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Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | Lohn- und tarifpoLitik<br />

38<br />

HÖHERE JUgENDARBEITsLOsIgKEIT UND ARBEITsLOsIgKEIT IN LäNDERN MIT<br />

EINHEITLIcHEM gEsETzLIcHEM MINDEsTLOHN<br />

Werte für oktober <strong>2013</strong><br />

in €<br />

8,65<br />

9,43<br />

9,10<br />

7,78<br />

kein einheitlicher gesetzlicher<br />

Mindestlohn vorhanden<br />

Irland<br />

Frankreich<br />

Belgien<br />

Großbritannien *<br />

Deutschland<br />

in %<br />

26,0<br />

12,6<br />

25,8<br />

10,9<br />

23,4<br />

9,0<br />

20,8<br />

7,5<br />

7,8<br />

5,2<br />

einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn<br />

* Werte für august <strong>2013</strong><br />

Jugendarbeitslosigkeit<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Quellen: eurostat, <strong>2013</strong>; Wsi, <strong>2013</strong><br />

FEsTsETzUNg DER MINDEsTLÖHNE sOLL VERäNDERT WERDEN<br />

cdu, csu und spd planen in ihrem koalitionsvertrag neben einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn erhebliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> bestehenden instrumente zur festsetzung von Mindestlöhnen:<br />

gesetzlicher Mindestlohn<br />

ab 1. Januar 2015 soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € (brutto) je stunde gelten. bis zum 31. dezember 2016<br />

ermöglicht eine Übergangsregelung tarifliche abweichungen. ab 1. Januar 2017 soll dann das Mindestlohn-niveau<br />

von 8,50 € uneingeschränkt gelten. eine Mindestlohn-kommission soll in regelmäßigen abständen – erstmals zum<br />

10. Juni 2017 – den Mindestlohn prüfen und ggf. – erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – anpassen können.<br />

Tarifvertragsgesetz (TVg)<br />

auf <strong>der</strong> grundlage des geltenden tVg kann ein tarifvertrag vom bundesarbeitsministerium auch für die bisher nicht<br />

an ihn gebundenen arbeitgeber und arbeitnehmer für allgemeinverbindlich erklärt werden. kernvoraussetzung<br />

einer solchen allgemeinverbindlicherklärung (aVe) ist bisher, dass die an den tarifvertrag bereits gebundenen arbeitgeber<br />

mindestens 50 % aller arbeitnehmer in dieser branche beschäftigen und ein öffentliches interesse an <strong>der</strong><br />

aVe besteht. künftig soll hierfür ein beson<strong>der</strong>es öffentliches interesse erfor<strong>der</strong>lich sein.<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntg)<br />

das aentg wurde ursprünglich eingeführt, um in bestimmten branchen drohende soziale Verwerfungen durch die<br />

entsendung ausländischer arbeitnehmer nach deutschland zu verhin<strong>der</strong>n. dazu kann ein bestehen<strong>der</strong> Mindestlohn-tarifvertrag<br />

einer <strong>der</strong> im aentg genannten branchen durch rechtsverordnung auch auf die in deutschland<br />

tätigen arbeitnehmer ausländischer arbeitgeber erstreckt werden. Laut koalitionsvertrag soll <strong>der</strong> geltungsbereich<br />

des aentg über die bereits dort genannten branchen hinaus für alle branchen geöffnet werden.

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