Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
4. Kernzonenpläne<br />
4.1 Allgemeines<br />
Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> ist mit den Ortsteilen Ebertswil,<br />
Heisch, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach im<br />
Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung aufgeführt. Das Inventar wurde <strong>am</strong> 15.6.2001 durch<br />
die Baudirektion festgesetzt.<br />
Das Ziel aus der Sicht des Ortsbildschutzes ist die Erhaltung<br />
und sinngemässe Weiterführung der charakteristischen Bebauungsstruktur<br />
mit den ortstypisch ausgeprägten Umgebungsbereichen<br />
und Freiräumen. Diese sind zus<strong>am</strong>men mit der<br />
wertvollen Altbausubstanz massgebend für die besondere<br />
Bedeutung als überkommunales Ortsbild.<br />
Ortsbildinventar: Beispiel Heisch<br />
Umsetzung in Kernzonenplänen<br />
Die Ortsbildinventare sind in Kernzonenplänen umzusetzen,<br />
welche insbesondere<br />
• die ortsbaulich wichtigen, prägenden Gebäude bezeichnen<br />
• für mögliche Neubauten Baubereiche ausweisen<br />
• die Freiräume festlegen<br />
• die besonderen Elemente der Aussenräume bezeichnen<br />
(z.B. räumliche Begrenzungen, Brunnen, Bäume)<br />
11 Suter • von Känel • Wild • AG