Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Wie die Skizze zeigt, könnte mit<br />
der Anordnung der Freifläche auf<br />
der Nordostseite des Grundstücks,<br />
einer neuen Zufahrt und einer<br />
ansprechenden Konzeption der<br />
Gewerbebauten eine gute Lösung<br />
gefunden werden.<br />
Bestehende<br />
Gestaltungspläne<br />
Ziffer 1.1.4<br />
Massgebende Pläne<br />
Ziffer 1.2.1<br />
Abgrenzung<br />
Ziffer 1.2.2<br />
Einordnungshinweise<br />
Ziffer 1.3<br />
Für verschiedene Gebiete sind rechtsgültige Gestaltungspläne<br />
vorhanden, welche von einer Ausnützungsziffer ausgehen. Dies<br />
hat zu Unsicherheiten geführt. Die neue Ziffer 1.1.4 stellt klar,<br />
dass in diesen Gebieten weiterhin von der Ausnützungsziffer<br />
gemäss Gestaltungsplan auszugehen ist.<br />
Der Übersichtlichkeit halber werden alle massgebenden Pläne<br />
unter einer Ziffer zus<strong>am</strong>mengefasst. Die bisherige Ziffer 1.2.2<br />
erübrigt sich daher. Da im Zuge der laufenden Teilrevision neu<br />
Kernzonenpläne erstellt werden, werden diese unter Ziffer 1.2.1<br />
aufgelistet.<br />
Neu sind nicht mehr nur die gedruckten Pläne im Massstab<br />
1:5000 massgeblich, sondern es gelten die genauen Abgrenzungen,<br />
wie sie in der <strong>am</strong>tlichen Vermessung KVAV definiert<br />
sind (Kantonale Verordnung über die <strong>am</strong>tliche Vermessung<br />
vom 17. Dezember 1997). Dies wird neu in Ziffer 1.2.2 festgehalten.<br />
Die grundsätzlich in allen Bauzonen anwendbaren Prinzipien<br />
für Dorfbau und Detailgestaltung sind der Publikation „Anleitung<br />
Dorfbau“ von Prof. M. Gasser entnommen (Kap. 2.3.8, S. 40).<br />
Es geht darum, nicht nur eine genügende Einordnung und Gestaltung<br />
einzufordern, sondern auch zu zeigen, worauf es dabei<br />
im Wesentlichen ankommt. Die Prinzipien sind nicht als absolute<br />
Vorschriften zu verstehen, sondern als Hinweise zur Sensibilisierung<br />
und als Hilfsmittel für die ortsverträgliche Einordnung<br />
im Groben (Dorfbau) und im Feinen (Detailgestaltung).<br />
Einzelne Abweichungen und freiere Interpretationen sind möglich,<br />
wenn eine bewusste Einordnung und Gestaltung mit Lokalbezug<br />
spürbar bleibt.<br />
44 Suter • von Känel • Wild • AG