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PDF-Datei - Öko-Institut eV

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noch keinen Schutzgebietsstatus haben. Da diese Ausweisung noch aussteht, aber bereits<br />

heute zahlreiche relevante Flächen bekannt sind, werden im Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung<br />

(BLE 2010) bereits Flächen wie UNESCO World Heritage Sites, Key Biodiversity<br />

Areas und Important Bird Areas angeführt.<br />

2.3.4 Bewertung und Weiterentwicklung der bestehenden Nachhaltigkeitsanforderungen<br />

der RED zum Schutz der biologischen Vielfalt<br />

Im Folgenden werden die bestehenden Nachhaltigkeitsanforderungen der RED zum Schutz<br />

der biologischen Vielfalt bewertet, und zwar mit einem Fokus auf die Übertragbarkeit auf feste<br />

Biomasse. Es werden zudem Weiterentwicklungsmöglichkeiten der RED diskutiert.<br />

Bewaldete Flächen mit großer biologischer Vielfalt<br />

Der Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der RED wird vor allem mit Artikel 17.3<br />

(„Flächen mit hohem Naturschutzwert“) adressiert. Die Konzeption dieser Regelung weist<br />

aber eine deutliche Lücke im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt auf. Grünland<br />

mit großer biologischer Vielfalt umfasst offenes Grünland bis hin zu Buschland und Savannen<br />

(bis zu 60% Überschirmung durch Bäume). Aufseiten bewaldeter Flächen mit großer<br />

biologischer Vielfalt werden „bewaldete Flächen“ genannt, die aber nur primäre Flächen<br />

(RED: „primary forest and other wooded land“) umfassen. Dies bedeutet, dass bewaldete<br />

Flächen mit einer großen biologischen Vielfalt, die nicht mehr einen primären Status<br />

haben, keinen Schutz genießen. Hierunter fallen beispielsweise kleinräumig fragmentierte<br />

Regenwälder oder Kulturwälder wie Niederwälder.<br />

Der Schutzgebietsansatz in Art. 17.3(b) – und dort insbesondere die Kategorie „Ungeschützte<br />

Gebiete mit signifikantem Biodiversitätswert“ – kann diese Lücke nur zu einem geringen<br />

Teil füllen, da der Schutz nicht per se wie beim Grünland mit großer biologischer Vielfalt besteht,<br />

sondern es einer Anerkennung von Flächen durch die Kommission bedarf.<br />

Der Schutz von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (Feuchtgebiete, bewaldete Flächen;<br />

Art. 17.4) und von Torfmoor (Art. 17.5) hat vorwiegend zum Ziel, einen erhöhten Kohlendioxidausstoß<br />

durch den Abbau von gespeichertem Kohlenstoff zu vermeiden. Feuchtgebiete,<br />

bewaldete Flächen und Torfmoor sind aus Naturschutzsicht häufig wertvolle Habitate, jedoch<br />

wird durch die Regelungen der RED für diese Flächentypen kein Schutz der biologischen<br />

Vielfalt sichergestellt. So können beispielsweise artenreiche Sekundärwälder in artenarme<br />

Baumplantagen umgewandelt werden, solange weiterhin ein Überschirmungsgrad von 30%<br />

durch Bäume erreicht wird.<br />

Es ist also festzuhalten, dass eine zentrale Lücke der RED darin besteht, dass bewaldete<br />

Flächen mit großer biologischer Vielfalt nicht genannt werden und dass diese Lücke nicht<br />

durch andere Regelungen der RED geschlossen wird.<br />

Insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von fester Biomasse ist daher eine Erweiterung<br />

des Art. 17.3 zu fordern, sodass bewaldete Flächen mit großer biologischer Vielfalt zukünftig<br />

einen Schutz genießen. Dabei ist es empfehlenswert, auf die bestehende Struktur der RED<br />

aufzubauen. Z.B. kann die Definition zu bewaldeten Flächen aus Art. 17.4(b) und 17.4(c)<br />

verwendet werden, die Textstruktur zu künstlich geschaffenem Grünland mit großer biologischer<br />

Vielfalt als Gerüst dienen und sich Nutzungsbesonderheiten an die Passage zu<br />

Schutzgebieten in Art. 17.3(b) anlehnen. Eine entsprechende Ausarbeitung ist Gegenstand<br />

der weiteren Arbeiten im Projekt.<br />

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