplan<br />
Dezember 2007 <strong>Burghausen</strong><br />
Maßnahme<br />
Nr. 2<br />
Beschreibung:<br />
Anforderungen an immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen<br />
Kleinfeuerungsanlagen<br />
Bei Anlagen, die der 1. Verordnung <strong>zu</strong>r Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) unterliegen, können in<br />
vielen Fällen zeitlich befristete Ausnahmen <strong>zu</strong>gelassen werden (insbesondere bei Sanierungsfristen,<br />
Überschreitung der vorgegebenen Emissionswerte, Brennstoffeinsatz). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong><br />
erteilte diese Ausnahmegenehmigungen bisher nur sehr restriktiv und - wenn überhaupt<br />
- nur für einen möglichst kurzen Zeitraum. In Zukunft wird hierbei auch besonderes Augenmerk<br />
auf die Vermeidung einer möglichen <strong>zu</strong>sätzlichen Staubentwicklung gelegt. Die Kaminkehrer<br />
werden angehalten, konsequent turnusmäßige Abgasmessungen wie auch die erforderlichen<br />
Nachmessungen durch<strong>zu</strong>führen.<br />
Hinsichtlich der Verbrennung von Biomasse die nicht als Regelbrennstoff in der 1. BImSchV<br />
aufgeführt ist (z.B. Getreide) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, solange keine<br />
rechtliche Regelung für diese Brennstoffe geschaffen und vor allem die „Staub vermeidende<br />
Technik“ hierfür nicht vorhanden ist.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> legt weiterhin besonderen Wert darauf, bei Neubauten oder <strong>bereits</strong> bestehenden<br />
Wohnungsbauten (Mietwohnungsbauten, Einfamilienhaussiedlungen), die der städtischen<br />
Wohnbaugesellschaft (BuWoG) unterliegen, eine zentrale Wärmeversorgung mit ggf.<br />
Blockheizkraftwerken ein<strong>zu</strong>setzen. So sind Anlagen für die Nahwärmeversorgung in der Mozartstraße<br />
und der Johannes-Hess Schule in Planung oder <strong>bereits</strong> in der Umset<strong>zu</strong>ngsphase.<br />
Weitere Umbauten von Anlagen der BuWoG sind geplant. Kleinfeuerungsanlagen mit höheren<br />
Feinstaubemissionen (Holzfeuerungen, etc.) werden sich in diesen Bereichen weitgehend erübrigen.<br />
Bei künftigen Baugenehmigungsbescheiden beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> <strong>zu</strong>sätzlich einen<br />
Hinweis in den Bescheid auf<strong>zu</strong>nehmen, in dem die Wahl von Hei<strong>zu</strong>ngs- und Feuerungsanlagen<br />
<strong>zu</strong> Gunsten von feinstaubarmen und optimierten umweltfreundlichen Anlagen proklamiert<br />
wird. Der Ausstoß von Feinstaub v. a. bei der Verwendung von Biobrennstoffen wie Holz, etc.<br />
soll durch spezielle Hinweise reduziert werden. Bei der Wahl von Brennstoffen soll besonders<br />
auf umweltfreundliche Brennstoffe (möglichst Erdgas) hingewiesen werden.<br />
Baustellen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burghausen</strong> wird in Zukunft bei jeder Stellungnahme <strong>zu</strong> Bauvorhaben (Hochbau und<br />
Tiefbau) besondere Auflagen <strong>zu</strong>r Staubminimierung während der Bauphase prüfen und erforderlichenfalls<br />
in der Baugenehmigung festschreiben.<br />
Die Bauherren oder sonst für den Bau Verantwortlichen werden durch gezielte Informationen<br />
wie „Merkblätter <strong>zu</strong>r Staubvermeidung“ aufgeklärt. Die <strong>zu</strong>ständigen Bauinnungen in <strong>Burghausen</strong><br />
werden ebenfalls durch entsprechende Aufklärung sensibilisiert.<br />
Ein von der Regierung von Oberbayern <strong>zu</strong>sammengestelltes Merkblatt <strong>zu</strong>r Staubminderung bei<br />
Baustellen liegt dem Plan in Anlage 3 bei.<br />
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