Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | Lohn- und tarifpoLitik<br />
38<br />
HÖHERE JUgENDARBEITsLOsIgKEIT UND ARBEITsLOsIgKEIT IN LäNDERN MIT<br />
EINHEITLIcHEM gEsETzLIcHEM MINDEsTLOHN<br />
Werte für oktober <strong>2013</strong><br />
in €<br />
8,65<br />
9,43<br />
9,10<br />
7,78<br />
kein einheitlicher gesetzlicher<br />
Mindestlohn vorhanden<br />
Irland<br />
Frankreich<br />
Belgien<br />
Großbritannien *<br />
Deutschland<br />
in %<br />
26,0<br />
12,6<br />
25,8<br />
10,9<br />
23,4<br />
9,0<br />
20,8<br />
7,5<br />
7,8<br />
5,2<br />
einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn<br />
* Werte für august <strong>2013</strong><br />
Jugendarbeitslosigkeit<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Quellen: eurostat, <strong>2013</strong>; Wsi, <strong>2013</strong><br />
FEsTsETzUNg DER MINDEsTLÖHNE sOLL VERäNDERT WERDEN<br />
cdu, csu und spd planen in ihrem koalitionsvertrag neben einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn erhebliche<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> bestehenden instrumente zur festsetzung von Mindestlöhnen:<br />
gesetzlicher Mindestlohn<br />
ab 1. Januar 2015 soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € (brutto) je stunde gelten. bis zum 31. dezember 2016<br />
ermöglicht eine Übergangsregelung tarifliche abweichungen. ab 1. Januar 2017 soll dann das Mindestlohn-niveau<br />
von 8,50 € uneingeschränkt gelten. eine Mindestlohn-kommission soll in regelmäßigen abständen – erstmals zum<br />
10. Juni 2017 – den Mindestlohn prüfen und ggf. – erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – anpassen können.<br />
Tarifvertragsgesetz (TVg)<br />
auf <strong>der</strong> grundlage des geltenden tVg kann ein tarifvertrag vom bundesarbeitsministerium auch für die bisher nicht<br />
an ihn gebundenen arbeitgeber und arbeitnehmer für allgemeinverbindlich erklärt werden. kernvoraussetzung<br />
einer solchen allgemeinverbindlicherklärung (aVe) ist bisher, dass die an den tarifvertrag bereits gebundenen arbeitgeber<br />
mindestens 50 % aller arbeitnehmer in dieser branche beschäftigen und ein öffentliches interesse an <strong>der</strong><br />
aVe besteht. künftig soll hierfür ein beson<strong>der</strong>es öffentliches interesse erfor<strong>der</strong>lich sein.<br />
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntg)<br />
das aentg wurde ursprünglich eingeführt, um in bestimmten branchen drohende soziale Verwerfungen durch die<br />
entsendung ausländischer arbeitnehmer nach deutschland zu verhin<strong>der</strong>n. dazu kann ein bestehen<strong>der</strong> Mindestlohn-tarifvertrag<br />
einer <strong>der</strong> im aentg genannten branchen durch rechtsverordnung auch auf die in deutschland<br />
tätigen arbeitnehmer ausländischer arbeitgeber erstreckt werden. Laut koalitionsvertrag soll <strong>der</strong> geltungsbereich<br />
des aentg über die bereits dort genannten branchen hinaus für alle branchen geöffnet werden.