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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

• Das Vorbeifahren an Arbeitsgruppen hat im Schritttempo zu erfolgen.<br />

1.3.11.3 Gräben und Künetten<br />

• Gräben und Künetten sind gegen Absturz zu umwehren oder abzugrenzen und gemäß<br />

KennV zu kennzeichnen.<br />

• Der Rand der Künetten (50 cm) darf ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen<br />

Einsturz nicht belastet werden, d.h. auch nicht befahren werden.<br />

• Künetten sind durch einen geeigneten Verbau gegen Einsturz zu sichern.<br />

1.3.12 BAUGRUBENSICHERUNG<br />

1.3.12.1 Baugruben<br />

• Ein gesicherter Weg in die Baugrube ist zu gewährleisten und darf nur über gesicherte<br />

Abstiege / Zugänge erfolgen (z. B. festverlegte Leitern, Lauftreppen).<br />

• Die Baugrube ist ordnungsgemäß, entsprechend den technischen Richtlinien und den<br />

Planungsvorgaben zu sichern (z.B. Sicherungssysteme, Schlitzwand, offene Baugrube<br />

gem. § 50 BauV geböscht, etc.). Eine Arbeitsraumbreite gem. § 49 BauV muss<br />

immerwährend gewährleistet werden.<br />

• Geböschte Baugruben sind gemäß § 50 BauV auszuführen. Die Böschungsneigung darf<br />

nach den bodenmechanischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Einflüsse, die auf<br />

die Böschung wirken, auch höher als im Regelfall festgelegt werden, sofern ein<br />

entsprechender rechnerischer Standsicherheitsnachweis eines Bodengutachters erstellt<br />

und der ÖBA und dem Baustellenkoordinator vorgelegt wurde.<br />

• Sicherheitstechnische Maßnahmen aufgrund der bodenmechanischen und statischen<br />

Anforderungen lt. Evaluierung bzw. nach Vorgaben des BK (Nachweise auf der Baustelle<br />

auflegen).<br />

• Bei Gefahr von Hochwasser ist die Baugrube unverzüglich zu räumen.<br />

1.3.12.2 Abböschen / Böschungssicherung<br />

• Die Bermen dürfen nicht befahren werden.<br />

• Die zulässigen Böschungswinkel für ungesicherte Böschungen sind gemäß<br />

Planungsvorgaben bzw. BauV festzulegen.<br />

• An Böschungskanten von Böschungen mit einer Neigung von 4:5 oder steiler sind<br />

Absturzsicherungen anzubringen.<br />

1.3.12.3 Spritzbeton<br />

• Zur Aufbringung des Spritzbetons sind sichere Standplätze zu gewährleisten. Die<br />

entsprechende PSA ist zu verwenden.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 17/25

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