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Ausgabe 08/2004 - qs- nrw

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Fortbildung<br />

Stichtags- oder Gleitregelung der ärztlichen Fortbildung und das<br />

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)<br />

Dr. Manfred Kalz<br />

Der Gesetzgeber hat im GMG den 30. 6.<br />

2009 als den Tag festgelegt, an dem alle berufstätigen<br />

Fachärzte erstmalig die Fortbildung<br />

der zurückliegenden fünf Jahre nachweisen<br />

müssen. Damit wurde – so scheint es –<br />

eine Stichtagsregelung festgeschrieben.<br />

Der 107. Deutsche Ärztetag hat demgegenüber<br />

beschlossen, dass alle Fortbildungsaktivitäten<br />

in den zurückliegenden Jahren auf<br />

die Fortbildung anzuerkennen sind. Das entspricht<br />

einer Gleitregelung. Ich werde versuchen,<br />

diesen Widerspruch als Scheinproblem<br />

aufzulösen.<br />

Am 30. 6. 2009 müssen alle berufstätigen<br />

Fachärzte erstmalig, d. h. spätestens ihren<br />

Fortbildungsnachweis erbringen: Das bedeutet<br />

auch, dass alle Fachärzte, die vorher ihre<br />

Berufstätigkeit aufgeben, nicht mehr unter die<br />

Nachweispflicht fallen, dass für alle Fachärzte,<br />

die nach dem 1. 7. <strong>2004</strong> ihre Berufstätigkeit<br />

aufnehmen, der Stichtag 30. 6. 2009<br />

nicht gilt.<br />

Die Fortbildung muss in diesem Fall fünf Jahre<br />

nach der Arbeitsaufnahme als Facharzt<br />

erstmalig nachgewiesen werden. Für Kolleginnen<br />

und Kollegen, die ihre Berufstätigkeit<br />

längerfristig unterbrechen müssen (Krankheit,<br />

Schwangerschaft u. a.), werden in der Fortbildungsordnung<br />

der Landesärztekammer<br />

entsprechende Ausnahmeregelungen (Härtefälle)<br />

festzulegen sein.<br />

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die am<br />

1. 7. <strong>2004</strong> als Fachärzte tätig sind und nicht<br />

vor dem 30. 6. 2009 ihre Tätigkeit aufgeben,<br />

stellt sich das Problem, wie sie ihre bisherigen<br />

Fortbildungsaktivitäten für ihre Pflichtfortbildung<br />

nutzen können. Dabei gilt folgender<br />

Grundsatz: Die Anrechnung zurückliegender<br />

Fortbildungsaktivitäten führt zu einer Vorverlegung<br />

des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen<br />

Nachweises, wobei mit der Antragstellung<br />

zum Fortbildungszertifikat eine neue<br />

Fortbildungsetappe mit wiederum 250 Punkten<br />

in fünf Jahren beginnt.<br />

Kolleginnen und Kollegen, die zum 30. 6.<br />

2003 ihr Fortbildungszertifikat beantragt haben<br />

und eine Vorverlegung des Stichtags anstreben,<br />

müssen in den folgenden zwei Jahren<br />

auf mindestens 250 Fortbildungspunkte ergänzen;<br />

dann können sie zum 30. 6. 2005<br />

ihr 5-Jahres-Fortbildungszertifikat beantragen.<br />

Damit haben sie zum 30. 6. 2009 ihre<br />

Fortbildungspflicht erfüllt, der nächste Nachweistermin<br />

wäre dann der 30. 6. 2010. Dieses<br />

Beispiel soll demonstrieren, dass es nur<br />

sinnvoll ist diesen Weg zu gehen, wenn in den<br />

letzten Jahren erhebliche Fortbildungsaktivitäten<br />

(mehr als 40 Punkte in einem Jahr bzw.<br />

mehr als 80 Punkte in zwei Jahren) unternommen<br />

wurden. Nach unseren Daten trifft<br />

das für mehr als die Hälfte der Ärzte des Landes<br />

Brandenburg zu.<br />

Am Ende noch ein Hinweis: Der Gesetzgeber<br />

lässt zwar die Orientierung auf eine kontinuierliche<br />

Fortbildung annehmen, hat dies aber<br />

nicht präzisiert. Daraus ergibt sich eine relativ<br />

große Variabilität in der Gestaltung der<br />

Fortbildung. Folgende Verteilungsmuster (Extrembeispiele)<br />

wären durchaus möglich:<br />

Dr. A. verlegt seine Fortbildung (200 Punkte<br />

plus 50 Punkte Selbststudium) vollständig in<br />

das erste Halbjahr 2009.<br />

Dr. B. konzentriert sich auf das zweite Halbjahr<br />

<strong>2004</strong> (200 Punkte plus 50 Punkte Selbststudium)<br />

und ruht sich dann bis zum Stichtag<br />

aus – das entspricht möglicherweise nicht den<br />

