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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

Das vorliegende Dokument beinhaltet:<br />

• Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne gem. § 7 Abs. 3 BauKG mit den für die<br />

Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

in Abhängigkeit von der Bauzeit. Es wird auf die relevanten Pläne, Baubeschreibungen, LV<br />

Positionen und die Vertragsbestimmungen verwiesen. Der Bauphasenplan des jeweiligen<br />

Bauloses / Abschnitts ist entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers beziehungsweise<br />

an den Baufortschritt anzupassen. Diese Bauphasenpläne haben auch für den<br />

vorliegenden SiGe – Plan Gültigkeit.<br />

• Eine Baustellenordnung mit den für alle beteiligten Firmen geltenden Bestimmungen und<br />

Maßnahmen.<br />

Sicherheitshinweise:<br />

• Die laufenden Bauarbeiten sind dem aktuellen Bauzeitplan zu entnehmen.<br />

• Der SiGe-Plan ist auf der Baustelle allen Beschäftigten zugänglich zu machen und von<br />

jedem AN nachweislich zur Kenntnis zu nehmen. Der SiGe-Plan ist jedem Subunternehmer<br />

durch den Hauptauftragnehmer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

• Von den im SiGe-Plan angeführten Maßnahmen abweichende Vorstellungen des AN<br />

müssen mit dem Baustellenkoordinator und dem Baumanagement einvernehmlich<br />

abgestimmt werden.<br />

• Der SiGe-Plan ist an den Arbeitsfortschritt oder an eingetretene Änderungen durch den<br />

Baustellenkoordinator unverzüglich anzupassen, falls dies zum Schutz der Sicherheit und<br />

Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist.<br />

• Die Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. § 7 ASchG sind zu beachten und<br />

einzuhalten.<br />

• Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Verantwortlichkeiten für die Errichtung, das<br />

Vorhalten und die Instandhaltung von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen)<br />

eindeutig geregelt sind, und im SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator vor Arbeitsbeginn<br />

ergänzt werden.<br />

• Falls aufgrund des endgültigen Bauzeitplanes eine Verschiebung der angenommenen<br />

Bauphasen, und damit eine zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer entstehen, ist der<br />

SiGe Plan ebenfalls zusammen mit dem Baustellenkoordinator zu ergänzen<br />

beziehungsweise anzupassen.<br />

• Für die ordnungsgemäße und sichere Einrichtung der Baustelle ist ein<br />

Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und mit dem Baustellenkoordinator abzustimmen.<br />

• Bei Beauftragung von Subunternehmern für die Durchführung diverser Arbeiten sind diese<br />

dem Auftraggeber und dem Baustellenkoordinator bekannt zu geben.<br />

• Die Baustellenunterweisung der Subunternehmer ist nachweislich durch den<br />

Auftragnehmer durchzuführen.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 3/25

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