Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Platz- und Strassenräume<br />
Ziffer 2.9.2<br />
Freiräume<br />
Ziffer 2.9.3<br />
Reitplätze<br />
Ziffer 2.9.4<br />
Vorgärten<br />
Ziffer 2.9.5<br />
Als Platz- und Strassenräume sind im Kernzonenplan hauptsächlich<br />
Bereiche bezeichnet, die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />
als „ausgeprägte Platz- und Strassenräume“<br />
beurteilt sind. Es handelt sich grösstenteils um Aussenräume, in<br />
denen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />
in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese Qualitäten, die sich<br />
in einem authentischen Zus<strong>am</strong>menspiel von Vorgärten, Vorplätzen<br />
mit gekiesten oder gepflästerten Flächen, Mauern mit<br />
Zäunen, Brunnen und Bäumen äussert, gilt es prioritär zu erhalten.<br />
Wo die Qualitäten nicht mehr in besonderem Masse erkennbar<br />
sind soll insbesondere bei Strassensanierungen hoher<br />
Wert auf eine ortsbildgerechte Platz- und Strassenraumgestaltung<br />
gelegt werden, bei welcher die prägenden Merkmale<br />
wieder hergestellt bzw. eine Gestaltung entwickelt wird, die in<br />
ihren konzeptionellen Bestandteilen die herkömmlichen Merkmale<br />
enthält.<br />
Die im Kernzonenplan bezeichneten Freiräume entsprechen zu<br />
einem wesentlichen Teil der Signatur „wichtige Freiräume“ gemäss<br />
dem überkommunalen Ortsbildinventar. Dabei werden nur<br />
jene Flächen erfasst, welche innerhalb der Kernzonen liegen<br />
und nicht bereits als Vorgärten bezeichnet sind. Strassen- und<br />
Wegflächen werden nicht den Freiräumen zugerechnet.<br />
Im Rahmen von Kernzonenerweiterungen neu eingezonte Flächen<br />
sind in der Regel ebenfalls mit der Freiraumsignatur überlagert.<br />
Dadurch wird sichergestellt, dass die entsprechenden<br />
Flächen <strong>am</strong> Siedlungsrand nicht überbaut werden und keine<br />
über die heutigen Möglichkeiten hinausgehende bauliche Entwicklung<br />
stattfinden kann. So kann nicht nur das Ortsbild erhalten,<br />
sondern auch ein unerwünschter Ausbau der Infrastruktur<br />
vermieden werden. Mit einem Abtausch von untergeordneten<br />
Freiraumflächen im Sinne des abgebildeten Beispiels<br />
kann der Bebauungsspielraum im Einzelfall optimiert werden.<br />
In den Kernzonen Vollenweid, Husertal und Mittleralbis sind im<br />
Laufe der Zeit Reitplätze in der Landwirtschaftszone entstanden.<br />
Die Zulässigkeit dieser Nutzung ist nicht immer eindeutig.<br />
Um klare Verhältnisse zu schaffen, werden diese Flächen eingezont<br />
und d<strong>am</strong>it legalisiert. Dabei bleibt die Nutzung auf den<br />
heutigen Gegebenheiten beschränkt, eine spätere Überbauung<br />
dieser Flächen wird ausgeschlossen.<br />
Im überkommunalen Ortsbildinventar sind Vorgärten nicht speziell<br />
hervorgehoben, teilweise jedoch in der Signatur „wichtige<br />
Freiräume“ enthalten. Im Kernzonenplan sind die besonders<br />
schönen Vorgärten zusätzlich bezeichnet. Diese sind nicht nur<br />
von Bauten freizuhalten, sondern auch in ihrem Charakter zu<br />
erhalten. Grundsätzlich sind nur Gärten im Nahbereich des<br />
öffentlichen Strassenraumes bezeichnet, welche für dessen<br />
Atmosphäre von Bedeutung sind.<br />
49 Suter • von Känel • Wild • AG