Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Im Rahmen der laufenden öffentlichen Auflage Revision des<br />
kantonalen Richtplanes wurde darauf hingearbeitet, dass die<br />
Flächen in der Nachtweid und der neu gewünschten Zone für<br />
öffentliche Bauten dem Siedlungsgebiet zugewiesen werden.<br />
Die Flächenbilanz heutiges Siedlungsgebiet / neues Siedlungsgebiet<br />
stellt sich folgendermassen dar:<br />
Siedlungsgebiet<br />
FFF<br />
Ebertswil 016-04 ca. -1.4 ha -> 1.4 ha neue FFF<br />
Bärenwald 016-02 ca. -1.3 ha -> 1.3 ha neue FFF<br />
Nachtweid 016-03 ca. +0.4 ha -> - 0.4 Verlust FFF<br />
Geissweid 016-01 ca. -1.0 ha -> 1.0 ha neue FFF<br />
Weid/Jonentäli 016-05 ca. +0.6 ha<br />
-> -0.6 ha Verlust FFF<br />
Total: ca. -2.6 ha -> ca. 2.6 ha neue FFF<br />
Die Flächenbilanz zeigt sowohl beim Siedlungsgebiet als auch<br />
bei den Fruchtfolgeflächen ein positives Bild.<br />
Wasser<br />
Verkehr und Lärm<br />
Der Hochwasserschutz muss so weit möglich mit planerischen<br />
Massnahmen gesichert werden. In <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> fehlt jedoch<br />
noch die Ausarbeitung der Gefahrenkarte, so dass derzeit<br />
keine Angaben zu gefährdeten Bereichen vorliegen. Im Bereich<br />
Rosrain wurde die Problematik Hochwasserschutz im Gestaltungsplan<br />
behandelt und der Hochwasserschutz sichergestellt.<br />
Sofern Probleme auftauchen, könnte dies im Gebiet Rotägerten<br />
ebenfalls im Gestaltungsplan gesichert werden.<br />
Darüber hinaus werden keine nennenswerten Auswirkungen<br />
auf das Wasser erwartet.<br />
Ein Mehrverkehr und d<strong>am</strong>it eine Lärmzunahme aufgrund der<br />
vorgesehenen Teilrevision sind nicht zu erwarten. Die vorgesehene<br />
Erschliessung des Gebietes Nachtweid von der Zugerstrasse<br />
her könnte einen Beitrag dazu leisten, die an die Gewerbezone<br />
angrenzenden Wohnbauten von Verkehr und Lärm<br />
zu entlasten. Auch durch die Auszonung der Erholungszone<br />
Widiacher wird dazu beigetragen, dass das angrenzende<br />
Wohngebiet Bifang nicht durch neuen Verkehr belastet wird.<br />
62 Suter • von Känel • Wild • AG