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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

1.3.6 BAUSTROM<br />

• Der Anschluss für Baustrom ist vom Baumeister herzustellen und allen anderen Gewerken<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

• Elektrische Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen im Sinne der SNT Vorschriften<br />

oder unter fachkundiger Aufsicht errichtet und instand gesetzt werden (siehe § 13 BauV).<br />

• Bei Verwendung von Stromaggregaten sind diese gegen Inbetriebnahme durch Dritte zu<br />

sichern (Absperren mit Schlüssel, Abgrenzen mit Bauzaun, etc.).<br />

• Besondere Beachtung und Bekanntgabe beziehungsweise Anzeige von Probebetrieben gilt<br />

bei Einschaltung und Aktivierung elektrischer <strong>Teil</strong>e und Anlagen.<br />

• Die Einschaltung von elektrischen Anlagen (auch zum Zwecke des Probebetriebes) ist so<br />

rechtzeitig der ÖBA und dem BK mitzuteilen, bzw. am SCHWARZEN BRETT<br />

auszuhängen, dass alle tätigen Professionisten informiert werden können. Alle frei<br />

zugängliche Anlagenteile sind überdies abzusperren und zu sichern.<br />

• Das Abnahmeprotokoll ist seitens der Baufirma auf der Baustelle zur Einsichtnahme<br />

aufzulegen.<br />

1.3.7 FLÜSSIGGAS-, DRUCKGASBEHÄLTER<br />

• Bei Einsatz von Flüssiggas bzw. Druckgasbehälter sind die entsprechenden Vorschriften<br />

(siehe auch TRVB A 149) ausnahmslos einzuhalten. Im Falle der Lagerung im<br />

Baustellenbereich ist ein entsprechendes Lager (Schutzzone, Witterungsschutz etc. )<br />

versperrbar im Einvernehmen mit der ÖBA und dem BK einzurichten. Anderenfalls dürfen<br />

auf der Baustelle nur in Gebrauch befindliche Behälter sowie eine Reservegarnitur<br />

aufgestellt werden. Am Arbeitsplatz darf prinzipiell nur mit einem Behälter plus<br />

Reservegarnitur gearbeitet werden.<br />

1.3.8 SICHERHEITSDATENBLÄTTER<br />

• Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) der verwendeten Arbeitsstoffe sind zu beachten und<br />

müssen der ÖBA und dem Baustellenkoordinator übermittelt werden.<br />

• Bei Arbeitsstoffen, welche eine Belastung der Atemorgane (siehe SDB) hervorrufen<br />

können, ist stets für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.<br />

• Bei brennbaren Arbeitsstoffen:<br />

E explosionsgefährlich<br />

O brandfördernd<br />

F leicht entzündlich<br />

F+ hochentzündlich<br />

sind die Hinweise im SDB zu beachten und die Leergebinde umgehend nach Gebrauch<br />

zu entsorgen.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 15/25

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