PDF-Datei - Öko-Institut eV
PDF-Datei - Öko-Institut eV
PDF-Datei - Öko-Institut eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.3 Auszüge aus offiziellen Dokumenten<br />
Tabelle 10: Übersicht zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe<br />
in der RED, Spezifizierungen der Europäischen Kommission (COM 2010a) und der Spezifizierung<br />
durch das Europäische Komitee für Normung (CEN)<br />
Text der RED Spezifizierungen durch die COM 17 Spezifizierung durch<br />
CEN/TC 383 18<br />
„Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt“ (RED - Art. 17.3)<br />
„Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe,<br />
die für die in Absatz 1 Buchstaben a,<br />
b und c genannten Zwecke berücksichtigt<br />
werden, dürfen nicht aus Rohstoffen<br />
hergestellt werden, die auf Flächen mit<br />
hohem Wert hinsichtlich der biologischen<br />
Vielfalt gewonnen werden, das heißt auf<br />
Flächen, die im oder nach Januar 2008<br />
folgenden Status hatten, unabhängig<br />
davon, ob die Flächen noch diesen Status<br />
haben:“ (Art. 17.3)<br />
„Primärwald und andere bewaldete Flächen,<br />
das heißt Wald und andere bewaldete<br />
Flächen mit einheimischen Arten, in<br />
denen es kein deutlich sichtbares Anzeichen<br />
für menschliche Aktivität gibt und<br />
die ökologischen Prozesse nicht wesentlich<br />
gestört sind.“ (Art. 17.3 a)<br />
„ausgewiesene Flächen:<br />
i) durch Gesetz oder von der zuständigen<br />
Behörde für Naturschutzzwecke oder<br />
ii) für den Schutz seltener, bedrohter<br />
oder gefährdeter <strong>Öko</strong>systeme oder Arten,<br />
die in internationalen Übereinkünften<br />
anerkannt werden oder in den Verzeichnissen<br />
zwischenstaatlicher Organisationen<br />
oder der Internationalen Union für<br />
die Erhaltung der Natur aufgeführt sind,<br />
vorbehaltlich ihrer Anerkennung gemäß<br />
dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 4<br />
Unterabsatz 2,<br />
sofern nicht nachgewiesen wird, dass die<br />
- Biokraftstoffe: „flüssige oder gasförmige<br />
Kraftstoffe für den Verkehr,<br />
die aus Biomasse hergestellt werden“<br />
- flüssigen Biobrennstoffen: „flüssige<br />
Brennstoffe, die aus Biomasse hergestellt<br />
werden und für den Einsatz<br />
zu energetischen Zwecken, mit Ausnahme<br />
des Transports, bestimmt<br />
sind“ (Dies bedeutet, dass die Nachhaltigkeitskriterien<br />
für Biogas, das für<br />
den Transport bestimmt ist, gelten,<br />
aber nicht für Biogas für die Wärmegewinnung<br />
oder Stromerzeugung.)<br />
Rohstoffe für Biokraftstoffe/flüssige<br />
Biobrennstoffe sollten nicht auf den<br />
nachfolgenden Flächen gewonnen<br />
werden.<br />
-- --<br />
Für Naturschutzgebiete ist eine Ausnahme<br />
möglich, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass die Gewinnung des Rohstoffs<br />
den genannten Naturschutzzwecken<br />
nicht zuwiderläuft.<br />
Die Richtlinie sieht ein Verfahren vor,<br />
nach dem neue Naturschutzgebiete<br />
nach Erlass eines entsprechenden<br />
Kommissionsbeschlusses berücksichtigt<br />
werden können. Derzeit gibt<br />
es keine solchen anerkannten Gebiete.<br />
Sobald Beschlüsse über die Anerkennung<br />
von Gebieten erlassen werden,<br />
werden Informationen zu diesen<br />
Beschlüssen auf der Transparenz-<br />
--<br />
Für den Fall, dass in einem<br />
Gebiet nach Art. 17.3 b<br />
Biomasse produziert werden<br />
soll, wurde eine Prozedur<br />
erarbeitet, anhand<br />
derer geprüft werden<br />
muss, ob die Biomasseproduktion<br />
Naturschutzzwecken<br />
nicht zuwiderläuft.<br />
Hierzu werden detaillierte<br />
Indikatoren und Nachweisbeispiele<br />
angeführt, um<br />
den Schutz der biologischen<br />
Vielfalt sowie weiteren<br />
Umweltparametern<br />
17 siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:160:FULL:DE:<strong>PDF</strong> (2010/C<br />
160/02).<br />
18 Unveröffentlichte Dokumente des CEN/TC 383.<br />
115