Allgemeiner Teil
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SiGe-Plan detailliert<br />
Bauvorhaben<br />
Koralmbahn Graz-Klagenfurt<br />
Bhf. Weststeiermark<br />
WHW Ingenieurbüro GmbH<br />
Nummer Leistung/Gewerk / Gefährdung / Maßnahme Gemeinsamkeit Zuständigkeit Dauer Beginn Ende<br />
07EA<br />
Estrich<br />
07EA1 bestehende Sicherungsmaßnahmen BAUM<br />
Falls bestehende Sicherungsmaßnahmen arbeitsbedingt entfernt werden<br />
müssen, sind entsprechende Ersatzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit<br />
der ÖBA und dem BK zu treffen. Nach Beendigung oder Unterbrechnung<br />
der Arbeiten ist unverzüglich dafür zu sorgen, dass die<br />
Sicherheitseinrichtungen wieder angebracht werden.<br />
07EB<br />
Innenputz<br />
07EB1 Werden Bockgerüste BAUM<br />
Werden Bockgerüste verwendet, so sind die einschlägigen Vorschriften<br />
einzuhalten; Absturzkanten sind vor Beginn der Arbeiten zu sichern; wird<br />
eine Sicherungsmaßnahme arbeitsbedingt entfernt, so ist eine<br />
Ersatzmaßnahme zu treffen.<br />
Regelwerke<br />
§ 40 AM-VO; § 67 BauV<br />
07EB2 Schaltafeln BAUM<br />
Schaltafeln als Gerüstbelag sind verboten<br />
Regelwerke AUVA Merkblatt M 262<br />
07EB3 Für das einreihige Gerüst BAUM<br />
Für das einreihige Gerüst ist eine statische Berechnung vorzulegen.<br />
Regelwerke<br />
§ 65 (7) BauV<br />
07EB4 Vormerke über die Gerüstüberprüfung BAUM<br />
Gemäß § 61 BauV sind Vormerke über die Gerüstüberprüfung<br />
(Absturzhöhe > 2,0 m) min. monatlich zu führen (z.B. AUVA-<br />
Prüfvordruck, Bautagebuch).<br />
Regelwerke<br />
§ 61 BauV<br />
07EB5 Gerüstüberprüfungsprotokoll<br />
Gerüstüberprüfungsprotokoll erstellen.<br />
07EC<br />
Installationsarbeiten<br />
07EC1 Die Staubbelastung HLS<br />
Die Staubbelastung bei Stemm- und Fräsarbeiten ist so gering als<br />
möglich zu halten; Über die verwendeten Arbeitsstoffe gelten die<br />
Vorschriften aus dem Punkt "Gefährliche Arbeitsstoffe -<br />
Sicherheitsdatenblätter"<br />
Regelwerke<br />
§ 54, § 65 AAV;<br />
§ 40, § 44 ASchG<br />
07EC2 Falls bestehende Sicherungsmaßnahmen HLS<br />
Falls bestehende Sicherungsmaßnahmen arbeitsbedingt entfernt werden<br />
müssen, sind entsprechende Ersatzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit<br />
der ÖBA und dem BK zu treffen. Nach Beendigung oder Unterbrechnung<br />
der Arbeiten ist unverzüglich dafür zu sorgen, dass die<br />
Sicherheitseinrichtungen wieder angebracht werden.<br />
07ED<br />
Stehleitern<br />
07ED1 Sicherung gegen Auseinandergleiten HLS<br />
Sicherungs gegen Auseinandergleiten; nur kurzfristige Arbeiten über 3 m<br />
Regelwerke<br />
§ 37 AM-VO<br />
Projekt: E:\NG 2008\DAT\03 Sigeplan detail_K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F00 Seite: 24<br />
Gedruckt mit AUER Safety Version 5.00 - Lizenz EA3D275D-8E2F-40E7-B489-DB43A5F3E8B2