15.02.2014 Aufrufe

Ausgabe 08/2004 - qs- nrw

Ausgabe 08/2004 - qs- nrw

Ausgabe 08/2004 - qs- nrw

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leserbriefe<br />

Neue Weiterbildungsordnung<br />

Adé Facharzt für<br />

Allgemeinmedizin!?<br />

Nach großem Hoffen, dass sich Brandenburg<br />

mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung<br />

nicht überstürzen würde, las ich im<br />

Brandenburgischen Ärzteblatt im April <strong>2004</strong>,<br />

dass diese am 13. 03. 04 im Rahmen der 15.<br />

Kammerversammlung bereits verabschiedet<br />

wurde.<br />

Vorangegangen war die Verabschiedung in<br />

Berlin bereits am 18. 02. 04, woraufhin das<br />

Blatt „Berliner Ärzte“ (4/04) von der<br />

„großzügigen“ Berliner Regelung berichtete,<br />

dass Berliner Praktische Ärzte, Fachärzte für<br />

Inneres und Fachärzte für Allgemeinmedizin<br />

die Anerkennung der neuen Berufsbezeichnung<br />

„Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“<br />

beantragen können, wenn sie mindestens<br />

5 Jahre Tätigkeit in hausärztlicher Praxis<br />

nachweisen können, innerhalb von 7 Jahren<br />

den Antrag stellen und eine erneute Facharztprüfung<br />

absolvieren.<br />

Um so mehr war ich überrascht, dass Brandenburg<br />

in seiner 15. Kammerversammlung<br />

mit seiner Fristsetzung von lediglich 3 Jahren<br />

Zeit für die Umschreibung Hürden für viele<br />

Kollegen schafft. Mich macht die Brandenburger<br />

Beschlussfassung betroffen. Hat keiner<br />

der abstimmenden Kollegen daran gedacht,<br />

dass durch die Antragsfrist von 3 Jahren viele<br />

neue allgemeinmedizinische Kolleginnen und<br />

Kollegen von der Möglichkeit eines Umbenennungsantrages<br />

ausgeschlossen werden?<br />

Dies betrifft ausgerechnet diejenigen, die<br />

nach langer Facharztausbildung im Rahmen<br />

der bisherigen 5-jährigen WBO schwierigste<br />

und härteste Ausbildungsinhalte absolviert<br />

haben und somit eigentlich (wie doch bildungspolitisch<br />

angestrebt) jene, die den bisherigen<br />

und auch zukünftigen Ausbildungsforderungen<br />

am nächsten sind (im Gegensatz<br />

zu den Absolventen nach der 3- bzw. 4-jährigen<br />

Weiterbildungsordnung). Viele werden<br />

als Fachärzte für „Nur“-Allgemeinmedizin<br />

später immer erkennbar bleiben und könnten<br />

deshalb Diskriminierung durch Kassen und<br />

andere Institutionen unterliegen, da sie die<br />

Umbenennungskriterien in ihrer jeweiligen<br />

Ärztekammer nicht erfüllen können und somit<br />

vielleicht als Hausärzte 2. Klasse angesehen<br />

werden.<br />

Wenn man eine WBO dahingehend ändert,<br />

eine neue Facharztbezeichnung einzuführen,<br />

dann sollte man sie auch derart ändern, dass<br />

bei dieser „Umschreibaktion“ ausnahmsweise<br />

keine Prüfung oder Frist mehr gefordert wird.<br />

(In den 90er Jahren bekamen in der ÄK Berlin<br />

Praktische Ärzte die Möglichkeit auf Zuerkennung<br />

des „FA f. Allgemeinmedizin“ ohne<br />

zusätzliche Prüfung. S. WBO 1995 §27<br />

Abs. 2 u. 3).<br />

Ich persönlich habe im Dezember 2002 die<br />

Facharztprüfung für Allgemeinmedizin bestanden,<br />

arbeite seit Februar 2003 als FA f.<br />

Allg.-Med. in einer 311er Einrichtung und<br />

werde erst in 4 Jahren (im März 20<strong>08</strong>) dann<br />

5 Jahre hausärztlich tätig gewesen sein. Nur<br />

leider komme ich (wie viele andere Kollegen)<br />

trotz meiner „5-Jahre-Facharztausbildung<br />

Allgemeinmedizin“ haarscharf dann nicht<br />

mehr in den Genuss, die neue Facharztbezeichnung<br />

zu beantragen, da die 3-Jahres-<br />

Frist überschritten ist. Das empfinde ich als ungerecht.<br />

Nun aber weiß ich nicht mehr,<br />

worüber ich mich mehr ärgern soll: darüber,<br />

dass uns Allgemeinärzten nochmals eine existentiell<br />

herausfordernde Prüfung abverlangt<br />

wird, oder darüber, dass ich als frischer „5<br />

Jahre WBO-optimierter Nachwuchs-Allgemeinarzt“<br />

