Allgemeiner Teil
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ÖBB Infrastruktur AG<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />
• Aufstellung, Anschluss und Prüfung muss von einer Elektrofachkraft gemäß ÖVE<br />
durchgeführt werden.<br />
1.2.8 BRANDSCHUTZ<br />
• Alle Arbeitnehmer sind über den Alarmplan „VERHALTEN IM BRANDFALL“ zu<br />
unterweisen.<br />
• Feuerlöscher und Feuerlöschmittel sind in genügender Anzahl vorzuhalten.<br />
• Die ordnungsgemäße Lagerung feuergefährlicher Stoffe ist zu gewährleisten und<br />
regelmäßig zu überprüfen.<br />
• Die Mindestanforderungen für Brandschutz auf Baustellen sind zu erfüllen.<br />
1.2.9 BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN<br />
• Die beauftragte Baufirma hat vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zu<br />
erstellen, dem BK zu übergeben und regelmäßig anzupassen. Darin sind folgende Punkte<br />
anzuführen: Baubereichsgrenzen, Lagerflächen, Aufenthaltsmöglichkeiten,<br />
Werkzeugcontainer, Verkehrsflächen, Leitungen und Einbauten falls kein gesonderter Plan<br />
vorhanden ist, Baugrubensicherungen, Kran, etc.<br />
• Des weiteren hat der Baustelleneinrichtungsplan die Lagerstätten für gefährliche<br />
Arbeitsstoffe (z.B. Flüssiggasflaschen, etc.) sowie die Lage der „ERSTE HILFE“ Stellen und<br />
der Feuerlöscher zu enthalten.<br />
1.2.10 HINWEISTAFELN<br />
• Eine Anschlagtafel zur allgemeinen Information jedes Arbeitnehmers über die geltenden<br />
Sicherheits – und Gesundheitsschutzbestimmungen ist anzubringen.<br />
• Ein Schild „BETRETEN VERBOTEN – ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER“ ist<br />
anzubringen. Baustellenzufahrt und Verkehrsführung sind mit erforderlicher Beschilderung<br />
auszustatten.<br />
• Die Flucht- und Rettungswege, sowie die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind ständig<br />
freizuhalten.<br />
1.2.11 KRÄNE<br />
• Die Prüfpflichten gemäß AM-VO sind einzuhalten. Der aktuelle Prüfbericht bzw. das<br />
Prüfbuch des Kranes muss zur Einsichtnahme auf der Baustelle aufliegen.<br />
• Die Fahrbewilligung des Kranführers muss vorliegen. Der Kranführer hat vor<br />
Inbetriebnahme eine Funktionsüberprüfung durchzuführen.<br />
• Der Baukran ist zu erden.<br />
PWA / IKK ZT GmbH<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />
April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 8/25