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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.3.15 STRASSENBAU<br />

1.3.15.1 Verkehrsleiteinrichtungen / Sicherungsmaßnahmen<br />

• Strassen und Wege (auch Baustrassen) sind, sofern sie unmittelbar neben steilen<br />

Böschungen verlaufen, mit Leitschienen oder Betonleitwänden zu sichern. Dies gilt im<br />

Besonderen für die Zufahrten in die Baugruben der offenen Bauweisen.<br />

1.3.16 BETONBAU<br />

1.3.16.1 Schalen, Bewehren, Betonieren<br />

• Für aufgehende Bauteile sind Schalungen mit Konsolgerüsten zu verwenden.<br />

• Der Schalwagen ist mit den erforderlichen Absturzeinrichtungen und gesicherten<br />

Aufstiegen auszurüsten.<br />

• Für Bewehrungs- und Betonierarbeiten sind sichere Standplätze zu gewährleisten.<br />

• Öffnungen in der Decke sind tragsicher abzudecken oder zu umwehren.<br />

• Vertikale Anschlussbewehrungen sind bügelförmig auszuführen oder abzudecken.<br />

• Der Fahrweg unter den Arbeitsbereichen ist vor herabfallenden Gegenständen durch<br />

Auffangvorrichtungen oder Absperren des Gefahrenbereiches zu schützen.<br />

1.3.17 GERÜSTE<br />

• Gerüste sind gemäß §§ 55 - 73 BauV auszuführen.<br />

• Das Gerüstüberprüfungsprotokoll gemäß § 61 BauV ist auf der Baustelle aufzulegen.<br />

• Werden Arbeiten übereinander durchgeführt so sind darunterliegende Bereiche zu sperren.<br />

1.3.18 BESTEHENDE SICHERUNGSMAßNAHMEN<br />

1.3.18.1 Best. Sicherungsmaßnahmen<br />

• Falls bestehende Sicherungsmaßnahmen arbeitsbedingt entfernt werden müssen, sind<br />

entsprechende Ersatzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der ÖBA und dem BK zu treffen.<br />

Nach Beendigung oder Unterbrechung der Arbeiten ist unverzüglich dafür zu sorgen, dass<br />

die Sicherheitseinrichtungen wieder angebracht werden.<br />

• Ist es aus arbeitstechnischen Gründen unbedingt notwendig Wehren kurzfristig zu<br />

entfernen, so sind diese sofort nach Beendigung dieser Arbeiten, welche dies erforderlich<br />

machten, vom Ausführenden dieser Tätigkeiten wieder fachgerecht zu montieren. Sollte auf<br />

die Wiederanbringung vergessen werden, wird die ordnungsgemäße Instandsetzung durch<br />

Dritte auf Kosten des/der Verursacher durch die ÖBA veranlasst.<br />

• Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen zur Abhaltung Dritter ist ohne ausreichende<br />

Ersatzmaßnahme generell verboten!<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 19/25

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