Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
1.3.6 BAUSTROM<br />
• Der Anschluss für Baustrom ist vom Baumeister herzustellen und allen anderen Gewerken<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
• Elektrische Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen im Sinne der SNT Vorschriften<br />
oder unter fachkundiger Aufsicht errichtet und instand gesetzt werden (siehe § 13 BauV).<br />
• Bei Verwendung von Stromaggregaten sind diese gegen Inbetriebnahme durch Dritte zu<br />
sichern (Absperren mit Schlüssel, Abgrenzen mit Bauzaun, etc.).<br />
• Besondere Beachtung und Bekanntgabe beziehungsweise Anzeige von Probebetrieben gilt<br />
bei Einschaltung und Aktivierung elektrischer <strong>Teil</strong>e und Anlagen.<br />
• Die Einschaltung von elektrischen Anlagen (auch zum Zwecke des Probebetriebes) ist so<br />
rechtzeitig der ÖBA und dem BK mitzuteilen, bzw. am SCHWARZEN BRETT<br />
auszuhängen, dass alle tätigen Professionisten informiert werden können. Alle frei<br />
zugängliche Anlagenteile sind überdies abzusperren und zu sichern.<br />
• Das Abnahmeprotokoll ist seitens der Baufirma auf der Baustelle zur Einsichtnahme<br />
aufzulegen.<br />
1.3.7 FLÜSSIGGAS-, DRUCKGASBEHÄLTER<br />
• Bei Einsatz von Flüssiggas bzw. Druckgasbehälter sind die entsprechenden Vorschriften<br />
(siehe auch TRVB A 149) ausnahmslos einzuhalten. Im Falle der Lagerung im<br />
Baustellenbereich ist ein entsprechendes Lager (Schutzzone, Witterungsschutz etc. )<br />
versperrbar im Einvernehmen mit der ÖBA und dem BK einzurichten. Anderenfalls dürfen<br />
auf der Baustelle nur in Gebrauch befindliche Behälter sowie eine Reservegarnitur<br />
aufgestellt werden. Am Arbeitsplatz darf prinzipiell nur mit einem Behälter plus<br />
Reservegarnitur gearbeitet werden.<br />
1.3.8 SICHERHEITSDATENBLÄTTER<br />
• Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) der verwendeten Arbeitsstoffe sind zu beachten und<br />
müssen der ÖBA und dem Baustellenkoordinator übermittelt werden.<br />
• Bei Arbeitsstoffen, welche eine Belastung der Atemorgane (siehe SDB) hervorrufen<br />
können, ist stets für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.<br />
• Bei brennbaren Arbeitsstoffen:<br />
E explosionsgefährlich<br />
O brandfördernd<br />
F leicht entzündlich<br />
F+ hochentzündlich<br />
sind die Hinweise im SDB zu beachten und die Leergebinde umgehend nach Gebrauch<br />
zu entsorgen.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 15/25