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PDF-Datei - Öko-Institut eV

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dass die biologische Vielfalt einer weiteren Bedrohung unterworfen ist. Dieser Zielkonflikt<br />

zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz besteht ebenfalls für andere Schutzgüter wie den<br />

Schutz von Süßwasserressourcen, den Bodenschutz und soziale Aspekte (Ernährungssicherheit,<br />

Arbeitsrechte, Landrechte).<br />

In diesem Spannungsfeld wurden mit der RED (Directive 2009/28 /EG) auf EU-Ebene für<br />

den Einsatz von Bioenergie im Transportsektor und den Einsatz von flüssigen Kraftstoffen in<br />

anderen Sektoren verpflichtende Nachhaltigkeitsstandards festgeschrieben. In Deutschland<br />

wurden diese für flüssige Kraftstoffe (Verkehr + Strom durch Anbindung der RED an das<br />

EEG) bereits umgesetzt (siehe BioKraft-NachV, BioSt-NachV, BioSt-NachVwV und Leitfaden<br />

Nachhaltige Biomasseherstellung (BLE 2010)). Zudem wurden in Deutschland bereits erste<br />

Zertifizierungsstellen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt<br />

(ISCC 5 , RedCert 6 ; siehe Überblick in HENNENBERG UND HERRERA 2010).<br />

Die Nachhaltigkeitsanforderungen für gasförmige und feste Biomasse werden aktuell nicht<br />

auf EU-Ebene geregelt. Die EU-Kommission empfiehlt aber den Mitgliedsstaaten im Grundzug,<br />

die Anforderungen der RED national auch für diese Bereiche anzuwenden (COM<br />

2010b). In Deutschland wurde im Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes<br />

(EEG) im Gesetzestext eine Verwaltungsermächtigung zu diesen beiden Themen<br />

eingefügt. Eine entsprechende Verwaltungsverordnung wie für flüssige Kraftstoffe liegt aber<br />

noch nicht vor.<br />

Die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED umfassen verbindliche Anforderungen für den<br />

Schutz von Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt (Primärwälder, Flächen<br />

mit hohem Naturschutzwert und Grünland mit großer biologischer Vielfalt) und von Flächen<br />

mit hohem Kohlenstoffbestand (Feuchtgebiete und kontinuierlich bewaldete Gebiete)<br />

sowie von Torfmoor. Zudem werden Anforderungen an eine nachhaltige landwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung innerhalb der EU gestellt und Grenzwerte für die THG-Reduktion festgelegt<br />

(35% ab 2008 bis 60% in 2018).<br />

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der RED wurden von der Kommission bereits einige offene<br />

und unklare Punkte in der RED spezifiziert (z.B. Klarstellung, dass Palmölplantagen keine<br />

kontinuierlich bewaldeten Flächen darstellen; COM 2010a). Zu der öffentlichen Konsultation<br />

zum Themenkomplex Grünland mit großer biologischer Vielfalt (siehe Details in WWF/OEKO<br />

2010) steht aber noch eine abschließende Aussage aus.<br />

Neben der RED finden weitere Prozesse und Initiativen zur nachhaltigen Bioenergienutzung<br />

statt [CEN/TC-383, ISO/PC 248, Global Bioenergy Partnership (GBEP), Roundtable on<br />

Sustainable Biofuels (RSB), Der Blaue Engel für Hackschnitzel und Pellets], in denen ebenfalls<br />

Nachhaltigkeitsanforderungen für Bioenergie definiert werden. Diese ergänzen z.T. die<br />

Anforderungen der RED (CEN/TC-383: Biomassenutzung in geschützten Gebieten) oder<br />

gehen über die RED-Anforderungen hinaus (insbesondere freiwillige Standards wie RSB).<br />

Der Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der RED ist als Risiko-<br />

Minimierungsstrategie zu verstehen: Die Gebiete, die ein besonderes Risiko für den Verlust<br />

5 http://www.iscc-system.org/<br />

6 http://www.redcert.org/<br />

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