Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | soziale sicherung<br />
74<br />
Neues Begutachtungsverfahren<br />
in <strong>der</strong> Pflege<br />
kostenneutral gestalten<br />
am 27. Juni <strong>2013</strong> haben die Vorsitzenden<br />
des „expertenbeirats zur<br />
konkreten ausgestaltung des neuen<br />
Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ den<br />
abschlussbericht an den bundesgesundheitsminister<br />
übergeben. Danach<br />
sollen in zukunft auch pflegebedürftige<br />
Personen mit kognitiven erkrankungen<br />
und psychischen störungen<br />
durch ein standardisiertes begutachtungsverfahren<br />
erfasst werden (siehe<br />
Kasten).<br />
Der expertenbeirat konnte im<br />
Konsens nur in einigen bereichen<br />
brauchbare ergebnisse erarbeiten.<br />
immerhin ist es gelungen, eine unbürokratische<br />
formale Überleitung <strong>der</strong><br />
bisherigen leistungsbezieher in das<br />
neue system zu entwickeln. Wesentliche<br />
an<strong>der</strong>e fragen, die an den beirat<br />
gestellt wurden, blieben jedoch unbeantwortet.<br />
Die bDa unterstützt die einführung<br />
eines neuen, differenzierteren<br />
Pflegebegriffs im laufe <strong>der</strong> 18. legislaturperiode,<br />
wenn er die bedarfe von<br />
Versicherten mit unterschiedlichen<br />
beeinträchtigungen in einem differenzierten<br />
begutachtungsverfahren<br />
besser abbildet. als Mitglied des expertenbeirats<br />
hat sich die bDa erfolgreich<br />
für die Klarstellung im abschlussbericht<br />
eingesetzt, dass eine<br />
neudefinition von Pflegebedürftigkeit<br />
auch kostenneutral umgesetzt werden<br />
kann.<br />
zudem ist zu berücksichtigen,<br />
dass im Vorgriff auf eine neudefinition<br />
bereits 2008 mit dem Pflege-<br />
Weiterentwicklungsgesetz (PfWg) für<br />
Personen mit eingeschränkter alltagskompetenz<br />
(Pea) ohne Pflegestufe<br />
die „Pflege stufe 0“ eingeführt<br />
wurde und seit <strong>2013</strong> mit dem Pflegeneuausrichtungs-gesetz<br />
(Png) Pflegegeld<br />
und sachleistungen für Pea<br />
als son<strong>der</strong>leistungen anerkannt sind.<br />
insofern hat <strong>der</strong> gesetzgeber in den<br />
letzten Jahren bereits Maßnahmen<br />
ergriffen, um Pflegebedürftige mit<br />
kognitiven störungen besserzustellen.<br />
union und sPD haben im Koalitionsvertrag<br />
vereinbart, den beitragssatz<br />
zur sozialen Pflegeversicherung<br />
spätestens zum 1. Januar 2015 für<br />
leistungsverbesserungen, eine Dynamisierung<br />
<strong>der</strong> leistungen sowie den<br />
aufbau eines Pflegevorsorgefonds<br />
AKtUELLE fINANZDAtEN DER GESEtZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG<br />
Der schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung beim bundesversicherungsamt (bVa) kam – an<strong>der</strong>s als<br />
in den Vorjahren – nicht zu einer einvernehmlichen Prognose des ausgabenvolumens. Das bVa und das bundesgesundheitsministerium<br />
gehen von ausgaben i. h. v. 189,1 Mrd. € für <strong>2013</strong> und von 199,6 Mrd. € für 2014 aus. Der gKVspitzenverband<br />
rechnet dagegen mit höheren ausgaben von 190 Mrd. € <strong>2013</strong> und 201,1 Mrd. € 2014.<br />
einvernehmen herrschte bei <strong>der</strong> schätzung <strong>der</strong> einnahmen, die <strong>2013</strong> bei 194,2 Mrd. € und 2014 bei 202,2 Mrd. €<br />
liegen werden. Damit wird ein Deckungsbeitrag von 100 % erreicht, wodurch <strong>der</strong> durchschnittliche zusatzbeitrag je<br />
gKV-Mitglied (§ 242a sgb V) 2014 erneut null betragen wird. es findet daher – wie bereits 2011 bis <strong>2013</strong> – auch im<br />
nächsten Jahr kein sozialausgleich statt (§ 242b sgb V), <strong>der</strong> über die betriebe abgewickelt werden müsste. union<br />
und sPD haben im Koalitionsvertrag einen Verzicht auf einkommensunabhängige zusatzbeiträge vereinbart. Dadurch<br />
verringern sich einerseits die Preistransparenz für die Versicherten und <strong>der</strong> Preiswettbewerb zwischen den<br />
Krankenkassen. an<strong>der</strong>erseits entfällt <strong>der</strong> für die betriebe extrem bürokratische sozialausgleich, weil <strong>der</strong> zusatzbeitrag<br />
in zukunft einkommensabhängig erhoben wird.<br />
Der Verzicht auf pauschale zusatzbeiträge darf aber nicht dazu führen, dass die notwendige abkopplung <strong>der</strong> gesundheitskostenfinanzierung<br />
vom arbeitsverhältnis unterbleibt. Vielmehr bedarf es einer neuen Diskussion, wie<br />
dieses ziel erreicht und eine noch stärkere belastung von löhnen und gehältern durch sozialbeiträge damit verhin<strong>der</strong>t<br />
werden kann.