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Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | soziale sicherung<br />

74<br />

Neues Begutachtungsverfahren<br />

in <strong>der</strong> Pflege<br />

kostenneutral gestalten<br />

am 27. Juni <strong>2013</strong> haben die Vorsitzenden<br />

des „expertenbeirats zur<br />

konkreten ausgestaltung des neuen<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ den<br />

abschlussbericht an den bundesgesundheitsminister<br />

übergeben. Danach<br />

sollen in zukunft auch pflegebedürftige<br />

Personen mit kognitiven erkrankungen<br />

und psychischen störungen<br />

durch ein standardisiertes begutachtungsverfahren<br />

erfasst werden (siehe<br />

Kasten).<br />

Der expertenbeirat konnte im<br />

Konsens nur in einigen bereichen<br />

brauchbare ergebnisse erarbeiten.<br />

immerhin ist es gelungen, eine unbürokratische<br />

formale Überleitung <strong>der</strong><br />

bisherigen leistungsbezieher in das<br />

neue system zu entwickeln. Wesentliche<br />

an<strong>der</strong>e fragen, die an den beirat<br />

gestellt wurden, blieben jedoch unbeantwortet.<br />

Die bDa unterstützt die einführung<br />

eines neuen, differenzierteren<br />

Pflegebegriffs im laufe <strong>der</strong> 18. legislaturperiode,<br />

wenn er die bedarfe von<br />

Versicherten mit unterschiedlichen<br />

beeinträchtigungen in einem differenzierten<br />

begutachtungsverfahren<br />

besser abbildet. als Mitglied des expertenbeirats<br />

hat sich die bDa erfolgreich<br />

für die Klarstellung im abschlussbericht<br />

eingesetzt, dass eine<br />

neudefinition von Pflegebedürftigkeit<br />

auch kostenneutral umgesetzt werden<br />

kann.<br />

zudem ist zu berücksichtigen,<br />

dass im Vorgriff auf eine neudefinition<br />

bereits 2008 mit dem Pflege-<br />

Weiterentwicklungsgesetz (PfWg) für<br />

Personen mit eingeschränkter alltagskompetenz<br />

(Pea) ohne Pflegestufe<br />

die „Pflege stufe 0“ eingeführt<br />

wurde und seit <strong>2013</strong> mit dem Pflegeneuausrichtungs-gesetz<br />

(Png) Pflegegeld<br />

und sachleistungen für Pea<br />

als son<strong>der</strong>leistungen anerkannt sind.<br />

insofern hat <strong>der</strong> gesetzgeber in den<br />

letzten Jahren bereits Maßnahmen<br />

ergriffen, um Pflegebedürftige mit<br />

kognitiven störungen besserzustellen.<br />

union und sPD haben im Koalitionsvertrag<br />

vereinbart, den beitragssatz<br />

zur sozialen Pflegeversicherung<br />

spätestens zum 1. Januar 2015 für<br />

leistungsverbesserungen, eine Dynamisierung<br />

<strong>der</strong> leistungen sowie den<br />

aufbau eines Pflegevorsorgefonds<br />

AKtUELLE fINANZDAtEN DER GESEtZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG<br />

Der schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung beim bundesversicherungsamt (bVa) kam – an<strong>der</strong>s als<br />

in den Vorjahren – nicht zu einer einvernehmlichen Prognose des ausgabenvolumens. Das bVa und das bundesgesundheitsministerium<br />

gehen von ausgaben i. h. v. 189,1 Mrd. € für <strong>2013</strong> und von 199,6 Mrd. € für 2014 aus. Der gKVspitzenverband<br />

rechnet dagegen mit höheren ausgaben von 190 Mrd. € <strong>2013</strong> und 201,1 Mrd. € 2014.<br />

einvernehmen herrschte bei <strong>der</strong> schätzung <strong>der</strong> einnahmen, die <strong>2013</strong> bei 194,2 Mrd. € und 2014 bei 202,2 Mrd. €<br />

liegen werden. Damit wird ein Deckungsbeitrag von 100 % erreicht, wodurch <strong>der</strong> durchschnittliche zusatzbeitrag je<br />

gKV-Mitglied (§ 242a sgb V) 2014 erneut null betragen wird. es findet daher – wie bereits 2011 bis <strong>2013</strong> – auch im<br />

nächsten Jahr kein sozialausgleich statt (§ 242b sgb V), <strong>der</strong> über die betriebe abgewickelt werden müsste. union<br />

und sPD haben im Koalitionsvertrag einen Verzicht auf einkommensunabhängige zusatzbeiträge vereinbart. Dadurch<br />

verringern sich einerseits die Preistransparenz für die Versicherten und <strong>der</strong> Preiswettbewerb zwischen den<br />

Krankenkassen. an<strong>der</strong>erseits entfällt <strong>der</strong> für die betriebe extrem bürokratische sozialausgleich, weil <strong>der</strong> zusatzbeitrag<br />

in zukunft einkommensabhängig erhoben wird.<br />

Der Verzicht auf pauschale zusatzbeiträge darf aber nicht dazu führen, dass die notwendige abkopplung <strong>der</strong> gesundheitskostenfinanzierung<br />

vom arbeitsverhältnis unterbleibt. Vielmehr bedarf es einer neuen Diskussion, wie<br />

dieses ziel erreicht und eine noch stärkere belastung von löhnen und gehältern durch sozialbeiträge damit verhin<strong>der</strong>t<br />

werden kann.

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