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Allgemeiner Teil

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Projekt:<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

.<br />

• Stiegenhäusern, Haus- und Stockwerksgängen, Durchfahrten und<br />

Durchgängen oder in deren unmittelbarer Nähe sowie unterhalb<br />

von Stiegen,<br />

• Räumen mit unmittelbarer Verbindung zu Stiegenhäusern,<br />

Durchgängen und Durchfahrten, die den einzigen Zugang zu<br />

Räumen für den dauernden Aufenthalt von Personen bilden oder<br />

dem regelmäßigen Verkehr dienen,<br />

• Räumen, in denen sich Zündquellen, wie Feuerstellen, offenes Licht<br />

oder funkengebende elektrische Betriebsmittel, befinden oder die<br />

unmittelbar mit Räumen verbunden sind, in denen sich solche<br />

Zündquellen befinden,<br />

• Räumen, in denen sich Gruben, Öffnungen oder Abflüsse zu<br />

Kanälen, Kellereingänge, sonstige Verbindungen zu Kellerräumen<br />

oder Ansaugöffnungen von Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlagen<br />

befinden,<br />

• Räumen, in denen Kraftfahrzeuge – wenn auch nur vorübergehend<br />

– abgestellt werden,<br />

• Arbeitsräumen,<br />

• Schlafräumen sowie in Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräumen<br />

und in den zu diesen Räumen führenden Zugängen,<br />

• engen Höfen, wie Lichthöfen.<br />

Lagerräume müssen im Erdgeschoss liegen. Es sind die Bestimmungen<br />

bezüglich der Schutzzonen zu beachten. Kellerräume sind als<br />

Lagerstätten nicht zugelassen.<br />

Schutzbereiche gemäß § 48ff Azetylenverordnung lt. Blauer Mappe<br />

AUVA<br />

Arbeiten mit Flüssiggas im Freien und in großen Räumen: (§ 127 BauV)<br />

Alle auf der Baustelle befindlichen, nicht an eine<br />

Verbrauchseinrichtung angeschlossenen Flüssiggasbehälter sind in<br />

geeigneten Lagern aufzubewahren. Zusätzlich darf zu dem an eine<br />

Verbrauchseinrichtung angeschlossenen Flüssiggasbehälter ein<br />

weiterer in Reserve mitgeführt werden.<br />

Die Kennzeichnung von Lagerstätten muss gem. KennV durchgeführt<br />

werden. Weiters sind alle auf der Baustelle befindlichen Personen über<br />

Sicherheitsvorschriften nachweislich in Kenntnis zu setzen.<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F01<br />

Mai 2011/ 06 Baustellenordnung .doc 6-6

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