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Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...

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BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | europa und internationales<br />

108<br />

einen echten Mehrwert liefert die<br />

ict-richtlinie für unternehmen nur<br />

dann, wenn arbeitnehmer aus drittstaaten<br />

bei konzerninternen entsendungen<br />

auf <strong>der</strong> grundlage <strong>der</strong> Zulassung<br />

im ersten eu-Mitgliedstaat<br />

ohne erneutes antragsverfahren in<br />

an<strong>der</strong>e eu-Mitgliedstaaten weiterziehen<br />

können. dieses Kernelement<br />

des richtlinienvorschlags wurde im<br />

Verhandlungsverlauf lei<strong>der</strong> erheblich<br />

eingeschränkt (siehe Kasten).<br />

die bda führt zu den Kritikpunkten<br />

intensive gespräche mit den relevanten<br />

entscheidungsträgern auf<br />

nationaler und europäischer ebene<br />

und setzt sich dafür ein, dass die ictrichtlinie<br />

mit dem größtmöglichen<br />

Mehrwert für unternehmen verabschiedet<br />

wird. auch hat die bda immer<br />

wie<strong>der</strong> darauf hingewiesen, dass<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> baubranche bestehenden<br />

gefahr von erheblichen Verwerfungen<br />

und Verdrängungseffekten am besten<br />

durch eine baubereichsausnahme begegnet<br />

werden kann. alternativ wäre<br />

zur gewinnung von rechtssicherheit<br />

die klarstellende regelung in <strong>der</strong><br />

richtlinie zur möglichen festlegung<br />

branchenspezifischer nullkontingente<br />

durch die Mitgliedstaaten denkbar.<br />

<strong>der</strong> Zeitplan zur Verabschiedung <strong>der</strong><br />

ict-richtlinie hat sich lei<strong>der</strong> erheblich<br />

verzögert; eine einigung ist nunmehr<br />

unter griechischer ratspräsidentschaft<br />

im 1. halbjahr 2014 geplant.<br />

Trilog­Einigung über Saisonarbeitnehmerrichtlinie<br />

die trilog-Verhandlungen über den<br />

2010 von <strong>der</strong> eu-Kommission vorgelegten<br />

richtlinienvorschlag über<br />

die bedingungen für die einreise und<br />

den aufenthalt von saisonarbeitnehmern<br />

aus drittstaaten wurden ende<br />

oktober <strong>2013</strong> abgeschlossen. die<br />

trilog-einigung muss nun noch vom<br />

rat und dem europäischen parlament<br />

förmlich bestätigt werden. das Ziel<br />

<strong>der</strong> eu-Kommission, für saisonarbeitskräfte<br />

einheitliche Mindeststandards<br />

zu schaffen und eine schnelle<br />

und unbürokratische beschäftigung<br />

in <strong>der</strong> eu zu ermöglichen, ist grundsätzlich<br />

richtig. die bda hat aber<br />

wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass<br />

den bedürfnissen <strong>der</strong> unternehmen<br />

aus <strong>der</strong> betriebspraxis ebenso rechnung<br />

getragen werden muss wie dem<br />

Wunsch <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nach flexibilität<br />

für die bedürfnisse des nationalen<br />

arbeitsmarkts.<br />

erfreulicherweise konnte die erzielte<br />

einigung über die einbeziehung<br />

von Kurzaufenthalten unter drei Monaten<br />

aufrechterhalten werden. für<br />

die schaffung eines einheitlichen<br />

rechtsrahmens für die gruppe <strong>der</strong><br />

saisonarbeitnehmer hatte sich die<br />

bda eingesetzt. durchsetzen konnte<br />

sich auch die for<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bda nach<br />

einer flexiblen beschäftigungsdauer,<br />

die nun zwischen fünf und neun Monaten<br />

innerhalb eines Zeitraums von<br />

zwölf Monaten von den Mitgliedstaaten<br />

festgesetzt werden soll. das europäische<br />

parlament hatte eine starre<br />

höchstbeschäftigungsdauer für saisonarbeitnehmer<br />

von sechs Monaten<br />

innerhalb eines Zeitraums von zwölf<br />

Monaten vorgeschlagen, mit <strong>der</strong> man<br />

den Mitgliedstaaten die Möglichkeit<br />

genommen hätte, flexibel auf bedürfnisse<br />

bestimmter branchen wie etwa<br />

in <strong>der</strong> landwirtschaft o<strong>der</strong> im gastgewerbe<br />

einzugehen.<br />

die vom europäischen parlament<br />

vorgeschlagene Übernahmeverpflichtung<br />

von z. b. reise-, Visa- und Krankenversicherungskosten<br />

durch den<br />

arbeitgeber konnte sich nicht durchsetzen.<br />

bda wie bundesregierung<br />

hatten sich nachdrücklich gegen eine<br />

solche eu-weite regelung <strong>der</strong> Übernahmeverpflichtung<br />

als erheblichen<br />

eingriff in die Vertragsfreiheit ausgesprochen.<br />

nach wie vor kritisch zu sehen<br />

ist, dass <strong>der</strong> Kompromisstext den<br />

Mitgliedstaaten dennoch die Möglichkeit<br />

einräumt, die Übernahme von reise-<br />

und Krankenversicherungskosten<br />

vom arbeitgeber zu verlangen. die<br />

Kostenübernahme muss aber sache<br />

des einzelnen arbeitsvertrags bleiben.<br />

sie würde darüber hinaus in <strong>der</strong><br />

praxis zu vielen inakzeptablen doppelversicherungen<br />

führen, da viele <strong>der</strong><br />

saisonarbeitnehmer in ihrem heimatland<br />

sozial- und damit auch krankenversicherungspflichtig<br />

bleiben.

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