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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.3.22 EINBAUTEN UND LEITUNGEN<br />

• Im Baufeld sind verschiedene Einbauten (Kabel-, Wasser- und Kanalanlagen,<br />

Fernwärmeleitungen etc.) vorhanden.<br />

• Wenn Leitungspläne vorliegen, werden die Leitungen von der ÖBA angegeben (kein<br />

gewähr auf Vollständigkeit). Diese sind vor Ort zu kontrollieren, die Lage und Art der<br />

Leitungen vor Ort zu erheben, diese dauerhaft und klar zu markieren und erforderlichenfalls<br />

zu sichern.<br />

• Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Leitungsträgern abzustimmen.<br />

1.3.23 BRÜCKENBAU<br />

• Alle AN (einschließlich aller Subunternehmer und deren Arbeitskräften) sind nachweislich<br />

zu unterweisen. Eine verbindliche Erklärung ist von den Arbeitnehmern zu unterzeichnen.<br />

• Auftretende Absturzgefahren (gemäß § 7 BauV) im Zuge des Brückenbaus sind mittels<br />

Umwehrung (§ 8 BauV) oder Abgrenzungen (§ 9 BauV) zu sichern (Brüstungszwingen,<br />

zimmermannsmäßige Absturzsicherung oder Gleichwertiges).<br />

1.3.24 ARBEITEN AM WASSER<br />

• Bei Arbeiten im Bereich von Gewässern sind Schwimmwesten in ausreichender Zahl<br />

bereitzustellen.<br />

• Eine Absturzsicherung ist ab 0,0 m erforderlich. Arbeitsplätze und Verkehrswege sind mit<br />

Wehren zu versehen. Maßnahmen sind je nach Strömungsgeschwindigkeit festlegen.<br />

• Bei Arbeiten im Bereich von Gewässern sind gegebenenfalls Rettungsringe,<br />

Rettungswesten, Seile, Wurfleinen oder Haken sind in ausreichender Zahl bereitzustellen.<br />

1.3.25 KABELUMLEGUNG<br />

• Freigelegte Kabel im Gefahrenraum beziehungsweise im unmittelbar angrenzenden<br />

Bereich sind kenntlich zu machen. Deren Lage ist allen auf der Baustelle tätigen<br />

Arbeitnehmern nachweislich mitzuteilen.<br />

1.3.26 STAUBENTWICKLUNG<br />

• Bei trockener Witterung ist durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Besprengen der<br />

Baustraßen bzw. der Trasse mit Wasser, eine vermehrte Staubentwicklung zu verhindern.<br />

Bei Starkwindsituationen ist der Bauablauf so zugestalten, dass die Staubimmissionen im<br />

Anrainerbereich das zumutbare Maß nicht überschreiten, sofern die Besprengung mit<br />

Wasser nicht ausreicht.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 21/25

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