Intentionen des Gesetzgebers, ist aber nicht<br />

ausdrücklich verboten und wäre erlaubt.<br />

Abschließend möchte ich die Eckpunkte der<br />

durch das GMG festgeschriebenen Pflichtfortbildung<br />

zusammenfassen:<br />

• 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren (davon<br />

50 Punkte Selbststudium),<br />

• freie Wahl der Fortbildungskategorien (Seminare,<br />

Kongresse, Hospitationen, Qualitätszirkel<br />

etc.),<br />

• freie Gestaltung der Fortbildung innerhalb<br />

einer Fortbildungsetappe (fünf Jahre),<br />

• Antragstellung des Fortbildungszertifikats<br />

bei der Landesärztekammer mit den Fortbildungsbelegen<br />

(sofern sie nicht schon vorliegen<br />

– Punktekonto)<br />

• Ausfertigung und Zusendung des Fortbildungszertifikates<br />

durch die Landesärztekammer,<br />

• Vorlage des Fortbildungszertifikats bei der<br />

KVBB bzw. entsprechenden Institutionen<br />

(Krankenhäuser) als Nachweis der erfüllten<br />

Fortbildungspflicht.<br />

Gefahr durch Blutvergiftung<br />

meist unterschätzt<br />

Jährlich sterben in Deutschland etwa 80.000<br />

Menschen an einer Sepsis. Die umgangssprachlich<br />

auch Blutvergiftung genannte<br />

Infektion verliefe ohne sofortige Intensivtherapie<br />

tödlich. Neue Formen der Diagnostik<br />

und Therapie der Sepsis waren Thema<br />

auf dem Deutschen Anästhesiecongress<br />

(DAC) vom 19. bis 22. Juni in Nürnberg.<br />

„Obwohl die Sepsis die aggressivste Form einer<br />

Infektion ist, unterschätzen sowohl Patienten,<br />

Angehörige als auch Ärzte und Kostenträger<br />

die von ihr ausgehende akute Gefahr“,<br />

betonte Prof. Dr. Konrad Reinhart, Direktor<br />

der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie<br />

am Universitätsklinikum Jena. Patienten<br />

mit Sepsis müssen in Deutschland durchschnittlich<br />

16 Tage auf Intensivstationen und<br />

32 Tage im Krankenhaus behandelt werden.<br />

Die Behandlungskosten für Sepsispatienten<br />

betragen jährlich etwa 1,1 bis 2,45 Milliarden<br />

Euro.<br />

Eine Sepsis kann als Komplikation bei allen<br />

Infektionskrankheiten auftreten – die häufigste<br />

Ursache ist eine Lungenentzündung. Schafft<br />

es der Körper nicht, die Krankheitserreger bereits<br />

an ihrem Ursprungsort – etwa den Mandeln<br />

– zu bekämpfen, breitet sich die Infektion<br />

im gesamten Organismus aus. Gleich einer<br />

Kettenreaktion rufen die Gifte der Bakterien<br />

eine Entzündung aller lebenswichtigen Organe<br />

hervor. Dadurch können diese innerhalb<br />

weniger Stunden versagen.<br />

Frühe Anzeichen der Sepsis sind wenig spezifisch:<br />

Verwirrtheit, hohes Fieber schnelle Atmung<br />

und ein niedriger Blutdruck. Deshalb ist<br />

die Diagnose allein anhand dieser Symptome<br />

schwierig. „Ähnlich wie bei der Behandlung<br />

des Herzinfarkts zählt bei der Sepsis jede Minute“<br />

so Professor Reinhart.<br />

Zu guter Letzt:<br />

Cholesterin lockt Mücken an<br />

Nicht süßes, sondern fettes Blut lockt Mücken<br />

an. Wer einen hohen Cholesterinspiegel hat,<br />

muss sich vor Mücken besonders in Acht nehmen,<br />

sagt der amerikanische Insektenforscher<br />

Dr. Jerry Butler im Gesundheitsmagazin<br />

„Apotheken Umschau“. Wie die Mücken das<br />

spüren, ist noch unerforscht. Bekannt ist aber,<br />

dass die stechenden Insekten nicht vom Geschmack,<br />

sondern von Düften angelockt werden<br />

– und das über Kilometer hinweg.<br />

Ein besonders gutes Näschen haben sie dabei<br />

für den Geruch von Frauen zwischen dem<br />

13. und 18. Zyklustag. In Tests fanden die<br />

Blutsaugerinnen (nur weibliche Mücken stechen)<br />

Männer zwar attraktiver als Frauen,<br />

zapften dann aber im Schnitt doch öfter das<br />

schwache Geschlecht an. Männerhaut war ihnen<br />

zu dick und zu haarig.<br />

252 Brandenburgisches Ärzteblatt 8/<strong>2004</strong> • 14. Jahrgang

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