Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
1.3.19 FERTIGTEILE<br />
1.3.19.1 Fertigteilelemente<br />
• Für die Montage von Fertigteilen ist eine Montageanleitung gem. §§ 85 u. 86 BauV vor<br />
Beginn der Arbeiten zu erstellen.<br />
• Insbesondere sind folgende Punkte festzulegen:<br />
o<br />
o<br />
das Lagern der Fertigteile,<br />
das Anschlagen der Fertigteile an Hebezeuge,<br />
o den Einbau der zur Montage der Fertigteile erforderlichen Hilfskonstruktionen, wie<br />
Kranstandplatz, sowie Angaben betreffend:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
die Reihenfolge der Montage und das Zusammenfügen der Fertigteile,<br />
Maßnahmen zur Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen,<br />
Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage.<br />
• Vor Beginn der Arbeiten sind Abgrenzungen gemäß § 9 BauV herzustellen.<br />
1.3.20 STEINSCHLICHTUNG<br />
• Der Aushub zur Herstellung der Schlichtung hat in kleinen Abschnitten in Abstimmung mit<br />
dem Baugrundgutachter zu erfolgen.<br />
• Die Standsicherheit der Schlichtung ist jederzeit zu gewährleisten. Die Festlegungen und<br />
Hinweise der Planung sind zu beachten.<br />
• Beim Abladen und Versetzen ist auf ins Rollen / Rutschen geratene Blöcke zu achten. Ein<br />
ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten.<br />
• An den Absturzkanten sind Absturzsicherungen anzubringen.<br />
1.3.21 WINTERBAU<br />
• Schnee- und Eisfreihalten von Fluchtwegen, Verkehrswegen, Lagerflächen, Gerüsten,<br />
Arbeitsmitteln und Schutzeinrichtungen. (Arbeitsplätze und Wege räumen und streuen)<br />
• Für eine ordnungsgemäße Beleuchtung der Allgemeinflächen, Fluchtwege und<br />
Verkehrswege ist zu sorgen.<br />
• Für die Beleuchtung der einzelnen Arbeitsplätze ist jeder selbst verantwortlich.<br />
• Ortsgebundene Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse schützen.<br />
• Wetterfeste Verbindungswege zwischen sanitären Anlagen und Aufenthaltsraum (beides<br />
+21°C beheizt)<br />
• Geräte vor Wetter schützen und wintersicher betreiben.<br />
• Warme Getränke empfohlen.<br />
• Trocknungsmöglichkeiten schaffen, ggf. Schutzkleidung bereitstellen.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 20/25