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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.2.12 LAGERFLÄCHEN<br />

• Die bereitgestellten Lagerflächen sind rechtzeitig zu definieren und im<br />

Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen.<br />

• Die sachgerechte und sichere Lagerung von Geräten und Baustoffen auf allen<br />

Lagerflächen ist ständig zu gewährleisten und regelmäßig zu kontrollieren.<br />

• Das Herabfallen, Umfallen, Abrutschen, Wegrollen oder Abrollen von Materialien, Geräten<br />

und Lagergut ist zu verhindern. Das Auftreten von chemische oder physikalische<br />

Veränderungen am Lagergut ist zu unterbinden. Die Standfestigkeit von Lagerungen muss<br />

gewährleistet sein.<br />

1.2.13 SANITÄREINRICHTUNGEN<br />

• Sanitäreinrichtungen sind in ausreichender Größe und Anzahl für alle Arbeitnehmer ständig<br />

vorzuhalten.<br />

1.2.14 VERKEHRSWEGE<br />

• Geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung der Verschmutzung öffentlicher Strassen sind zu<br />

treffen.<br />

• Verkehrswege sind ordnungsgemäß anzulegen und in einem solchen Zustand zu erhalten.<br />

Sie sind von Hindernissen, Abfällen und Lagerungen freizuhalten. Sie müssen gegen<br />

herabfallende Gegenstände geschützt sein.<br />

• Kabelführungen im Bereich von Verkehrswegen sind ordnungsgemäß, vor allem unter<br />

Beachtung der Stolpergefahr auszuführen. Stromverteilungspunkte sind festzulegen.<br />

1.2.15 WINTERBAU<br />

• Baustelle, Verkehrswege, Fluchtwege etc. sind bei nicht ausreichender natürlicher<br />

Belichtung zu beleuchten.<br />

• Arbeitsplätze, Verkehrswege, Lagerflächen, Gerüste, Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen<br />

sind schnee- und eisfrei zu halten.<br />

1.2.16 EINBAUTEN UND LEITUNGEN<br />

• Die entsprechenden Unterlagen aus der Leitungserhebung sind auf der Baustelle zentral<br />

aufzulegen.<br />

• Die Leitungspläne sind vor Ort zu überprüfen, falls erforderlich den örtlichen<br />

Gegebenheiten anzupassen. Die Leitungen sind dauerhaft und klar zu markieren und zu<br />

sichern. Diese Arbeiten sind in Abstimmung mit dem BK durchzuführen.<br />

• Notfallplanung bei der Beschädigung einer Leitung:<br />

o<br />

o<br />

Arbeiten sofort einstellen<br />

Gefahrenbereich sperren (insbesondere bei Strom & Gas)<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 9/25

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