Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
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dA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | Arbeits- und tArifrecht<br />
16<br />
72 %<br />
aller befristet beschäftigten werden<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> befristung weiterbeschäftigt.<br />
Arbeitserfahrung gesammelt und die<br />
Mehrzahl <strong>der</strong> befristet beschäftigten<br />
(72 %) wird nach Ablauf <strong>der</strong> befristung<br />
weiterhin beschäftigt.<br />
die Vereinbarung einer sachgrundlosen<br />
befristung ist darüber hinaus an<br />
strenge Voraussetzungen gebunden.<br />
Wenn nicht von <strong>der</strong> tariföffnungsklausel<br />
durch die tarifpartner gebrauch gemacht<br />
worden ist, darf die sachgrundlose<br />
befristung einen gesamtzeitraum<br />
von zwei Jahren nicht überschreiten.<br />
eine kürzere befristung darf nicht<br />
häufiger als dreimal innerhalb dieses<br />
Zeitraums verlängert werden. Zudem<br />
gilt das Vorbeschäftigungsverbot: <strong>der</strong><br />
jeweilige Arbeitnehmer darf innerhalb<br />
eines Zeitraums von bis zu drei Jahren<br />
nicht bereits einmal bei demselben<br />
Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.<br />
sachgrundlose befristungen sind neben<br />
den befristungen mit sachgrund<br />
in den vergangenen Jahren ein gestaltungsinstrument<br />
geworden, das<br />
Arbeitnehmern und Arbeitgebern die<br />
Möglichkeit bietet, für vereinbarte Zeiträume<br />
neue beschäftigungspotenziale<br />
zu erschließen und beschäftigungsbarrieren<br />
abzubauen.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />
kompakt > „befristungen“<br />
befristete teilzeit und<br />
rückkehransprüche<br />
auf vollzeit erschweren<br />
personalplanung<br />
<strong>der</strong> Koalitionsvertrag sieht die einführung<br />
eines befristeten teilzeit anspruchs<br />
vor. Arbeitnehmer sollen nach einer<br />
zeitlich befristeten teilzeit wie<strong>der</strong> zur<br />
früheren Arbeitszeit zurückkehren können.<br />
für bestehende teilzeitarbeitsverhältnisse<br />
soll die darlegungslast auf<br />
den Arbeitgeber übertragen werden.<br />
schon heute stellen die gesetzlichen<br />
regelungen zur teilzeit kleine<br />
und mittlere Arbeitgeber vor große<br />
Probleme bei <strong>der</strong> Personalplanung.<br />
das gilt für den allgemeinen teilzeitanspruch<br />
nach dem tzbfg ebenso wie für<br />
spezielle teilzeitansprüche in an<strong>der</strong>en<br />
gesetzen. im rahmen <strong>der</strong> eltern- als<br />
auch <strong>der</strong> Pflegezeit können Arbeitnehmer<br />
zeitlich befristet in teilzeit<br />
tätig sein, um danach wie<strong>der</strong> zu ihrer<br />
ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.<br />
Qualifizierte Arbeitnehmer,<br />
die frei werdende Arbeitszeit ausfüllen<br />
können, sind vielfach nicht für eine<br />
entsprechende beschäftigung, z. b. an<br />
einzelnen tagen o<strong>der</strong> nur an nachmittagen,<br />
zu gewinnen. eine ersatzkraft zu<br />
finden, würde noch schwieriger, wenn<br />
ihr die tätigkeit nur noch befristet angeboten<br />
werden kann.<br />
befristungen: weiterbeschäftigungsquote<br />
steigt<br />
die Quote <strong>der</strong>jenigen Arbeitnehmer, die nach einer befristeten beschäftigung<br />
weiterbeschäftigt werden, ist über die Jahre deutlich angestiegen. sie<br />
liegt heute bei fast drei Vierteln (72 %) aller zuvor befristet beschäftigten,<br />
fast 40 % werden dabei unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />
übernommen. nicht erfasst sind davon außerdem solche befristet beschäftigte,<br />
die nach Auslaufen ihres Vertrags in einem an<strong>der</strong>en betrieb eine unbefristete<br />
beschäftigung erhalten.<br />
die hohe Anzahl jüngerer Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen<br />
ist vor allem bedingt durch eine ständige Praxis <strong>der</strong> öffentlichen hand,<br />
Arbeitsverträge zu befristen. im bereich erziehung und unterricht werden<br />
76 % aller einstellungen befristet, im bereich Organisation ohne erwerbscharakter<br />
sind es 68 % und im bereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung 60 %.<br />
dies verzerrt die statistiken, die durchschnittswerte <strong>der</strong> gesamten Wirtschaft<br />
wie<strong>der</strong>geben.<br />
den Koalitionspartnern ging es entsprechend<br />
ihren Wahlprogrammen bei<br />
dem instrument <strong>der</strong> befristeten teilzeit<br />
um eine bessere Vereinbarkeit von familie<br />
und beruf. die einführung eines<br />
generellen Anspruchs auf rückkehr zur<br />
ursprünglichen Arbeitszeit unabhängig<br />
vom grund für die befristete teilzeit<br />
lehnt die bdA ab. teilzeitbeschäftigte,<br />
die in Vollzeit arbeiten wollen, müssen<br />
bereits heute bei <strong>der</strong> besetzung eines<br />
Vollzeitarbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt<br />
werden. ein Anspruch, je<strong>der</strong>zeit<br />
ohne rücksicht auf die betrieblichen<br />
Möglichkeiten von teil- in Vollzeit<br />
zu wechseln, wäre dagegen nicht erfüllbar.<br />
<strong>der</strong> beste Weg, unfreiwillige<br />
teilzeit abzubauen, ist <strong>der</strong> Ausbau von<br />
Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen. darüber<br />
hinaus existieren schon heute viele<br />
tarifvertragliche und maßgeschnei<strong>der</strong>te<br />
betriebliche Lösungen, die auf eine<br />
hohe Akzeptanz stoßen.