08.02.2014 Aufrufe

Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

107<br />

europa und internationales | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | BDA<br />

Liberalisierung des Bodenabfertigungsmarkts<br />

sichern<br />

<strong>der</strong> Verordnungsvorschlag <strong>der</strong> eu-<br />

Kommission zu bodenabfertigungsdiensten<br />

vom dezember 2011 sieht<br />

vor, dass für bestimmte bodenabfertigungsdienste<br />

an flughäfen künftig<br />

die Mindestanzahl <strong>der</strong> zugelassenen<br />

dienstleister von bisher zwei auf drei<br />

erhöht werden kann. das europäische<br />

parlament hat in <strong>der</strong> abstimmung<br />

im april <strong>2013</strong> zwar die erhöhung <strong>der</strong><br />

Mindestanzahl gebilligt, jedoch mit<br />

erheblichen schutzklauseln versehen.<br />

so müssen die Mitgliedstaaten<br />

sicherstellen, dass das personal <strong>der</strong><br />

flughafendienste von dem neuen<br />

dienstleister übernommen wird. obwohl<br />

die Voraussetzungen für einen<br />

betriebsübergang in einem solchen<br />

fall <strong>der</strong> auftragsnachfolge nicht vorliegen,<br />

sollen den arbeitnehmern<br />

des alten auftragnehmers bei vollständigem<br />

ausschluss auch betriebsbedingter<br />

Kündigungen die rechte<br />

aus <strong>der</strong> betriebsübergangsrichtlinie<br />

(rl 2001/23/eg) zustehen. dies wäre<br />

jedoch beschäftigungspolitisch kontraproduktiv,<br />

weil dadurch möglichen<br />

und notwendigen spezialisierungen<br />

und auftragsvergaben unüberwindliche<br />

hin<strong>der</strong>nisse in den Weg gelegt<br />

würden.<br />

<strong>der</strong> Verordnungsvorschlag findet<br />

darüber hinaus keine rechtsgrundlage<br />

in den europäischen Verträgen.<br />

auch <strong>der</strong> europäische gerichtshof hat<br />

in vielen entscheidungen bestätigt,<br />

dass eine auftragsneuvergabe grundsätzlich<br />

keinen betriebsübergang auslöst.<br />

die rechtlichen bedenken <strong>der</strong><br />

bda werden von <strong>der</strong> eu-Kommission<br />

und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

geteilt. im rat liegt <strong>der</strong> Verordnungsvorschlag<br />

deshalb zu recht „auf eis“.<br />

die bda steht mit den europäischen<br />

entscheidungsträgern im dialog, um<br />

praxisgerechte lösungen zu finden.<br />

Verabschiedung des EU­<br />

Richtlinienvorschlags zur<br />

konzerninternen Entsendung<br />

verzögert sich weiter<br />

<strong>der</strong> im Juli 2010 von <strong>der</strong> eu-Kommission<br />

vorgelegte richtlinienvorschlag<br />

zur konzerninternen entsendung von<br />

drittstaatsangehörigen (intra-corporate<br />

transfer, ict) soll global agierenden<br />

unternehmen ermöglichen,<br />

ihr schlüsselpersonal effektiv und<br />

schnell in verschiedenen unternehmensteilen<br />

einzusetzen. grundsätzlich<br />

unterstützt die bda daher den<br />

richtlinienvorschlag, dringt aber auf<br />

Korrekturen für eine praxisgerechtere<br />

ausgestaltung.<br />

RIchTLINIENVORSchLAg zUR KONzERNINTERNEN<br />

ENTSENDUNg VON DRITTSTAATSANgEhöRIgEN<br />

• statt des von <strong>der</strong> eu-Kommission vorgeschlagenen zwölfmonatigen<br />

Weiterwan<strong>der</strong>ungsrechts soll eine Weiterwan<strong>der</strong>ung nur noch<br />

für max. drei Monate und nur einmalig innerhalb von sechs Monaten<br />

zulässig sein. global agierende unternehmen müssen ihr schlüsselpersonal<br />

aber oft länger o<strong>der</strong> für mehrere projekte hintereinan<strong>der</strong> in<br />

verschiedenen unternehmensteilen einsetzen können. eine einsatzzeit<br />

von max. drei Monaten stellt für unternehmen angesichts des umfangs<br />

mancher projekte, für die Manager und fachkräfte geholt werden, keinen<br />

ausreichenden Zeitraum dar. sollte es bei <strong>der</strong> nur dreimonatigen<br />

Weiterentsendung bleiben, wird die ict-richtlinie bzw. <strong>der</strong> dann im nationalen<br />

recht einzuführende aufenthaltstitel für die betriebliche praxis<br />

nur sehr begrenzt einsetzbar.<br />

• Kritisch ist auch die im Verhandlungsverlauf erhobene for<strong>der</strong>ung<br />

nach einer erneuten prüfung <strong>der</strong> einreisevoraussetzungen durch das<br />

Zweiteinreiseland. die dadurch entstehende rechtsunsicherheit und<br />

<strong>der</strong> bürokratieaufwand für unternehmen sind keinesfalls praxisgerecht.<br />

• auch die vorgeschlagenen sperrzeiten zwischen einzelnen entsendungen<br />

für icts von bis zu drei Jahren behin<strong>der</strong>n den von <strong>der</strong> ict-richtlinie<br />

intendierten transfer in die eu und innerhalb <strong>der</strong> eu erheblich. Zudem<br />

stellt dies unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische hürden.<br />

• Völlig praxisfremd und daher zu recht im deutschen recht nicht vorgesehen<br />

ist eine verpflichtende Vorbeschäftigungszeit, die in dem den<br />

trilog-Verhandlungen zugrunde liegenden text enthalten ist. etliche<br />

qualifizierte Mitarbeiter werden aber eingestellt, um sofort international<br />

einsetzbar zu sein. sollte die ict-richtlinie dennoch einen zeitlichen<br />

rahmen vorgeben, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten die Vorbeschäftigungszeit<br />

festlegen können, muss diese zumindest so kurz wie<br />

möglich bemessen sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!