Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
1.3.22 EINBAUTEN UND LEITUNGEN<br />
• Im Baufeld sind verschiedene Einbauten (Kabel-, Wasser- und Kanalanlagen,<br />
Fernwärmeleitungen etc.) vorhanden.<br />
• Wenn Leitungspläne vorliegen, werden die Leitungen von der ÖBA angegeben (kein<br />
gewähr auf Vollständigkeit). Diese sind vor Ort zu kontrollieren, die Lage und Art der<br />
Leitungen vor Ort zu erheben, diese dauerhaft und klar zu markieren und erforderlichenfalls<br />
zu sichern.<br />
• Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Leitungsträgern abzustimmen.<br />
1.3.23 BRÜCKENBAU<br />
• Alle AN (einschließlich aller Subunternehmer und deren Arbeitskräften) sind nachweislich<br />
zu unterweisen. Eine verbindliche Erklärung ist von den Arbeitnehmern zu unterzeichnen.<br />
• Auftretende Absturzgefahren (gemäß § 7 BauV) im Zuge des Brückenbaus sind mittels<br />
Umwehrung (§ 8 BauV) oder Abgrenzungen (§ 9 BauV) zu sichern (Brüstungszwingen,<br />
zimmermannsmäßige Absturzsicherung oder Gleichwertiges).<br />
1.3.24 ARBEITEN AM WASSER<br />
• Bei Arbeiten im Bereich von Gewässern sind Schwimmwesten in ausreichender Zahl<br />
bereitzustellen.<br />
• Eine Absturzsicherung ist ab 0,0 m erforderlich. Arbeitsplätze und Verkehrswege sind mit<br />
Wehren zu versehen. Maßnahmen sind je nach Strömungsgeschwindigkeit festlegen.<br />
• Bei Arbeiten im Bereich von Gewässern sind gegebenenfalls Rettungsringe,<br />
Rettungswesten, Seile, Wurfleinen oder Haken sind in ausreichender Zahl bereitzustellen.<br />
1.3.25 KABELUMLEGUNG<br />
• Freigelegte Kabel im Gefahrenraum beziehungsweise im unmittelbar angrenzenden<br />
Bereich sind kenntlich zu machen. Deren Lage ist allen auf der Baustelle tätigen<br />
Arbeitnehmern nachweislich mitzuteilen.<br />
1.3.26 STAUBENTWICKLUNG<br />
• Bei trockener Witterung ist durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Besprengen der<br />
Baustraßen bzw. der Trasse mit Wasser, eine vermehrte Staubentwicklung zu verhindern.<br />
Bei Starkwindsituationen ist der Bauablauf so zugestalten, dass die Staubimmissionen im<br />
Anrainerbereich das zumutbare Maß nicht überschreiten, sofern die Besprengung mit<br />
Wasser nicht ausreicht.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 21/25