Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Flachdachgestaltung<br />
Ziffer 8.2<br />
6.8 Weitere Bestimmungen<br />
Im Sinne der Biodiversität sollen auch innerhalb der Siedlung<br />
hochwertige Lebensräume gefördert werden. Flachdächer,<br />
welche nicht als Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden<br />
eignen sich gut für Ruderalflächen. Hier soll daher eine extensive<br />
Begrünung angelegt werden.<br />
Abstände zu Strassen,<br />
Plätzen und Wegen<br />
Ziffer 8.3.2<br />
Abstände unterirdischer<br />
Gebäude<br />
Ziffer 8.3.3<br />
Abstände gegenüber der<br />
Nichtbauzone<br />
Ziffer 8.4<br />
Aussichtsschutz<br />
Ziffer 8.7<br />
Fahrzeugabstellplätze für<br />
autoarme Nutzungen<br />
Ziffer 8.8.3<br />
Ein Mehrhöhenzuschlag ist in <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> nicht definiert.<br />
Auf seine Erwähnung in Ziffer 8.3.2 wird daher verzichtet.<br />
Um sicherzustellen, dass im Bereich zwischen unterirdischen<br />
Bauten und den Strassen, Wegen und Plätzen genügend Raum<br />
für unterirdische Leitungen vorhanden ist, wurde auch für unterirdische<br />
Gebäude und Gebäudeteile ein Abstand festgelegt.<br />
Sofern im Bereich der Bauzonengrenze gegenüber der Landwirtschaftszone<br />
keine Eigentumsgrenze vorhanden ist, kann<br />
heute auf die Bauzonengrenze gebaut werden. Gartenanlagen,<br />
befestigte Sitzplätze etc. befinden sich dann jedoch in der<br />
Landwirtschaftszone. Dies ist nicht erwünscht. Der Kanton<br />
verlangt daher, dass ein Abstand gegenüber der Nichtbauzone<br />
eingeführt wird. Grundsätzlich erscheint es wünschenswert,<br />
dass der Kanton seine Anliegen, welche alle zürcher <strong>Gemeinde</strong>n<br />
betreffen, auf kantonaler Ebene löst, im Zuge der laufenden<br />
Teilrevision kann dem Anliegen jedoch einfach<br />
Rechnung getragen werden.<br />
Die Aussichtsschutzbereiche tragen wesentlich zur Qualität der<br />
Naherholung in <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> bei. An den Aussichtsschutzbereichen<br />
wird daher weitgehend festgehalten. Um allerdings<br />
Ausnahmen, welche im öffentlichen Interesse liegen, zu ermöglichen,<br />
wird der <strong>Art</strong>ikel um einen entsprechenden Kompetenzartikel<br />
ergänzt.<br />
Im Sinne eines allfälligen Energiestadtlabels und aus Umweltschutzgründen<br />
sollen Nutzer, die bewusst auf Autos verzichten,<br />
nicht gezwungen werden, Abstellplätze für Bewohner zu erstellen.<br />
Besucherparkplätze sind von der Erleichterung ausgenommen,<br />
da die Nutzer in der Regel nur geringen Einfluss auf<br />
das Verhalten ihrer Besucher haben werden.<br />
Um im Falle eines Verkaufs, einer anderen Nutzerschaft oder<br />
bei unhaltbaren Verhältnissen (Nichteinhaltung des geforderten<br />
Mobilitätskonzeptes) den Raum für die erforderlichen Parkplätze<br />
zu gewährleisten, müssen diese zumindest planerisch<br />
nachgewiesen werden.<br />
55 Suter • von Känel • Wild • AG