Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
• Das Vorbeifahren an Arbeitsgruppen hat im Schritttempo zu erfolgen.<br />
1.3.11.3 Gräben und Künetten<br />
• Gräben und Künetten sind gegen Absturz zu umwehren oder abzugrenzen und gemäß<br />
KennV zu kennzeichnen.<br />
• Der Rand der Künetten (50 cm) darf ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen<br />
Einsturz nicht belastet werden, d.h. auch nicht befahren werden.<br />
• Künetten sind durch einen geeigneten Verbau gegen Einsturz zu sichern.<br />
1.3.12 BAUGRUBENSICHERUNG<br />
1.3.12.1 Baugruben<br />
• Ein gesicherter Weg in die Baugrube ist zu gewährleisten und darf nur über gesicherte<br />
Abstiege / Zugänge erfolgen (z. B. festverlegte Leitern, Lauftreppen).<br />
• Die Baugrube ist ordnungsgemäß, entsprechend den technischen Richtlinien und den<br />
Planungsvorgaben zu sichern (z.B. Sicherungssysteme, Schlitzwand, offene Baugrube<br />
gem. § 50 BauV geböscht, etc.). Eine Arbeitsraumbreite gem. § 49 BauV muss<br />
immerwährend gewährleistet werden.<br />
• Geböschte Baugruben sind gemäß § 50 BauV auszuführen. Die Böschungsneigung darf<br />
nach den bodenmechanischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Einflüsse, die auf<br />
die Böschung wirken, auch höher als im Regelfall festgelegt werden, sofern ein<br />
entsprechender rechnerischer Standsicherheitsnachweis eines Bodengutachters erstellt<br />
und der ÖBA und dem Baustellenkoordinator vorgelegt wurde.<br />
• Sicherheitstechnische Maßnahmen aufgrund der bodenmechanischen und statischen<br />
Anforderungen lt. Evaluierung bzw. nach Vorgaben des BK (Nachweise auf der Baustelle<br />
auflegen).<br />
• Bei Gefahr von Hochwasser ist die Baugrube unverzüglich zu räumen.<br />
1.3.12.2 Abböschen / Böschungssicherung<br />
• Die Bermen dürfen nicht befahren werden.<br />
• Die zulässigen Böschungswinkel für ungesicherte Böschungen sind gemäß<br />
Planungsvorgaben bzw. BauV festzulegen.<br />
• An Böschungskanten von Böschungen mit einer Neigung von 4:5 oder steiler sind<br />
Absturzsicherungen anzubringen.<br />
1.3.12.3 Spritzbeton<br />
• Zur Aufbringung des Spritzbetons sind sichere Standplätze zu gewährleisten. Die<br />
entsprechende PSA ist zu verwenden.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 17/25