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Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | soziale sicherung<br />

66<br />

10 Mio.<br />

rentenakten müssen bei einführung<br />

<strong>der</strong> Mütterrente bearbeitet werden.<br />

Rentenpläne <strong>der</strong> Koalition<br />

langfristig nicht finanzierbar<br />

cDu, csu und sPD haben in ihrem<br />

Koalitionsvertrag milliardenschwere<br />

zusätzliche ausgaben im bereich<br />

<strong>der</strong> rentenversicherung vereinbart.<br />

Diese stellen sowohl kurz- als auch<br />

langfristig eine erhebliche belastung<br />

dar und werden zu einem anstieg<br />

<strong>der</strong> lohnzusatzkosten führen. zu den<br />

teuersten rentenpolitischen Projekten<br />

zählen die bessere anerkennung<br />

von Kin<strong>der</strong>erziehung im rentenrecht<br />

(„Mütterrente“), die abschlagsfreie<br />

rente ab 63 Jahren, die ost-Westrentenangleichung,<br />

die „solidarische<br />

lebensleistungsrente“ sowie die leistungsverbesserungen<br />

bei <strong>der</strong> erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente.<br />

Die umsetzung <strong>der</strong> rentenpläne <strong>der</strong> großen Koalition<br />

würde die lohnzusatz- und damit die arbeitskosten erheblich<br />

erhöhen. beson<strong>der</strong>s die ausweitung <strong>der</strong> anerkennung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten ist ein teures unterfangen. so ist die<br />

nachhaltige finanzierung des rentensystems nicht gewährleistet.<br />

Prof. Randolf Rodenstock | Vizepräsident <strong>der</strong> bDa, Vorsitzen<strong>der</strong> bDa-ausschuss<br />

soziale sicherung, geschäftsführen<strong>der</strong> gesellschafter optische Werke g. rodenstock<br />

gmbh & co. Kg<br />

in den zurückliegenden legislaturperioden<br />

ist es durch mehrere rentenreformen<br />

gelungen, die gesetzliche<br />

rentenversicherung auf den demografischen<br />

Wandel vorzubereiten. richtschnur<br />

des handelns war immer, die<br />

nachfolgenden generationen nicht finanziell<br />

zu überfor<strong>der</strong>n und den langfristig<br />

drohenden beitragssatzanstieg<br />

zu begrenzen. Diese einsicht droht<br />

nun auf <strong>der</strong> strecke zu bleiben. Der<br />

beitragssatz zur rentenversicherung<br />

würde bei umsetzung sämtlicher Koalitionspläne<br />

künftig deutlich höher liegen.<br />

Daher würde auch das gesetzlich<br />

definierte ziel, dass <strong>der</strong> beitragssatz<br />

bis 2030 die belastungsobergrenze<br />

von 22 % nicht übersteigen darf, aller<br />

Voraussicht nach verfehlt.<br />

Die geplante ausweitung <strong>der</strong> anerkennung<br />

von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten<br />

für geburten vor 1992 ist abzulehnen,<br />

da sie das jährlich im umlageverfahren<br />

zu finanzierende rentenvolumen<br />

sofort um 6,5 Mrd. € erhöhen wird.<br />

bis 2030 würden die Mehrausgaben<br />

<strong>der</strong> rentenversicherungsträger sogar<br />

auf 8 Mrd. € pro Jahr steigen. nach<br />

berechnungen <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> rentenversicherung<br />

bund (DrV bund)<br />

würde die „Mütter rente“ bei <strong>der</strong> im<br />

Koalitionsvertrag vereinbarten ausgestaltung<br />

bis 2030 neue finanzierungslasten<br />

von insgesamt 125 Mrd. €<br />

schaffen und käme damit die rentenversicherung<br />

sehr teuer. eine weitere<br />

besserstellung für die überwiegend<br />

rentennahen Jahrgänge wäre zudem<br />

gegenüber den jüngeren beitragszahlern<br />

ungerecht, weil sie die zusätzlichen<br />

lasten zu tragen hätten, obwohl<br />

ihr rentenniveau deutlich niedriger<br />

liegen wird als das <strong>der</strong> heutigen rentner<br />

bzw. rentennahen Jahrgänge. Die<br />

bDa wird darauf dringen, dass die<br />

„Mütterrente“ nicht aus beitragsmitteln<br />

finanziert wird. es muss dabei<br />

bleiben, dass <strong>der</strong> bund – wie sonst<br />

auch bei renten für Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten<br />

– die finanzierung übernimmt.<br />

Die geplante abschlagsfreie rente<br />

mit 63 Jahren wäre ein kapitaler<br />

fehler. Die entlastung <strong>der</strong> rentenversicherung<br />

durch die „rente mit<br />

67“ würde für viele Jahre vollständig<br />

aufgezehrt. auf die beitragszahler<br />

kämen lasten in Milliardenhöhe<br />

zu. es wäre auch ungerecht, wenn<br />

ein teil <strong>der</strong> Versicherten künftig von

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