in meiner zuständigen Ärztekammer<br />

wegen zu kurzer Fristsetzung nicht mehr<br />

die Umschreibungskriterien werde erfüllen<br />

können.<br />

Was ist mein geförderter Facharzttitel eigentlich<br />

zukünftig noch wert?<br />

Dr. med. Matthias Redsch<br />

14612 Falkensee<br />

Jungen Fachärzten dürfen keine<br />

Nachteile erwachsen<br />

Antwort von Dr. Dietmar Grätsch, Kammerdelegierter<br />

und Mitglied des Weiterbildungsausschusses:<br />

Zur Frage „Praktischer Arzt“: In der Landesärztekammer<br />

Brandenburg haben wir<br />

in der neuen Weiterbildungsordnung beim<br />

Übergang zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />

keine Regelung für Praktische<br />

Ärzte getroffen. Der Grund: In den 90er Jahren<br />

hatten wir allen Praktischen Ärzten die<br />

Möglichkeit eingeräumt, den Titel „Facharzt<br />

für Allgemeinmedizin“ ohne Prüfung zu erlangen.<br />

Einige – die Zahl ist allerdings gering<br />

– haben diese Möglichkeit nicht genutzt. Es<br />

sind ihnen daraus jedoch keine Nachteile hinsichtlich<br />

ihrer weiteren ärztlichen Tätigkeit<br />

entstanden.<br />

Zur Frage „Prüfungen“: Prüfungen – ja oder<br />

nein, diese Frage war auch in der von Ihnen<br />

angesprochenen Kammerversammlung im<br />

März umstritten. Die vorliegende Regelung für<br />

den Übergang ist ein Kompromiss. Es wird<br />

formal eine Prüfung sein, praktisch ein Prüfungsgespräch.<br />

Der Weiterbildungsausschuss<br />

unserer Landesärztekammer empfiehlt Gruppenprüfungsgespräche.<br />

Zur Frage „Übergangsfrist“: Ihren Einwand<br />

hinsichtlich der Übergangsfrist von nur drei<br />

Jahren und den Verweis auf Berlin – sieben<br />

Jahre Übergangsfrist – halten wir für berechtigt.<br />

Die Rechtsabteilung der Landesärztekammer<br />

wird überprüfen, ob und wie eine entsprechende<br />

Änderung herbeigeführt werden<br />

kann und dies dem Weiterbildungsausschuss<br />

bzw. den Kammerdelegierten vorlegen.<br />

Uns schweben zwei Möglichkeiten vor: Entweder<br />

eine Antragsstellung innerhalb der jetzigen<br />

Übergangsfrist von drei Jahren mit einer<br />

anschließenden Prüfung erst nach Ablauf<br />

der fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit oder<br />

aber eine Änderung auf eine siebenjährige<br />

Übergangsfrist.<br />

Keinesfalls, das ist unsere einheitliche Auffassung<br />

im Weiterbildungsausschuss, dürfen<br />

junge Facharztkollegen durch die Regelung<br />

der neuen Weiterbildungsordnung benachteiligt<br />

werden.<br />

Leserbrief<br />

Auf wessen Kosten?<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Der EU-Beitritt der Zehn Länder ist<br />

eine große Bereicherung für Eorupa.<br />

In Zahlreichen Gespräche mit den<br />

Kollegen wurde die<br />

Sprachkenntnisse der Kollegen aus<br />

Ost eorupäischen Ländern als<br />

Hindernis dargestellt. Ich stimmte<br />

auch zu. Aber liebe Kollegen , Ich<br />

kam mit Kaum Deutschkenntinise<br />

und teils fungierte als Leitender<br />

Oberarzt und nun stelle ich<br />

Sozialmedizinischen Gutachten. Wir<br />

Mediziner solle aufhören auf Kosten<br />

der Minderheit uns an<br />

sicherenStühlender öffentlichen<br />

Dienst anzulehnen! Gib Eorupa eine<br />

Chance Onkeldoc kann ich nur<br />

komentieren!<br />

Dr.med. .....<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin/<br />

Sozialmedizin<br />

...<br />

Ich bitte um Veröffentlichung<br />

meines Schreiben in dem Spalt der<br />

leserbriefe.<br />

Mit freundlichen Kollegialen Grüßen.<br />

Dieser Gesprchäche insbesondern<br />

im landbrandenburg bewegte mich<br />

unteranderm bald einen Kammerwechsel<br />

anzustreben.<br />

Kopie an Deutschen Ärzteblatt<br />

(Anmerkung: Name und Anschrift des Verfassers<br />

liegen der Redaktion vor. Die Überschrift ist von<br />

der Redaktion.)<br />

Brandenburgisches Ärzteblatt 8/<strong>2004</strong> • 14. Jahrgang<br />

259

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!