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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Grosser Grundabstand<br />

Ziffer 2.5<br />

Grundsatz Dachgestaltung<br />

Ziffer 2.6.1<br />

Dachform<br />

Ziffer 2.6.2<br />

Hauptfirstrichtung<br />

Ziffer 2.6.3<br />

Dachaufbauten<br />

Ziffer 2.6.4<br />

Dachabschlüsse<br />

Ziffer 2.6.5<br />

Dachflächenfenster<br />

Ziffer 2.6.7<br />

Solaranlagen<br />

Ziffer 2.6.8<br />

Die Festlegungen in den Kernzonenplänen gelten abschliessend.<br />

Die Stellung von rot bezeichneten Bauten oder Fassadenbereichen<br />

können nicht durch Näherbaurechte beeinflusst<br />

werden.<br />

Dächer sollen mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch<br />

in Einklang stehen und der Ges<strong>am</strong>teindruck der geschlossenen<br />

Dachfläche soll erhalten bleiben. Dieser neu eingefügte<br />

Grundsatz betont den hohen Stellenwert der Dachgestaltung<br />

im grösseren räumlichen Zus<strong>am</strong>menhang.<br />

Bei Besonderen Gebäuden und untergeordneten Gebäudeteilen<br />

ist mehr Spielraum für die Gestaltung der Dachform erwünscht.<br />

Daher werden die Bestimmungen etwas gelockert.<br />

Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />

gemäss überkommunalem Ortsbildinventar.<br />

Darüber hinaus ist die Hauptfirstrichtung bei einzelnen weiteren<br />

Gebäuden festgelegt, welche für das Orts- und Strassenbild<br />

von Bedeutung sind.<br />

Herkömmliche Schleppgauben haben liegend-rechteckige und<br />

Giebellukarnen hoch-rechteckige Proportionen. Schleppgauben<br />

sollen daher nicht zu hoch werden. In den Kernzonen Heisch,<br />

Ebertswil, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach als<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung erscheint eine<br />

Lockerung der Ges<strong>am</strong>tbreite für Dachaufbauten von 1/5 auf 1/4<br />

und in den übrigen Kernzonen auf 1/3 vertretbar.<br />

Flachdächer sind neu bei besonderen Gebäuden und bei untergeordneten<br />

Gebäudeteilen möglich. Da unklar ist, was die traditionelle<br />

Weise der Gestaltung von Dachabschlüssen bei Flachdächern<br />

sein könnte, wird die Bestimmung auf Schrägdächer<br />

beschränkt.<br />

Das Glaslicht ist für die Beurteilung der Einordnung aussagekräftiger<br />

als das Rahmenlicht. 0.35 m2 Glaslicht einem Velux-<br />

Dachfenster 55x118 cm.<br />

Gemäss § 18a RPG sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen<br />

integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen<br />

zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler<br />

von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt<br />

werden. Auf kommunaler Ebene kann diese bundesrechtliche<br />

Anforderung nicht verschärft, sondern nur präzisiert werden.<br />

<strong>47</strong> Suter • von Känel • Wild • AG

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