Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Gestaltungsplanpflicht<br />
Rauchmatt<br />
Ziffer 1.1.3.2<br />
Wie im Bereich Heisch/Rotägerten sollen neue Gebäude auch<br />
im Gebiet Rauchmatt im Sinne der Nachhaltigkeit mit effizienten<br />
und fortschrittlichen alternativen Energiesystemen ausgerüstet<br />
sein.<br />
Aufgrund der Siedlungsrandlage <strong>am</strong> westlichen Ortseingang<br />
von <strong>Hausen</strong> ist das Gebiet relativ gut einsehbar. An dieser<br />
ortsbildprägenden Lage ist daher eine besonders sorgfältige<br />
ortsbauliche Eingliederung und eine architektonisch hochwertige<br />
Bebauung sicherzustellen. Besondere Anforderungen<br />
stellt dabei die relativ hohe zulässige bauliche Dichte von 3.0<br />
m3/m2.<br />
Planausschnitt Bestehend: WG/3.0 Neu: WG/3.0 GP<br />
Gestaltungsplanpflicht<br />
Nachtweid<br />
Ziffer 1.1.3.3<br />
Das Gebiet Nachtweid soll von der Reservezone in die Gewerbezone<br />
eingezont werden. Auch hier liegt eine Siedlungsrandsituation<br />
vor. Die optische Erscheinung der Ortseinfahrt<br />
über die Zugerstrasse mit den hier vorhandenen Inventarobjekten<br />
(Grandezza, Haus Alder etc.) und der zugehörigen Bestockung<br />
soll möglichst beibehalten werden. Im Rahmen erster<br />
Überlegungen zur Erschliessung des Gebietes wurde aufgezeigt,<br />
wie die Sichtbeziehung ab der Zugerstrasse zu den<br />
Inventarobjekten offen gehalten werden können und wie durch<br />
eine geschickte Anordnung der Freiflächen ein Respektabstand<br />
geschaffen werden könnte. Die Freihaltung der Sicht auf den<br />
Ortsrand und insbesondere auf die Inventarobjekte stellt ein<br />
wichtiges Ziel der Gestaltungsplanpflicht dar.<br />
Im Rahmen der Erschliessung des Gebietes Nachtweid könnten<br />
auch Probleme der Erschliessung des bestehenden Gewerbegebietes,<br />
welche teilweise über die Fabrikstrasse führt,<br />
gelöst werden. Daher wird auch die Erschliessung als Ziel der<br />
Gestaltungsplanpflicht festgelegt.<br />
Planausschnitt Bestehend: L/R Neu: G GP<br />
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