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Allgemeiner Teil

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Projekt:<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

Baulos 7<br />

<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong><br />

1.5 Gefährliche Abläufe:<br />

Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen ist u.a. der Vermeidung folgender Gefahren<br />

besondere Aufmerksamkeit zu widmen:<br />

• Absturz von Personen,<br />

• Sturz von Personen durch Unordnung an Arbeitsstellen und auf Wegen,<br />

• Gefährdung durch herabfallende Gegenstände,<br />

• Gefährdung von und durch baustellenfremde Personen außerhalb und innerhalb der<br />

Baustelle,<br />

• Explosions- und Brandgefahr<br />

• Verletzung von Baustellen-Neulingen<br />

• Gefährdung durch Baustellen- und öffentlichen Verkehr<br />

• Gefährdung durch Rückwärtsfahren<br />

1.6 SiGe Schutzmaßnahmen:<br />

Die SiGe-Schutzmaßnahmen sind im SiGePlan im Einzelnen angeführt, hier wird nur<br />

schwerpunktmäßig auf die Charakteristik der Baustelle eingegangen:<br />

Absturz: Im Baustellenbereich gibt es hochgelegene Arbeitsplätze, die entsprechend<br />

gegen Absturz zu sichern sind. (siehe Mappe „Sicherheit am Bau“ Abschnitt C9).<br />

Absturzsicherungen sind jedenfalls vom Hauptunternehmer, unabhängig davon ob<br />

dieser den Aushub oder Abtrag durchführt, aufzustellen und instand halten. Wird die<br />

Leistung Aushub/Abtrag an Subunternehmer weitervergeben, so ist schon bei Einholung<br />

der Angebote durch den Hauptunternehmer schriftlich klarzustellen, ob die<br />

Absicherungen vom Werks- oder vom Subunternehmer durchzuführen ist.<br />

Subunternehmer und Lieferanten sind, solange sie die Bauabläufe noch nicht genau<br />

kennen, „Störfaktoren“ für den laufenden Baubetrieb. Um die Behinderungen und<br />

Gefährdungen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, wird folgende<br />

Vorgangsweise vorgeschrieben:<br />

Bei Beauftragung eines Subunternehmers oder Lieferanten ist ein Informationsblatt<br />

beizulegen, das die grundlegenden Verhaltensregeln auf der Baustelle enthält.<br />

Weiters ist ein Lageplan zu übergeben, auf dem die Wege, Zu- und Abfahrten markiert<br />

sind, die benützt werden dürfen.<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

Mai 2011/ 02 SiGe-Plan allg.doc 6/9<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F01

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