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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4. Kernzonenpläne<br />

4.1 Allgemeines<br />

Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> ist mit den Ortsteilen Ebertswil,<br />

Heisch, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach im<br />

Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung aufgeführt. Das Inventar wurde <strong>am</strong> 15.6.2001 durch<br />

die Baudirektion festgesetzt.<br />

Das Ziel aus der Sicht des Ortsbildschutzes ist die Erhaltung<br />

und sinngemässe Weiterführung der charakteristischen Bebauungsstruktur<br />

mit den ortstypisch ausgeprägten Umgebungsbereichen<br />

und Freiräumen. Diese sind zus<strong>am</strong>men mit der<br />

wertvollen Altbausubstanz massgebend für die besondere<br />

Bedeutung als überkommunales Ortsbild.<br />

Ortsbildinventar: Beispiel Heisch<br />

Umsetzung in Kernzonenplänen<br />

Die Ortsbildinventare sind in Kernzonenplänen umzusetzen,<br />

welche insbesondere<br />

• die ortsbaulich wichtigen, prägenden Gebäude bezeichnen<br />

• für mögliche Neubauten Baubereiche ausweisen<br />

• die Freiräume festlegen<br />

• die besonderen Elemente der Aussenräume bezeichnen<br />

(z.B. räumliche Begrenzungen, Brunnen, Bäume)<br />

11 Suter • von Känel • Wild • AG

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