Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
1.2.12 LAGERFLÄCHEN<br />
• Die bereitgestellten Lagerflächen sind rechtzeitig zu definieren und im<br />
Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen.<br />
• Die sachgerechte und sichere Lagerung von Geräten und Baustoffen auf allen<br />
Lagerflächen ist ständig zu gewährleisten und regelmäßig zu kontrollieren.<br />
• Das Herabfallen, Umfallen, Abrutschen, Wegrollen oder Abrollen von Materialien, Geräten<br />
und Lagergut ist zu verhindern. Das Auftreten von chemische oder physikalische<br />
Veränderungen am Lagergut ist zu unterbinden. Die Standfestigkeit von Lagerungen muss<br />
gewährleistet sein.<br />
1.2.13 SANITÄREINRICHTUNGEN<br />
• Sanitäreinrichtungen sind in ausreichender Größe und Anzahl für alle Arbeitnehmer ständig<br />
vorzuhalten.<br />
1.2.14 VERKEHRSWEGE<br />
• Geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung der Verschmutzung öffentlicher Strassen sind zu<br />
treffen.<br />
• Verkehrswege sind ordnungsgemäß anzulegen und in einem solchen Zustand zu erhalten.<br />
Sie sind von Hindernissen, Abfällen und Lagerungen freizuhalten. Sie müssen gegen<br />
herabfallende Gegenstände geschützt sein.<br />
• Kabelführungen im Bereich von Verkehrswegen sind ordnungsgemäß, vor allem unter<br />
Beachtung der Stolpergefahr auszuführen. Stromverteilungspunkte sind festzulegen.<br />
1.2.15 WINTERBAU<br />
• Baustelle, Verkehrswege, Fluchtwege etc. sind bei nicht ausreichender natürlicher<br />
Belichtung zu beleuchten.<br />
• Arbeitsplätze, Verkehrswege, Lagerflächen, Gerüste, Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen<br />
sind schnee- und eisfrei zu halten.<br />
1.2.16 EINBAUTEN UND LEITUNGEN<br />
• Die entsprechenden Unterlagen aus der Leitungserhebung sind auf der Baustelle zentral<br />
aufzulegen.<br />
• Die Leitungspläne sind vor Ort zu überprüfen, falls erforderlich den örtlichen<br />
Gegebenheiten anzupassen. Die Leitungen sind dauerhaft und klar zu markieren und zu<br />
sichern. Diese Arbeiten sind in Abstimmung mit dem BK durchzuführen.<br />
• Notfallplanung bei der Beschädigung einer Leitung:<br />
o<br />
o<br />
Arbeiten sofort einstellen<br />
Gefahrenbereich sperren (insbesondere bei Strom & Gas)<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 9/25