Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
Das vorliegende Dokument beinhaltet:<br />
• Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne gem. § 7 Abs. 3 BauKG mit den für die<br />
Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
in Abhängigkeit von der Bauzeit. Es wird auf die relevanten Pläne, Baubeschreibungen, LV<br />
Positionen und die Vertragsbestimmungen verwiesen. Der Bauphasenplan des jeweiligen<br />
Bauloses / Abschnitts ist entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers beziehungsweise<br />
an den Baufortschritt anzupassen. Diese Bauphasenpläne haben auch für den<br />
vorliegenden SiGe – Plan Gültigkeit.<br />
• Eine Baustellenordnung mit den für alle beteiligten Firmen geltenden Bestimmungen und<br />
Maßnahmen.<br />
Sicherheitshinweise:<br />
• Die laufenden Bauarbeiten sind dem aktuellen Bauzeitplan zu entnehmen.<br />
• Der SiGe-Plan ist auf der Baustelle allen Beschäftigten zugänglich zu machen und von<br />
jedem AN nachweislich zur Kenntnis zu nehmen. Der SiGe-Plan ist jedem Subunternehmer<br />
durch den Hauptauftragnehmer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />
• Von den im SiGe-Plan angeführten Maßnahmen abweichende Vorstellungen des AN<br />
müssen mit dem Baustellenkoordinator und dem Baumanagement einvernehmlich<br />
abgestimmt werden.<br />
• Der SiGe-Plan ist an den Arbeitsfortschritt oder an eingetretene Änderungen durch den<br />
Baustellenkoordinator unverzüglich anzupassen, falls dies zum Schutz der Sicherheit und<br />
Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist.<br />
• Die Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. § 7 ASchG sind zu beachten und<br />
einzuhalten.<br />
• Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Verantwortlichkeiten für die Errichtung, das<br />
Vorhalten und die Instandhaltung von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen)<br />
eindeutig geregelt sind, und im SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator vor Arbeitsbeginn<br />
ergänzt werden.<br />
• Falls aufgrund des endgültigen Bauzeitplanes eine Verschiebung der angenommenen<br />
Bauphasen, und damit eine zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer entstehen, ist der<br />
SiGe Plan ebenfalls zusammen mit dem Baustellenkoordinator zu ergänzen<br />
beziehungsweise anzupassen.<br />
• Für die ordnungsgemäße und sichere Einrichtung der Baustelle ist ein<br />
Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und mit dem Baustellenkoordinator abzustimmen.<br />
• Bei Beauftragung von Subunternehmern für die Durchführung diverser Arbeiten sind diese<br />
dem Auftraggeber und dem Baustellenkoordinator bekannt zu geben.<br />
• Die Baustellenunterweisung der Subunternehmer ist nachweislich durch den<br />
Auftragnehmer durchzuführen.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 3/25