Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
1.2 ALLGEMEINE SICHERHEITSMASSNAHMEN<br />
1.2.1 WARNKLEIDUNG<br />
• Bei Tätigkeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen ist Warnkleidung zu tragen!<br />
• Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften sind ausnahmslos einzuhalten.<br />
1.2.2 PRÄVENTION<br />
• Für alle Arbeiten sind die Arbeitnehmerschutzvorschriften und die vorgesehenen<br />
Maßnahmen aus der Gefahrenermittlung einzuhalten!<br />
• Außerordentliche Sicherungsmaßnahmen sind im Einvernehmen mit der ÖBA und dem<br />
Baustellenkoordinator (BK) vor Beginn der Arbeiten festzusetzen.<br />
1.2.3 AUFENTHALTSMÖGLICHKEITEN<br />
• Aufenthaltsmöglichkeiten sind in ausreichender Größe und Anzahl für alle Arbeitnehmer<br />
ständig vorzuhalten.<br />
1.2.4 BAUSTELLENENTSORGUNG<br />
• Abwässer sind ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen!!<br />
• Bei verunreinigten Wässern mit gefährlichen Stoffen ist eine Spezialbehandlung notwendig<br />
(z.B. Schlammfang, Benzin-/Öl-/Fettabscheider, etc.).<br />
• Kontaminierte Wässer sind getrennt zu behandeln.<br />
• Bau- und Bergwässer sind über Gewässerschutzanlagen zu entsorgen.<br />
1.2.5 BAUSTELLENSICHERUNG<br />
• Der Hauptauftragnehmer ist über die gesamte Bauzeit für die Baustellensicherung<br />
verantwortlich, welche durch eine entsprechende Beschilderung, bzw. einer geeigneten<br />
Baustellenumschließung zu erfolgen hat.<br />
1.2.6 BAUSTELLENVERSORGUNG<br />
• Es sind dauerhafte und stationäre Anschlüsse für die Versorgung der Baustelle<br />
herzustellen!<br />
• Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen Beschädigung und<br />
Frost geschützt sind und keine Gefährdungen oder Behinderungen für Dritte entstehen.<br />
1.2.7 BAUSTROM<br />
• Elektrische Anlagen sind vom Baumeister herzustellen, vorzuhalten und anderen<br />
Gewerken bei Bedarf zur Verfügung zu stellen!<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 7/25