Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Grosser Grundabstand<br />
Ziffer 2.5<br />
Grundsatz Dachgestaltung<br />
Ziffer 2.6.1<br />
Dachform<br />
Ziffer 2.6.2<br />
Hauptfirstrichtung<br />
Ziffer 2.6.3<br />
Dachaufbauten<br />
Ziffer 2.6.4<br />
Dachabschlüsse<br />
Ziffer 2.6.5<br />
Dachflächenfenster<br />
Ziffer 2.6.7<br />
Solaranlagen<br />
Ziffer 2.6.8<br />
Die Festlegungen in den Kernzonenplänen gelten abschliessend.<br />
Die Stellung von rot bezeichneten Bauten oder Fassadenbereichen<br />
können nicht durch Näherbaurechte beeinflusst<br />
werden.<br />
Dächer sollen mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch<br />
in Einklang stehen und der Ges<strong>am</strong>teindruck der geschlossenen<br />
Dachfläche soll erhalten bleiben. Dieser neu eingefügte<br />
Grundsatz betont den hohen Stellenwert der Dachgestaltung<br />
im grösseren räumlichen Zus<strong>am</strong>menhang.<br />
Bei Besonderen Gebäuden und untergeordneten Gebäudeteilen<br />
ist mehr Spielraum für die Gestaltung der Dachform erwünscht.<br />
Daher werden die Bestimmungen etwas gelockert.<br />
Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />
gemäss überkommunalem Ortsbildinventar.<br />
Darüber hinaus ist die Hauptfirstrichtung bei einzelnen weiteren<br />
Gebäuden festgelegt, welche für das Orts- und Strassenbild<br />
von Bedeutung sind.<br />
Herkömmliche Schleppgauben haben liegend-rechteckige und<br />
Giebellukarnen hoch-rechteckige Proportionen. Schleppgauben<br />
sollen daher nicht zu hoch werden. In den Kernzonen Heisch,<br />
Ebertswil, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach als<br />
Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung erscheint eine<br />
Lockerung der Ges<strong>am</strong>tbreite für Dachaufbauten von 1/5 auf 1/4<br />
und in den übrigen Kernzonen auf 1/3 vertretbar.<br />
Flachdächer sind neu bei besonderen Gebäuden und bei untergeordneten<br />
Gebäudeteilen möglich. Da unklar ist, was die traditionelle<br />
Weise der Gestaltung von Dachabschlüssen bei Flachdächern<br />
sein könnte, wird die Bestimmung auf Schrägdächer<br />
beschränkt.<br />
Das Glaslicht ist für die Beurteilung der Einordnung aussagekräftiger<br />
als das Rahmenlicht. 0.35 m2 Glaslicht einem Velux-<br />
Dachfenster 55x118 cm.<br />
Gemäss § 18a RPG sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen<br />
integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen<br />
zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler<br />
von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt<br />
werden. Auf kommunaler Ebene kann diese bundesrechtliche<br />
Anforderung nicht verschärft, sondern nur präzisiert werden.<br />
<strong>47</strong> Suter • von Känel • Wild • AG