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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

• Aufstellung, Anschluss und Prüfung muss von einer Elektrofachkraft gemäß ÖVE<br />

durchgeführt werden.<br />

1.2.8 BRANDSCHUTZ<br />

• Alle Arbeitnehmer sind über den Alarmplan „VERHALTEN IM BRANDFALL“ zu<br />

unterweisen.<br />

• Feuerlöscher und Feuerlöschmittel sind in genügender Anzahl vorzuhalten.<br />

• Die ordnungsgemäße Lagerung feuergefährlicher Stoffe ist zu gewährleisten und<br />

regelmäßig zu überprüfen.<br />

• Die Mindestanforderungen für Brandschutz auf Baustellen sind zu erfüllen.<br />

1.2.9 BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN<br />

• Die beauftragte Baufirma hat vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zu<br />

erstellen, dem BK zu übergeben und regelmäßig anzupassen. Darin sind folgende Punkte<br />

anzuführen: Baubereichsgrenzen, Lagerflächen, Aufenthaltsmöglichkeiten,<br />

Werkzeugcontainer, Verkehrsflächen, Leitungen und Einbauten falls kein gesonderter Plan<br />

vorhanden ist, Baugrubensicherungen, Kran, etc.<br />

• Des weiteren hat der Baustelleneinrichtungsplan die Lagerstätten für gefährliche<br />

Arbeitsstoffe (z.B. Flüssiggasflaschen, etc.) sowie die Lage der „ERSTE HILFE“ Stellen und<br />

der Feuerlöscher zu enthalten.<br />

1.2.10 HINWEISTAFELN<br />

• Eine Anschlagtafel zur allgemeinen Information jedes Arbeitnehmers über die geltenden<br />

Sicherheits – und Gesundheitsschutzbestimmungen ist anzubringen.<br />

• Ein Schild „BETRETEN VERBOTEN – ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER“ ist<br />

anzubringen. Baustellenzufahrt und Verkehrsführung sind mit erforderlicher Beschilderung<br />

auszustatten.<br />

• Die Flucht- und Rettungswege, sowie die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind ständig<br />

freizuhalten.<br />

1.2.11 KRÄNE<br />

• Die Prüfpflichten gemäß AM-VO sind einzuhalten. Der aktuelle Prüfbericht bzw. das<br />

Prüfbuch des Kranes muss zur Einsichtnahme auf der Baustelle aufliegen.<br />

• Die Fahrbewilligung des Kranführers muss vorliegen. Der Kranführer hat vor<br />

Inbetriebnahme eine Funktionsüberprüfung durchzuführen.<br />

• Der Baukran ist zu erden.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 8/25

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