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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />

von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Die vier Kernzonen Türlen, Vollenweid, Riedmatt und Tüfenbach<br />

liegen im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutz<br />

des Türlersees (Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit überkommunaler<br />

Bedeutung in den <strong>Gemeinde</strong>n Aeugst a. A.,<br />

<strong>Hausen</strong> a. A. und Langnau a. A.).<br />

Die übrigen neun Kernzonen und Weiler werden von keinen<br />

überkommunalen Schutzverordnungen tangiert.<br />

Die Abgrenzung der Weiler- und Siedlungsrandzonen VII in der<br />

Schutzverordnung (SVO) stimmen mit den geltenden Zonenabgrenzungen<br />

überein. Die in den Kernzonenplänen ausgewiesenen<br />

Anpassungen der Zonenabgrenzungen dürften auch<br />

eine entsprechende Anpassung der SVO bedingen.<br />

Ausschnitte SVO mit Weilern Türlen, Vollenweid, Riedmatt und Tüfenbach<br />

13 Suter • von Känel • Wild • AG

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