Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
8.2 Anhörung<br />
Zustimmende<br />
Stellungnahmen<br />
Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung vom xx.xx.20xx<br />
wird von den Nachbargemeinden xx in zustimmendem Sinne<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Die Zürcher Planungsgruppe Knonauer<strong>am</strong>t (ZPK) hat <strong>am</strong><br />
xx.xx.20xx aus regionaler Sicht Stellung genommen.<br />
8.3 Öffentliche Auflage<br />
Einwendungen Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung wurde gemäss §<br />
7 PBG vom 1.4.2011 bis 30.5.2011 öffentlich aufgelegt.<br />
Innert der Auflagefrist gingen xy Einwendungen ein. Soweit die<br />
Anliegen nicht in die Vorlage einflossen, sind sie im <strong>Bericht</strong> der<br />
nicht berücksichtigten Einwendungen aufgeführt.<br />
8.4 Kantonale Vorprüfung<br />
Vorprüfungsbericht vom<br />
xx.xx.20xx<br />
Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung wurde dem<br />
Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Über die Haltung und die<br />
Anliegen des Kantons gibt der Vorprüfungsbericht vom<br />
xx.xx.20xx Auskunft. Aufgrund der Vorprüfung wurden folgende<br />
Anpassungen vorgenommen:<br />
•<br />
•<br />
Nicht beachtete Anliegen<br />
Folgenden vom ARV empfohlenen Regelungen wurde nicht<br />
entsprochen:<br />
•<br />
•<br />
9. Schlussbemerkung<br />
Teilrevision ist recht- und<br />
zweckmässig<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist überzeugt, dass die Teilrevision zweckmässig<br />
und rechtmässig ist.<br />
64 Suter • von Känel • Wild • AG