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Ausgabe 08/2004 - qs- nrw

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Kammerinformationen<br />

Nach dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen:<br />

Quo vadis, Berufsordnung?<br />

„Ärztetag liberalisiert Berufsordnung“,<br />

„Niedergelassene rüsten sich gegen MVZ“,<br />

„neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte“,<br />

„überörtliche Gemeinschaften als Konkurrenz<br />

zum MVZ“, „Du-darfst-Berufsordnung“.<br />

So klingen die Überschriften der Berichterstattung<br />

über die Novellierung der Berufsordnung<br />

auf dem 107. Deutschen Ärztetag.<br />

Bereits auf dem 105. Deutschen Ärztetag<br />

wurde die Berufsordnung „liberalisiert“: Das<br />

Werbeverbot wurde gelockert, die Berufsordnung<br />

von alten Hüten befreit. Ist eine Berufsordnung,<br />

die sich ständig ändert, noch ernst<br />

zu nehmen?<br />

Dr. Renate<br />

Schuster<br />

Foto: Kühne<br />

Ja, denn die Berufsordnung gestaltet den berufsrechtlichen<br />

Rahmen für die ärztliche Tätigkeit,<br />

die der Gesetzgeber durch seine politischen<br />

Vorgaben bestimmt. Mit der<br />

gesetzlichen Verankerung der medizinischen<br />

Versorgungszentren (MVZ) bestand auf Seiten<br />

der ärztlichen Selbstverwaltung akuter<br />

Handlungsbedarf. Um im Wettbewerb mit<br />

kommerziellen nichtmedizinischen Anbietern<br />

zu bestehen, wurden neue Kooperationsmöglichkeiten<br />

für Ärzte geschaffen. Bisher durfte<br />

jeder Arzt nur einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

angehören. Nach der auf dem107.<br />

Deutschen Ärztetag angenommenen Novellierung<br />

der Berufsordnung dürfen künftig niedergelassene<br />

Ärzte an mehreren Praxissitzen<br />

tätig werden und überörtliche Gemeinschaftspraxen<br />

bilden. Sie dürfen Fachfremde<br />

anstellen und so ihr Leistungsspektrum erweitern.<br />

Sie dürfen Ärztegesellschaften, z. B. in<br />

Form einer GmbH, betreiben. Dazu sind allerdings<br />

noch gesetzliche Änderungen im<br />

Heilberufsgesetz nötig. Im SGB V, bei der<br />

Ärztezulassungsverordnung und der GOÄ<br />

bedarf es der Anpassung. Auch die Möglichkeiten<br />

zur Anstellung von Ärzten wurden ausgeweitet.<br />

Voraussetzung ist, dass der niedergelassene<br />

Arzt seine Praxis persönlich ausübt und leitet<br />

und dem angestellten Praxisarzt eine angemessene<br />

Vergütung sowie angemessene Zeit<br />

für Fortbildung gewährt.<br />

Der Status des angestellten Arztes in der ambulanten<br />

ärztlichen Berufsausübung ruft den<br />

Marburger Bund auf den Plan. Die Tarifverhandlungen<br />

dürfen sich nicht nur auf die angestellten<br />

Ärzte im Krankenhaus beschränken,<br />

die Belange der angestellten Ärztinnen<br />

und Ärzte in MVZ und Arztpraxen sind jetzt<br />

mit zu berücksichtigen.<br />

Ungewünschte Kartellbildungen in der ärztlichen<br />

Versorgung gilt es zu verhindern, auf<br />

das kollegiale Miteinander muss auch in Zukunft<br />

hingewirkt werden. Der ärztliche Nachwuchs<br />

darf in seinen beruflichen Chancen<br />

nicht durch die wirtschaftliche Macht bereits<br />

etablierter Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften<br />

und Verbünde beraubt werden.<br />

Ist die bisherige Berufsordnung durch die Regelungen<br />

ihres Charakters beraubt worden?<br />

