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Allgemeiner Teil

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Projekt:<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

.<br />

Arbeiten mit Flüssiggas und Druckbehälter<br />

Einschränkungen:<br />

Diese Informationsblatt behandelt Arbeiten mit Flüssiggas und Druckbehältern<br />

im allgemeinen Sinne und beschäftigt sich nicht näher mit den einzelnen<br />

Arbeitsvorgängen der jeweiligen Schweiß-, Schneid- und ähnlichen Arbeiten.<br />

Arten von technischen Gasen: (gem. AUVA Merkblatt M 663)<br />

Bezeichnung Sauerstoff Azetylen<br />

Propan u. andere<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

Wasserstoff Methan<br />

Chem. Zeichen O2 C2H2 C3H8 H2 CH4<br />

Farbkennzeichnung<br />

Brennbar<br />

blau<br />

Nein, jedoch brandu.<br />

explosionsgefährlich<br />

weiß,<br />

ev. roter<br />

Farbring<br />

rot rot rot<br />

ja ja ja ja<br />

Gesetzliche Bestimmungen:<br />

Beim Arbeiten mit Schweiß- und Schneidearbeiten müssen die gesetzlichen<br />

Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannte<br />

Regeln der Technik eingehalten werden.<br />

Nach der Azetylenverordnung müssen die<br />

sicherheitstechnischen Richtlinien für Dissousgasschweiß- u.<br />

Schneideanlagen<br />

in geeigneter Form am Arbeitsplatz ausgehängt werden und die betroffenen<br />

Personen davon in Kenntnis gesetzt werden.<br />

Bedienungspersonal: (gem. AUVA Merkblatt M 663)<br />

Zur Wartung von Schweißgeräten und zum autogenen Schweißen und<br />

Schneiden dürfen – soweit es sich nicht um die Ausbildung von Jugendlichen<br />

handelt – nur verlässliche, mit der Anlage vollkommen vertraute, mindestens<br />

17 Jahre alte Personen beschäftigt werden.<br />

Frauen dürfen zu schweren Schweißarbeiten nicht herangezogen werden. Bei<br />

leichten Schweißarbeiten sind natürlich immer die Mutterschutzbestimmungen<br />

zu beachten.<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F01<br />

Mai 2011/ 06 Baustellenordnung .doc 4-6

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