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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Platz- und Strassenräume<br />

Ziffer 2.9.2<br />

Freiräume<br />

Ziffer 2.9.3<br />

Reitplätze<br />

Ziffer 2.9.4<br />

Vorgärten<br />

Ziffer 2.9.5<br />

Als Platz- und Strassenräume sind im Kernzonenplan hauptsächlich<br />

Bereiche bezeichnet, die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />

als „ausgeprägte Platz- und Strassenräume“<br />

beurteilt sind. Es handelt sich grösstenteils um Aussenräume, in<br />

denen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />

in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese Qualitäten, die sich<br />

in einem authentischen Zus<strong>am</strong>menspiel von Vorgärten, Vorplätzen<br />

mit gekiesten oder gepflästerten Flächen, Mauern mit<br />

Zäunen, Brunnen und Bäumen äussert, gilt es prioritär zu erhalten.<br />

Wo die Qualitäten nicht mehr in besonderem Masse erkennbar<br />

sind soll insbesondere bei Strassensanierungen hoher<br />

Wert auf eine ortsbildgerechte Platz- und Strassenraumgestaltung<br />

gelegt werden, bei welcher die prägenden Merkmale<br />

wieder hergestellt bzw. eine Gestaltung entwickelt wird, die in<br />

ihren konzeptionellen Bestandteilen die herkömmlichen Merkmale<br />

enthält.<br />

Die im Kernzonenplan bezeichneten Freiräume entsprechen zu<br />

einem wesentlichen Teil der Signatur „wichtige Freiräume“ gemäss<br />

dem überkommunalen Ortsbildinventar. Dabei werden nur<br />

jene Flächen erfasst, welche innerhalb der Kernzonen liegen<br />

und nicht bereits als Vorgärten bezeichnet sind. Strassen- und<br />

Wegflächen werden nicht den Freiräumen zugerechnet.<br />

Im Rahmen von Kernzonenerweiterungen neu eingezonte Flächen<br />

sind in der Regel ebenfalls mit der Freiraumsignatur überlagert.<br />

Dadurch wird sichergestellt, dass die entsprechenden<br />

Flächen <strong>am</strong> Siedlungsrand nicht überbaut werden und keine<br />

über die heutigen Möglichkeiten hinausgehende bauliche Entwicklung<br />

stattfinden kann. So kann nicht nur das Ortsbild erhalten,<br />

sondern auch ein unerwünschter Ausbau der Infrastruktur<br />

vermieden werden. Mit einem Abtausch von untergeordneten<br />

Freiraumflächen im Sinne des abgebildeten Beispiels<br />

kann der Bebauungsspielraum im Einzelfall optimiert werden.<br />

In den Kernzonen Vollenweid, Husertal und Mittleralbis sind im<br />

Laufe der Zeit Reitplätze in der Landwirtschaftszone entstanden.<br />

Die Zulässigkeit dieser Nutzung ist nicht immer eindeutig.<br />

Um klare Verhältnisse zu schaffen, werden diese Flächen eingezont<br />

und d<strong>am</strong>it legalisiert. Dabei bleibt die Nutzung auf den<br />

heutigen Gegebenheiten beschränkt, eine spätere Überbauung<br />

dieser Flächen wird ausgeschlossen.<br />

Im überkommunalen Ortsbildinventar sind Vorgärten nicht speziell<br />

hervorgehoben, teilweise jedoch in der Signatur „wichtige<br />

Freiräume“ enthalten. Im Kernzonenplan sind die besonders<br />

schönen Vorgärten zusätzlich bezeichnet. Diese sind nicht nur<br />

von Bauten freizuhalten, sondern auch in ihrem Charakter zu<br />

erhalten. Grundsätzlich sind nur Gärten im Nahbereich des<br />

öffentlichen Strassenraumes bezeichnet, welche für dessen<br />

Atmosphäre von Bedeutung sind.<br />

49 Suter • von Känel • Wild • AG

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