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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.2 ALLGEMEINE SICHERHEITSMASSNAHMEN<br />

1.2.1 WARNKLEIDUNG<br />

• Bei Tätigkeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen ist Warnkleidung zu tragen!<br />

• Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften sind ausnahmslos einzuhalten.<br />

1.2.2 PRÄVENTION<br />

• Für alle Arbeiten sind die Arbeitnehmerschutzvorschriften und die vorgesehenen<br />

Maßnahmen aus der Gefahrenermittlung einzuhalten!<br />

• Außerordentliche Sicherungsmaßnahmen sind im Einvernehmen mit der ÖBA und dem<br />

Baustellenkoordinator (BK) vor Beginn der Arbeiten festzusetzen.<br />

1.2.3 AUFENTHALTSMÖGLICHKEITEN<br />

• Aufenthaltsmöglichkeiten sind in ausreichender Größe und Anzahl für alle Arbeitnehmer<br />

ständig vorzuhalten.<br />

1.2.4 BAUSTELLENENTSORGUNG<br />

• Abwässer sind ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen!!<br />

• Bei verunreinigten Wässern mit gefährlichen Stoffen ist eine Spezialbehandlung notwendig<br />

(z.B. Schlammfang, Benzin-/Öl-/Fettabscheider, etc.).<br />

• Kontaminierte Wässer sind getrennt zu behandeln.<br />

• Bau- und Bergwässer sind über Gewässerschutzanlagen zu entsorgen.<br />

1.2.5 BAUSTELLENSICHERUNG<br />

• Der Hauptauftragnehmer ist über die gesamte Bauzeit für die Baustellensicherung<br />

verantwortlich, welche durch eine entsprechende Beschilderung, bzw. einer geeigneten<br />

Baustellenumschließung zu erfolgen hat.<br />

1.2.6 BAUSTELLENVERSORGUNG<br />

• Es sind dauerhafte und stationäre Anschlüsse für die Versorgung der Baustelle<br />

herzustellen!<br />

• Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen Beschädigung und<br />

Frost geschützt sind und keine Gefährdungen oder Behinderungen für Dritte entstehen.<br />

1.2.7 BAUSTROM<br />

• Elektrische Anlagen sind vom Baumeister herzustellen, vorzuhalten und anderen<br />

Gewerken bei Bedarf zur Verfügung zu stellen!<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 7/25

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