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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Wie die Skizze zeigt, könnte mit<br />

der Anordnung der Freifläche auf<br />

der Nordostseite des Grundstücks,<br />

einer neuen Zufahrt und einer<br />

ansprechenden Konzeption der<br />

Gewerbebauten eine gute Lösung<br />

gefunden werden.<br />

Bestehende<br />

Gestaltungspläne<br />

Ziffer 1.1.4<br />

Massgebende Pläne<br />

Ziffer 1.2.1<br />

Abgrenzung<br />

Ziffer 1.2.2<br />

Einordnungshinweise<br />

Ziffer 1.3<br />

Für verschiedene Gebiete sind rechtsgültige Gestaltungspläne<br />

vorhanden, welche von einer Ausnützungsziffer ausgehen. Dies<br />

hat zu Unsicherheiten geführt. Die neue Ziffer 1.1.4 stellt klar,<br />

dass in diesen Gebieten weiterhin von der Ausnützungsziffer<br />

gemäss Gestaltungsplan auszugehen ist.<br />

Der Übersichtlichkeit halber werden alle massgebenden Pläne<br />

unter einer Ziffer zus<strong>am</strong>mengefasst. Die bisherige Ziffer 1.2.2<br />

erübrigt sich daher. Da im Zuge der laufenden Teilrevision neu<br />

Kernzonenpläne erstellt werden, werden diese unter Ziffer 1.2.1<br />

aufgelistet.<br />

Neu sind nicht mehr nur die gedruckten Pläne im Massstab<br />

1:5000 massgeblich, sondern es gelten die genauen Abgrenzungen,<br />

wie sie in der <strong>am</strong>tlichen Vermessung KVAV definiert<br />

sind (Kantonale Verordnung über die <strong>am</strong>tliche Vermessung<br />

vom 17. Dezember 1997). Dies wird neu in Ziffer 1.2.2 festgehalten.<br />

Die grundsätzlich in allen Bauzonen anwendbaren Prinzipien<br />

für Dorfbau und Detailgestaltung sind der Publikation „Anleitung<br />

Dorfbau“ von Prof. M. Gasser entnommen (Kap. 2.3.8, S. 40).<br />

Es geht darum, nicht nur eine genügende Einordnung und Gestaltung<br />

einzufordern, sondern auch zu zeigen, worauf es dabei<br />

im Wesentlichen ankommt. Die Prinzipien sind nicht als absolute<br />

Vorschriften zu verstehen, sondern als Hinweise zur Sensibilisierung<br />

und als Hilfsmittel für die ortsverträgliche Einordnung<br />

im Groben (Dorfbau) und im Feinen (Detailgestaltung).<br />

Einzelne Abweichungen und freiere Interpretationen sind möglich,<br />

wenn eine bewusste Einordnung und Gestaltung mit Lokalbezug<br />

spürbar bleibt.<br />

44 Suter • von Känel • Wild • AG

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