Nein. Professor Dr. Ingo Flenker wies in seinem<br />

Grundsatzreferat auf dem 107. Deutschen<br />

Ärztetag darauf hin, dass der Arzt, der<br />

an mehreren Stellen ärztlich tätig ist, dafür<br />

Sorge zu tragen hat, dass seine Patienten an<br />

allen Orten ordnungsgemäß versorgt werden.<br />

Auch bei kooperativer Leistungserbringung<br />

ist der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung<br />

zu beachten. Bei allen<br />

Formen der ärztlichen Kooperation soll die<br />

freie Arztwahl des Patienten gewährleistet<br />

bleiben.<br />

Die Regeln zur Berufsausübung, wie sie in der<br />

Berufsordnung formuliert sind, haben nach<br />

wie vor Gültigkeit. Wie die Ärzte die Regeln<br />

einhalten und nicht wo sie sie einhalten, daran<br />

werden sie auch zukünftig von ihren Patienten<br />

beurteilt. Dr. Renate Schuster<br />

Hilfsangebot für Kammerangehörige mit einem<br />

Suchtmittelproblem<br />

Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg beschloss ein Interventionsprogramm<br />

Hintergrund<br />

Wie bei jedem anderen Berufsstand treten<br />

auch unter Medizinern Suchterkrankungen<br />

auf. Studien zufolge besteht für Ärzte sogar<br />

eine höhere Suchtgefährdung als in vergleichbaren<br />

akademischen Berufen. Droge<br />

Nummer eins ist dabei der Alkohol.<br />

Den besonderen Risikostatus für Ärztinnen<br />

und Ärzte begründen unter anderem die<br />

relativ leichte Zugriffsmöglichkeit zu psychotropen<br />

Substanzen, die besondere Vertrautheit<br />

mit diesen Substanzen und der<br />

berufliche Stress bei ungünstigen Arbeitszeiten<br />

mit erhöhtem Verantwortungsdruck.<br />

Der Zugang zu professionellen Hilfsangeboten<br />

ist bei Ärzten allerdings häufig schwieriger,<br />

als er sowieso schon bei anderen Personen<br />

mit Suchtmittelproblemen ist. Abhängigkeit<br />

bei Angehörigen der „helfenden Berufe“<br />

wird oft tabuisiert. Betroffenen Ärzten fällt es<br />

schwer, sich von der Therapeuten- in die Patientenrolle<br />

zu begeben. Dennoch wird allgemein<br />

die Erfolgsquote bei der Behandlung der<br />

Suchterkrankung von Ärzten als relativ hoch<br />

angesehen. Das bei betroffenen Ärzten in der<br />

Regel intakt gebliebene soziale Stützsystem,<br />

ihr medizinisch-therapeutisches Wissen, ihr<br />

hohes Maß an Durchhaltefähigkeit und<br />

Selbstkontrolle sowie die existenzbedrohenden<br />

Folgen bei Fortbestehen der Suchtmittelproblematik<br />

stellen günstige Prognosen für die<br />

Überwindung des Problems dar.<br />

Hilfsprogramm der Landesärztekammer<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Koordinierungsgruppe<br />

gegen Suchtgefahren der Landesärztekammer<br />

Brandenburg ein Interventionsprogramm<br />

für Kammerangehörige mit<br />

einem Suchtmittelproblem erarbeitet. Bei der<br />

konkreten Ausgestaltung wurde auf die<br />

langjährigen und überwiegend positiven Erfahrungen<br />

der Ärztekammer Hamburg mit<br />

einem entsprechenden Programm zurückgegriffen.<br />

Erfahrungen aus ähnlichen Berufsfeldern<br />

(v. a. Führungskräfte, Piloten und Polizeibeamte),<br />

deren Tätigkeit ein besonders hohes<br />

Ausmaß an Verantwortung erfordert, sind<br />

hierbei eingeflossen.<br />

244 Brandenburgisches Ärzteblatt 8/<strong>2004</strong> • 14. Jahrgang

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