Allgemeiner Teil
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Projekt:<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Bhf. Weststeiermark<br />
.<br />
• Stiegenhäusern, Haus- und Stockwerksgängen, Durchfahrten und<br />
Durchgängen oder in deren unmittelbarer Nähe sowie unterhalb<br />
von Stiegen,<br />
• Räumen mit unmittelbarer Verbindung zu Stiegenhäusern,<br />
Durchgängen und Durchfahrten, die den einzigen Zugang zu<br />
Räumen für den dauernden Aufenthalt von Personen bilden oder<br />
dem regelmäßigen Verkehr dienen,<br />
• Räumen, in denen sich Zündquellen, wie Feuerstellen, offenes Licht<br />
oder funkengebende elektrische Betriebsmittel, befinden oder die<br />
unmittelbar mit Räumen verbunden sind, in denen sich solche<br />
Zündquellen befinden,<br />
• Räumen, in denen sich Gruben, Öffnungen oder Abflüsse zu<br />
Kanälen, Kellereingänge, sonstige Verbindungen zu Kellerräumen<br />
oder Ansaugöffnungen von Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlagen<br />
befinden,<br />
• Räumen, in denen Kraftfahrzeuge – wenn auch nur vorübergehend<br />
– abgestellt werden,<br />
• Arbeitsräumen,<br />
• Schlafräumen sowie in Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräumen<br />
und in den zu diesen Räumen führenden Zugängen,<br />
• engen Höfen, wie Lichthöfen.<br />
Lagerräume müssen im Erdgeschoss liegen. Es sind die Bestimmungen<br />
bezüglich der Schutzzonen zu beachten. Kellerräume sind als<br />
Lagerstätten nicht zugelassen.<br />
Schutzbereiche gemäß § 48ff Azetylenverordnung lt. Blauer Mappe<br />
AUVA<br />
Arbeiten mit Flüssiggas im Freien und in großen Räumen: (§ 127 BauV)<br />
Alle auf der Baustelle befindlichen, nicht an eine<br />
Verbrauchseinrichtung angeschlossenen Flüssiggasbehälter sind in<br />
geeigneten Lagern aufzubewahren. Zusätzlich darf zu dem an eine<br />
Verbrauchseinrichtung angeschlossenen Flüssiggasbehälter ein<br />
weiterer in Reserve mitgeführt werden.<br />
Die Kennzeichnung von Lagerstätten muss gem. KennV durchgeführt<br />
werden. Weiters sind alle auf der Baustelle befindlichen Personen über<br />
Sicherheitsvorschriften nachweislich in Kenntnis zu setzen.<br />
WHW Ingenieurbüro GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F01<br />
Mai 2011/ 06 Baustellenordnung .doc 6-6