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Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

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dA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | Arbeits- und tArifrecht<br />

16<br />

72 %<br />

aller befristet beschäftigten werden<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> befristung weiterbeschäftigt.<br />

Arbeitserfahrung gesammelt und die<br />

Mehrzahl <strong>der</strong> befristet beschäftigten<br />

(72 %) wird nach Ablauf <strong>der</strong> befristung<br />

weiterhin beschäftigt.<br />

die Vereinbarung einer sachgrundlosen<br />

befristung ist darüber hinaus an<br />

strenge Voraussetzungen gebunden.<br />

Wenn nicht von <strong>der</strong> tariföffnungsklausel<br />

durch die tarifpartner gebrauch gemacht<br />

worden ist, darf die sachgrundlose<br />

befristung einen gesamtzeitraum<br />

von zwei Jahren nicht überschreiten.<br />

eine kürzere befristung darf nicht<br />

häufiger als dreimal innerhalb dieses<br />

Zeitraums verlängert werden. Zudem<br />

gilt das Vorbeschäftigungsverbot: <strong>der</strong><br />

jeweilige Arbeitnehmer darf innerhalb<br />

eines Zeitraums von bis zu drei Jahren<br />

nicht bereits einmal bei demselben<br />

Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.<br />

sachgrundlose befristungen sind neben<br />

den befristungen mit sachgrund<br />

in den vergangenen Jahren ein gestaltungsinstrument<br />

geworden, das<br />

Arbeitnehmern und Arbeitgebern die<br />

Möglichkeit bietet, für vereinbarte Zeiträume<br />

neue beschäftigungspotenziale<br />

zu erschließen und beschäftigungsbarrieren<br />

abzubauen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „befristungen“<br />

befristete teilzeit und<br />

rückkehransprüche<br />

auf vollzeit erschweren<br />

personalplanung<br />

<strong>der</strong> Koalitionsvertrag sieht die einführung<br />

eines befristeten teilzeit anspruchs<br />

vor. Arbeitnehmer sollen nach einer<br />

zeitlich befristeten teilzeit wie<strong>der</strong> zur<br />

früheren Arbeitszeit zurückkehren können.<br />

für bestehende teilzeitarbeitsverhältnisse<br />

soll die darlegungslast auf<br />

den Arbeitgeber übertragen werden.<br />

schon heute stellen die gesetzlichen<br />

regelungen zur teilzeit kleine<br />

und mittlere Arbeitgeber vor große<br />

Probleme bei <strong>der</strong> Personalplanung.<br />

das gilt für den allgemeinen teilzeitanspruch<br />

nach dem tzbfg ebenso wie für<br />

spezielle teilzeitansprüche in an<strong>der</strong>en<br />

gesetzen. im rahmen <strong>der</strong> eltern- als<br />

auch <strong>der</strong> Pflegezeit können Arbeitnehmer<br />

zeitlich befristet in teilzeit<br />

tätig sein, um danach wie<strong>der</strong> zu ihrer<br />

ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.<br />

Qualifizierte Arbeitnehmer,<br />

die frei werdende Arbeitszeit ausfüllen<br />

können, sind vielfach nicht für eine<br />

entsprechende beschäftigung, z. b. an<br />

einzelnen tagen o<strong>der</strong> nur an nachmittagen,<br />

zu gewinnen. eine ersatzkraft zu<br />

finden, würde noch schwieriger, wenn<br />

ihr die tätigkeit nur noch befristet angeboten<br />

werden kann.<br />

befristungen: weiterbeschäftigungsquote<br />

steigt<br />

die Quote <strong>der</strong>jenigen Arbeitnehmer, die nach einer befristeten beschäftigung<br />

weiterbeschäftigt werden, ist über die Jahre deutlich angestiegen. sie<br />

liegt heute bei fast drei Vierteln (72 %) aller zuvor befristet beschäftigten,<br />

fast 40 % werden dabei unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />

übernommen. nicht erfasst sind davon außerdem solche befristet beschäftigte,<br />

die nach Auslaufen ihres Vertrags in einem an<strong>der</strong>en betrieb eine unbefristete<br />

beschäftigung erhalten.<br />

die hohe Anzahl jüngerer Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

ist vor allem bedingt durch eine ständige Praxis <strong>der</strong> öffentlichen hand,<br />

Arbeitsverträge zu befristen. im bereich erziehung und unterricht werden<br />

76 % aller einstellungen befristet, im bereich Organisation ohne erwerbscharakter<br />

sind es 68 % und im bereich <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung 60 %.<br />

dies verzerrt die statistiken, die durchschnittswerte <strong>der</strong> gesamten Wirtschaft<br />

wie<strong>der</strong>geben.<br />

den Koalitionspartnern ging es entsprechend<br />

ihren Wahlprogrammen bei<br />

dem instrument <strong>der</strong> befristeten teilzeit<br />

um eine bessere Vereinbarkeit von familie<br />

und beruf. die einführung eines<br />

generellen Anspruchs auf rückkehr zur<br />

ursprünglichen Arbeitszeit unabhängig<br />

vom grund für die befristete teilzeit<br />

lehnt die bdA ab. teilzeitbeschäftigte,<br />

die in Vollzeit arbeiten wollen, müssen<br />

bereits heute bei <strong>der</strong> besetzung eines<br />

Vollzeitarbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt<br />

werden. ein Anspruch, je<strong>der</strong>zeit<br />

ohne rücksicht auf die betrieblichen<br />

Möglichkeiten von teil- in Vollzeit<br />

zu wechseln, wäre dagegen nicht erfüllbar.<br />

<strong>der</strong> beste Weg, unfreiwillige<br />

teilzeit abzubauen, ist <strong>der</strong> Ausbau von<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen. darüber<br />

hinaus existieren schon heute viele<br />

tarifvertragliche und maßgeschnei<strong>der</strong>te<br />

betriebliche Lösungen, die auf eine<br />

hohe Akzeptanz stoßen.

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