PDF-Datei - Öko-Institut eV
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dass die biologische Vielfalt einer weiteren Bedrohung unterworfen ist. Dieser Zielkonflikt<br />
zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz besteht ebenfalls für andere Schutzgüter wie den<br />
Schutz von Süßwasserressourcen, den Bodenschutz und soziale Aspekte (Ernährungssicherheit,<br />
Arbeitsrechte, Landrechte).<br />
In diesem Spannungsfeld wurden mit der RED (Directive 2009/28 /EG) auf EU-Ebene für<br />
den Einsatz von Bioenergie im Transportsektor und den Einsatz von flüssigen Kraftstoffen in<br />
anderen Sektoren verpflichtende Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. In Deutschland<br />
wurden diese für flüssige Kraftstoffe (Verkehr + Strom durch Anbindung der RED an das<br />
EEG) bereits umgesetzt (siehe BioKraft-NachV, BioSt-NachV, BioSt-NachVwV und Leitfaden<br />
Nachhaltige Biomasseherstellung (BLE 2010)). Zudem wurden in Deutschland bereits erste<br />
Zertifizierungsstellen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt<br />
(ISCC 5 , RedCert 6 ; siehe Überblick in HENNENBERG UND HERRERA 2010).<br />
Die Nachhaltigkeitsanforderungen für gasförmige und feste Biomasse werden aktuell nicht<br />
auf EU-Ebene geregelt. Die EU-Kommission empfiehlt aber den Mitgliedsstaaten im Grundzug,<br />
die Anforderungen der RED national auch für diese Bereiche anzuwenden (COM<br />
2010b). In Deutschland wurde im Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes<br />
(EEG) im Gesetzestext eine Verwaltungsermächtigung zu diesen beiden Themen<br />
eingefügt. Eine entsprechende Verwaltungsverordnung wie für flüssige Kraftstoffe liegt aber<br />
noch nicht vor.<br />
Die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED umfassen verbindliche Anforderungen für den<br />
Schutz von Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt (Primärwälder, Flächen<br />
mit hohem Naturschutzwert und Grünland mit großer biologischer Vielfalt) und von Flächen<br />
mit hohem Kohlenstoffbestand (Feuchtgebiete und kontinuierlich bewaldete Gebiete)<br />
sowie von Torfmoor. Zudem werden Anforderungen an eine nachhaltige landwirtschaftliche<br />
Bewirtschaftung innerhalb der EU gestellt und Grenzwerte für die THG-Reduktion festgelegt<br />
(35% ab 2008 bis 60% in 2018).<br />
Im Hinblick auf die Ausgestaltung der RED wurden von der Kommission bereits einige offene<br />
und unklare Punkte in der RED spezifiziert (z.B. Klarstellung, dass Palmölplantagen keine<br />
kontinuierlich bewaldeten Flächen darstellen; COM 2010a). Zu der öffentlichen Konsultation<br />
zum Themenkomplex Grünland mit großer biologischer Vielfalt (siehe Details in WWF/OEKO<br />
2010) steht aber noch eine abschließende Aussage aus.<br />
Neben der RED finden weitere Prozesse und Initiativen zur nachhaltigen Bioenergienutzung<br />
statt [CEN/TC-383, ISO/PC 248, Global Bioenergy Partnership (GBEP), Roundtable on<br />
Sustainable Biofuels (RSB), Der Blaue Engel für Hackschnitzel und Pellets], in denen ebenfalls<br />
Nachhaltigkeitsanforderungen für Bioenergie definiert werden. Diese ergänzen z.T. die<br />
Anforderungen der RED (CEN/TC-383: Biomassenutzung in geschützten Gebieten) oder<br />
gehen über die RED-Anforderungen hinaus (insbesondere freiwillige Standards wie RSB).<br />
Der Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der RED ist als Risiko-<br />
Minimierungsstrategie zu verstehen: Die Gebiete, die ein besonderes Risiko für den Verlust<br />
5 http://www.iscc-system.org/<br />
6 http://www.redcert.org/<br />
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