Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
Geschäftsbericht 2013 - Bundesvereinigung der Deutschen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BDA | geschäftsbericht <strong>2013</strong> | europa und internationales<br />
108<br />
einen echten Mehrwert liefert die<br />
ict-richtlinie für unternehmen nur<br />
dann, wenn arbeitnehmer aus drittstaaten<br />
bei konzerninternen entsendungen<br />
auf <strong>der</strong> grundlage <strong>der</strong> Zulassung<br />
im ersten eu-Mitgliedstaat<br />
ohne erneutes antragsverfahren in<br />
an<strong>der</strong>e eu-Mitgliedstaaten weiterziehen<br />
können. dieses Kernelement<br />
des richtlinienvorschlags wurde im<br />
Verhandlungsverlauf lei<strong>der</strong> erheblich<br />
eingeschränkt (siehe Kasten).<br />
die bda führt zu den Kritikpunkten<br />
intensive gespräche mit den relevanten<br />
entscheidungsträgern auf<br />
nationaler und europäischer ebene<br />
und setzt sich dafür ein, dass die ictrichtlinie<br />
mit dem größtmöglichen<br />
Mehrwert für unternehmen verabschiedet<br />
wird. auch hat die bda immer<br />
wie<strong>der</strong> darauf hingewiesen, dass<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> baubranche bestehenden<br />
gefahr von erheblichen Verwerfungen<br />
und Verdrängungseffekten am besten<br />
durch eine baubereichsausnahme begegnet<br />
werden kann. alternativ wäre<br />
zur gewinnung von rechtssicherheit<br />
die klarstellende regelung in <strong>der</strong><br />
richtlinie zur möglichen festlegung<br />
branchenspezifischer nullkontingente<br />
durch die Mitgliedstaaten denkbar.<br />
<strong>der</strong> Zeitplan zur Verabschiedung <strong>der</strong><br />
ict-richtlinie hat sich lei<strong>der</strong> erheblich<br />
verzögert; eine einigung ist nunmehr<br />
unter griechischer ratspräsidentschaft<br />
im 1. halbjahr 2014 geplant.<br />
TrilogEinigung über Saisonarbeitnehmerrichtlinie<br />
die trilog-Verhandlungen über den<br />
2010 von <strong>der</strong> eu-Kommission vorgelegten<br />
richtlinienvorschlag über<br />
die bedingungen für die einreise und<br />
den aufenthalt von saisonarbeitnehmern<br />
aus drittstaaten wurden ende<br />
oktober <strong>2013</strong> abgeschlossen. die<br />
trilog-einigung muss nun noch vom<br />
rat und dem europäischen parlament<br />
förmlich bestätigt werden. das Ziel<br />
<strong>der</strong> eu-Kommission, für saisonarbeitskräfte<br />
einheitliche Mindeststandards<br />
zu schaffen und eine schnelle<br />
und unbürokratische beschäftigung<br />
in <strong>der</strong> eu zu ermöglichen, ist grundsätzlich<br />
richtig. die bda hat aber<br />
wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass<br />
den bedürfnissen <strong>der</strong> unternehmen<br />
aus <strong>der</strong> betriebspraxis ebenso rechnung<br />
getragen werden muss wie dem<br />
Wunsch <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nach flexibilität<br />
für die bedürfnisse des nationalen<br />
arbeitsmarkts.<br />
erfreulicherweise konnte die erzielte<br />
einigung über die einbeziehung<br />
von Kurzaufenthalten unter drei Monaten<br />
aufrechterhalten werden. für<br />
die schaffung eines einheitlichen<br />
rechtsrahmens für die gruppe <strong>der</strong><br />
saisonarbeitnehmer hatte sich die<br />
bda eingesetzt. durchsetzen konnte<br />
sich auch die for<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bda nach<br />
einer flexiblen beschäftigungsdauer,<br />
die nun zwischen fünf und neun Monaten<br />
innerhalb eines Zeitraums von<br />
zwölf Monaten von den Mitgliedstaaten<br />
festgesetzt werden soll. das europäische<br />
parlament hatte eine starre<br />
höchstbeschäftigungsdauer für saisonarbeitnehmer<br />
von sechs Monaten<br />
innerhalb eines Zeitraums von zwölf<br />
Monaten vorgeschlagen, mit <strong>der</strong> man<br />
den Mitgliedstaaten die Möglichkeit<br />
genommen hätte, flexibel auf bedürfnisse<br />
bestimmter branchen wie etwa<br />
in <strong>der</strong> landwirtschaft o<strong>der</strong> im gastgewerbe<br />
einzugehen.<br />
die vom europäischen parlament<br />
vorgeschlagene Übernahmeverpflichtung<br />
von z. b. reise-, Visa- und Krankenversicherungskosten<br />
durch den<br />
arbeitgeber konnte sich nicht durchsetzen.<br />
bda wie bundesregierung<br />
hatten sich nachdrücklich gegen eine<br />
solche eu-weite regelung <strong>der</strong> Übernahmeverpflichtung<br />
als erheblichen<br />
eingriff in die Vertragsfreiheit ausgesprochen.<br />
nach wie vor kritisch zu sehen<br />
ist, dass <strong>der</strong> Kompromisstext den<br />
Mitgliedstaaten dennoch die Möglichkeit<br />
einräumt, die Übernahme von reise-<br />
und Krankenversicherungskosten<br />
vom arbeitgeber zu verlangen. die<br />
Kostenübernahme muss aber sache<br />
des einzelnen arbeitsvertrags bleiben.<br />
sie würde darüber hinaus in <strong>der</strong><br />
praxis zu vielen inakzeptablen doppelversicherungen<br />
führen, da viele <strong>der</strong><br />
saisonarbeitnehmer in ihrem heimatland<br />
sozial- und damit auch krankenversicherungspflichtig<br />
bleiben.