Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
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europa und internationales | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | BDA<br />
Liberalisierung des Bodenabfertigungsmarkts<br />
sichern<br />
<strong>der</strong> Verordnungsvorschlag <strong>der</strong> eu-<br />
Kommission zu bodenabfertigungsdiensten<br />
vom dezember 2011 sieht<br />
vor, dass für bestimmte bodenabfertigungsdienste<br />
an flughäfen künftig<br />
die Mindestanzahl <strong>der</strong> zugelassenen<br />
dienstleister von bisher zwei auf drei<br />
erhöht werden kann. das europäische<br />
parlament hat in <strong>der</strong> abstimmung<br />
im april <strong>2013</strong> zwar die erhöhung <strong>der</strong><br />
Mindestanzahl gebilligt, jedoch mit<br />
erheblichen schutzklauseln versehen.<br />
so müssen die Mitgliedstaaten<br />
sicherstellen, dass das personal <strong>der</strong><br />
flughafendienste von dem neuen<br />
dienstleister übernommen wird. obwohl<br />
die Voraussetzungen für einen<br />
betriebsübergang in einem solchen<br />
fall <strong>der</strong> auftragsnachfolge nicht vorliegen,<br />
sollen den arbeitnehmern<br />
des alten auftragnehmers bei vollständigem<br />
ausschluss auch betriebsbedingter<br />
Kündigungen die rechte<br />
aus <strong>der</strong> betriebsübergangsrichtlinie<br />
(rl 2001/23/eg) zustehen. dies wäre<br />
jedoch beschäftigungspolitisch kontraproduktiv,<br />
weil dadurch möglichen<br />
und notwendigen spezialisierungen<br />
und auftragsvergaben unüberwindliche<br />
hin<strong>der</strong>nisse in den Weg gelegt<br />
würden.<br />
<strong>der</strong> Verordnungsvorschlag findet<br />
darüber hinaus keine rechtsgrundlage<br />
in den europäischen Verträgen.<br />
auch <strong>der</strong> europäische gerichtshof hat<br />
in vielen entscheidungen bestätigt,<br />
dass eine auftragsneuvergabe grundsätzlich<br />
keinen betriebsübergang auslöst.<br />
die rechtlichen bedenken <strong>der</strong><br />
bda werden von <strong>der</strong> eu-Kommission<br />
und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
geteilt. im rat liegt <strong>der</strong> Verordnungsvorschlag<br />
deshalb zu recht „auf eis“.<br />
die bda steht mit den europäischen<br />
entscheidungsträgern im dialog, um<br />
praxisgerechte lösungen zu finden.<br />
Verabschiedung des EU<br />
Richtlinienvorschlags zur<br />
konzerninternen Entsendung<br />
verzögert sich weiter<br />
<strong>der</strong> im Juli 2010 von <strong>der</strong> eu-Kommission<br />
vorgelegte richtlinienvorschlag<br />
zur konzerninternen entsendung von<br />
drittstaatsangehörigen (intra-corporate<br />
transfer, ict) soll global agierenden<br />
unternehmen ermöglichen,<br />
ihr schlüsselpersonal effektiv und<br />
schnell in verschiedenen unternehmensteilen<br />
einzusetzen. grundsätzlich<br />
unterstützt die bda daher den<br />
richtlinienvorschlag, dringt aber auf<br />
Korrekturen für eine praxisgerechtere<br />
ausgestaltung.<br />
RIchTLINIENVORSchLAg zUR KONzERNINTERNEN<br />
ENTSENDUNg VON DRITTSTAATSANgEhöRIgEN<br />
• statt des von <strong>der</strong> eu-Kommission vorgeschlagenen zwölfmonatigen<br />
Weiterwan<strong>der</strong>ungsrechts soll eine Weiterwan<strong>der</strong>ung nur noch<br />
für max. drei Monate und nur einmalig innerhalb von sechs Monaten<br />
zulässig sein. global agierende unternehmen müssen ihr schlüsselpersonal<br />
aber oft länger o<strong>der</strong> für mehrere projekte hintereinan<strong>der</strong> in<br />
verschiedenen unternehmensteilen einsetzen können. eine einsatzzeit<br />
von max. drei Monaten stellt für unternehmen angesichts des umfangs<br />
mancher projekte, für die Manager und fachkräfte geholt werden, keinen<br />
ausreichenden Zeitraum dar. sollte es bei <strong>der</strong> nur dreimonatigen<br />
Weiterentsendung bleiben, wird die ict-richtlinie bzw. <strong>der</strong> dann im nationalen<br />
recht einzuführende aufenthaltstitel für die betriebliche praxis<br />
nur sehr begrenzt einsetzbar.<br />
• Kritisch ist auch die im Verhandlungsverlauf erhobene for<strong>der</strong>ung<br />
nach einer erneuten prüfung <strong>der</strong> einreisevoraussetzungen durch das<br />
Zweiteinreiseland. die dadurch entstehende rechtsunsicherheit und<br />
<strong>der</strong> bürokratieaufwand für unternehmen sind keinesfalls praxisgerecht.<br />
• auch die vorgeschlagenen sperrzeiten zwischen einzelnen entsendungen<br />
für icts von bis zu drei Jahren behin<strong>der</strong>n den von <strong>der</strong> ict-richtlinie<br />
intendierten transfer in die eu und innerhalb <strong>der</strong> eu erheblich. Zudem<br />
stellt dies unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische hürden.<br />
• Völlig praxisfremd und daher zu recht im deutschen recht nicht vorgesehen<br />
ist eine verpflichtende Vorbeschäftigungszeit, die in dem den<br />
trilog-Verhandlungen zugrunde liegenden text enthalten ist. etliche<br />
qualifizierte Mitarbeiter werden aber eingestellt, um sofort international<br />
einsetzbar zu sein. sollte die ict-richtlinie dennoch einen zeitlichen<br />
rahmen vorgeben, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten die Vorbeschäftigungszeit<br />
festlegen können, muss diese zumindest so kurz wie<br />
möglich bemessen sein.