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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.3 SPEZIELLE SICHERHEITSMASSNAHMEN<br />

(Diese Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und gelten ZUSÄTZLICH zu den allgemeinen<br />

Baustellengrundsätzen)<br />

1.3.1 BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />

• Vor Beginn der Baustelleneinrichtung ist vom Auftragnehmer ein<br />

Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und von der ÖBA und dem Baustellenkoordinator<br />

freizugeben. Dieser ist während des Bauverlaufes, sofern erforderlich, anzupassen und<br />

immer auf der Baustelle aufzulegen.<br />

• Insbesondere sind folgende Punkte im Baustelleneinrichtungsplan festzulegen:<br />

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Baubereichsgrenzen<br />

Verkehrsflächen<br />

Lagerflächen<br />

Kranstandplatz<br />

Container für Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen und Werkzeugcontainer<br />

Lagerstätten für gefährliche Arbeitsstoffe (z.B. Flüssiggasflaschen, etc.)<br />

Lage der „Erste Hilfe“ Stellen und der Feuerlöscher<br />

Baustellenbereichssicherung durch Bauzaun<br />

Art der Baugrubensicherung<br />

Abgang / Abstieg in die Baugrube<br />

• Vor Beginn der Arbeiten ist eine Einbauten und Leitungserhebung vom Auftragnehmer<br />

durchzuführen, wobei die erforderlichen Maßnahmen mit den zuständigen Leitungsträgern<br />

abzustimmen sind.<br />

• Die Baustellenbereiche sind aufgrund der Frequentierung durch Zivilbevölkerung mit einer<br />

ordnungsgemäßen und massiven Abgrenzung zu umschließen, welche auch keine<br />

Aufstiegshilfe für Kinder bieten darf. Geeignet wären hierfür Bauzaunelemente oder Steher<br />

in Kombination mit einem Baustellenabgrenzungsnetz beziehungsweise<br />

Baustellensicherungsnetz, welche den Zugang von der öffentlichen Verkehrsfläche zur<br />

Baustelle hin abzugrenzen haben.<br />

• Eine, auf ein „Betreten verboten“ der Baustelle durch Unbeteiligte, hinweisende<br />

Beschilderung ist anzubringen.<br />

• Baustellenzufahrt und Verkehrsführung mit erforderlicher Beschilderung. Eine, auf „Achtung<br />

Baustellenausfahrt“ hinweisende Beschilderung ist im Baustellenzufahrtsbereich<br />

anzubringen, damit die passierenden Verkehrsteilnehmer rechtzeitig davon Kenntnis<br />

erhalten.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 13/25

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