Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | soziale sicherung<br />
66<br />
10 Mio.<br />
rentenakten müssen bei einführung<br />
<strong>der</strong> Mütterrente bearbeitet werden.<br />
Rentenpläne <strong>der</strong> Koalition<br />
langfristig nicht finanzierbar<br />
cDu, csu und sPD haben in ihrem<br />
Koalitionsvertrag milliardenschwere<br />
zusätzliche ausgaben im bereich<br />
<strong>der</strong> rentenversicherung vereinbart.<br />
Diese stellen sowohl kurz- als auch<br />
langfristig eine erhebliche belastung<br />
dar und werden zu einem anstieg<br />
<strong>der</strong> lohnzusatzkosten führen. zu den<br />
teuersten rentenpolitischen Projekten<br />
zählen die bessere anerkennung<br />
von Kin<strong>der</strong>erziehung im rentenrecht<br />
(„Mütterrente“), die abschlagsfreie<br />
rente ab 63 Jahren, die ost-Westrentenangleichung,<br />
die „solidarische<br />
lebensleistungsrente“ sowie die leistungsverbesserungen<br />
bei <strong>der</strong> erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente.<br />
Die umsetzung <strong>der</strong> rentenpläne <strong>der</strong> großen Koalition<br />
würde die lohnzusatz- und damit die arbeitskosten erheblich<br />
erhöhen. beson<strong>der</strong>s die ausweitung <strong>der</strong> anerkennung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten ist ein teures unterfangen. so ist die<br />
nachhaltige finanzierung des rentensystems nicht gewährleistet.<br />
Prof. Randolf Rodenstock | Vizepräsident <strong>der</strong> bDa, Vorsitzen<strong>der</strong> bDa-ausschuss<br />
soziale sicherung, geschäftsführen<strong>der</strong> gesellschafter optische Werke g. rodenstock<br />
gmbh & co. Kg<br />
in den zurückliegenden legislaturperioden<br />
ist es durch mehrere rentenreformen<br />
gelungen, die gesetzliche<br />
rentenversicherung auf den demografischen<br />
Wandel vorzubereiten. richtschnur<br />
des handelns war immer, die<br />
nachfolgenden generationen nicht finanziell<br />
zu überfor<strong>der</strong>n und den langfristig<br />
drohenden beitragssatzanstieg<br />
zu begrenzen. Diese einsicht droht<br />
nun auf <strong>der</strong> strecke zu bleiben. Der<br />
beitragssatz zur rentenversicherung<br />
würde bei umsetzung sämtlicher Koalitionspläne<br />
künftig deutlich höher liegen.<br />
Daher würde auch das gesetzlich<br />
definierte ziel, dass <strong>der</strong> beitragssatz<br />
bis 2030 die belastungsobergrenze<br />
von 22 % nicht übersteigen darf, aller<br />
Voraussicht nach verfehlt.<br />
Die geplante ausweitung <strong>der</strong> anerkennung<br />
von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten<br />
für geburten vor 1992 ist abzulehnen,<br />
da sie das jährlich im umlageverfahren<br />
zu finanzierende rentenvolumen<br />
sofort um 6,5 Mrd. € erhöhen wird.<br />
bis 2030 würden die Mehrausgaben<br />
<strong>der</strong> rentenversicherungsträger sogar<br />
auf 8 Mrd. € pro Jahr steigen. nach<br />
berechnungen <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> rentenversicherung<br />
bund (DrV bund)<br />
würde die „Mütter rente“ bei <strong>der</strong> im<br />
Koalitionsvertrag vereinbarten ausgestaltung<br />
bis 2030 neue finanzierungslasten<br />
von insgesamt 125 Mrd. €<br />
schaffen und käme damit die rentenversicherung<br />
sehr teuer. eine weitere<br />
besserstellung für die überwiegend<br />
rentennahen Jahrgänge wäre zudem<br />
gegenüber den jüngeren beitragszahlern<br />
ungerecht, weil sie die zusätzlichen<br />
lasten zu tragen hätten, obwohl<br />
ihr rentenniveau deutlich niedriger<br />
liegen wird als das <strong>der</strong> heutigen rentner<br />
bzw. rentennahen Jahrgänge. Die<br />
bDa wird darauf dringen, dass die<br />
„Mütterrente“ nicht aus beitragsmitteln<br />
finanziert wird. es muss dabei<br />
bleiben, dass <strong>der</strong> bund – wie sonst<br />
auch bei renten für Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten<br />
– die finanzierung übernimmt.<br />
Die geplante abschlagsfreie rente<br />
mit 63 Jahren wäre ein kapitaler<br />
fehler. Die entlastung <strong>der</strong> rentenversicherung<br />
durch die „rente mit<br />
67“ würde für viele Jahre vollständig<br />
aufgezehrt. auf die beitragszahler<br />
kämen lasten in Milliardenhöhe<br />
zu. es wäre auch ungerecht, wenn<br />
ein teil <strong>der</strong> Versicherten künftig von