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6 Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen - Stadt Burghausen

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Regierung von Oberbayern Luftreinhalte-/Aktionsplan<br />

Dezember 2007 <strong>Burghausen</strong><br />

7 Zusammenstellung eingeleiteter oder konkret geplanter<br />

<strong>Maßnahmen</strong><br />

7.1 Allgemeines<br />

Nach § 47 Abs. 4 BImSchG sind die <strong>Maßnahmen</strong> „entsprechend des Verursacheranteils unter<br />

Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten <strong>zu</strong> richten, die <strong>zu</strong>m<br />

Überschreiten der Immissionswerte … beitragen“. Dabei ist insbesondere <strong>zu</strong> unterscheiden zwischen<br />

anlagenbezogenen und verkehrsbezogenen <strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Die Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt <strong>zu</strong>r Immissionssituation für PM10 und NO2 im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Burghausen</strong> haben gezeigt, dass der Beitrag des Verkehrs im lokalen Bereich bzw.<br />

als Anteil im städtischen Hintergrund oder bei den sonstigen Einflüssen das größte lokal beeinflussbare<br />

Minderungspotenzial besitzt. Daher konzentriert sich die <strong>Maßnahmen</strong>planung in erster<br />

Linie auf die Vermeidung, Verringerung oder Optimierung des Straßenverkehrs.<br />

Grundsätzliche Fragen <strong>zu</strong> Art und Strukturierung von möglichen <strong>Maßnahmen</strong> und deren Einbindung<br />

in den Luftreinhalte-/Aktionsplan <strong>Burghausen</strong> wurden <strong>zu</strong>nächst bei mehreren Sit<strong>zu</strong>ngen der<br />

für die Erstellung des Luftreinhalte-/Aktionsplans eingerichteten Steuerungsgruppe mit Vertretern<br />

des Landesamtes für Umwelt, der Regierung von Oberbayern und der beteiligten städtischen Referate<br />

und Fachstellen diskutiert. Anschließend wurden mögliche <strong>Maßnahmen</strong> durch die einzelnen<br />

Fachstellen <strong>zu</strong>sammengestellt und in den Luftreinhalte-/Aktionsplan übernommen.<br />

Die Bewertung der lufthygienischen Wirksamkeit der aufgeführten <strong>Maßnahmen</strong> erfolgte, soweit<br />

aus fachlichen Gründen möglich, durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Dabei bleibt<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass sowohl bei der Abschät<strong>zu</strong>ng der Verursacheranteile an der derzeitigen Immissionssituation<br />

als auch bei den längerfristigen Prognosen erhebliche Unsicherheiten bestehen.<br />

Derartige, schwer ab<strong>zu</strong>schätzende Faktoren sind beispielsweise Ferntransport von Luftschadstoffen,<br />

die Anteile nicht exakt quantifizierbarer Emissionsvorgänge (biogene Emissionen, Verfrachtungen<br />

etc.) sowie die europäische Entwicklung der Abgasreinigung der Kfz, die zeitliche Entwicklung<br />

der Flotten<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng und der Fahrleistungen.<br />

Das Landesamt für Umwelt kommt in seiner Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>zu</strong> folgendem Schluss:<br />

In aller Regel ist eine spürbare Minderung der Schadstoffbelastung nicht mit einer einzelnen<br />

Maßnahme, sondern nur mit einem <strong>Maßnahmen</strong>bündel <strong>zu</strong> erreichen, weil das Minderungspotential<br />

der meisten Einzelmaßnahmen gering ist. Die im Folgenden vorgestellten Minderungsmaßnahmen<br />

werden in vielen anderen Städten in gleicher oder ähnlicher Weise verfolgt. Durch die<br />

Summenwirkung kann durchaus eine Verbesserung der Immissionssituation erwartet werden,<br />

auch wenn diese nach Umset<strong>zu</strong>ng der <strong>Maßnahmen</strong> messtechnisch schwierig nach<strong>zu</strong>weisen sein<br />

wird, da insbesondere die meteorologische Situation <strong>zu</strong> starken Schwankungen bei den Jahresmittelwerten<br />

führt. Nicht vergessen werden darf die Wirkung vieler <strong>Maßnahmen</strong> auch auf andere<br />

Belange der Lebensqualität in Städten, z.B. Lärmschutz, Sicherheit auf Straßen und Attraktivität<br />

einer <strong>Stadt</strong>.<br />

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