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Allgemeiner Teil

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ÖBB Infrastruktur AG<br />

Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />

Einreichabschnitt Wettmannstätten - Deutschlandsberg<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

• Ebenso sind die Baustellenbereiche, welche an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen,<br />

durch das Aufstellen von Bakken den Lenkern der passierenden Kraftfahrzeuge rechtzeitig<br />

und eindeutig anzukündigen.<br />

• Zusätzlich sind alle Vorgaben, der im Zuge seitens der Behörde erteilten Bewilligung auf<br />

Antrag des Bauführers, passierend auf dem § 90 der StVO, ausnahmslos einzuhalten.<br />

• Anbringung einer Anschlagtafel zur allgemeinen Information jedes einzelnen AN bezüglich<br />

der geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.<br />

• Vor Beginn der Arbeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen ist ein Verkehrskonzept im<br />

Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung zu erstellen, in<br />

welchem die Einbindung aller Verkehrsteilnehmer inklusive ihrer Verkehrsmittel<br />

unerlässlich ist. Allenfalls notwendige alternierende Einbahnregelungen im Bereich<br />

möglicher Fahrbahnverengungen können entweder durch eine geeignete Ampelregelung<br />

oder durch Sicherungsposten, welche mit Warnkleidung, Kelle und mit der Befähigung den<br />

Verkehr regeln zu dürfen ausgestattet sein müssen, erfolgen. Etwaige Vorgaben der<br />

Behörden sind umzusetzen. Eine diesbezügliche Unterweisung aller auf der Baustelle<br />

beschäftigten Arbeitnehmer hat nachweislich zu erfolgen.<br />

1.3.2 SANITÄRCONTAINER<br />

• Es sind Sanitärcontainer (Abort, Pissstand, Waschgelegenheit gem. § 34 und 35 BauV) für<br />

sämtliche Arbeitnehmer für jeden Bauabschnitt vorzuhalten und allen Gewerken zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

1.3.3 AUFENTHALTSRÄUME<br />

• Der BAU-AN hat für alle Arbeitnehmer (auch Subunternehmen) Aufenthaltsräume in<br />

ausreichender Größe und mit ausreichender Ausstattung gemäß § 36 BauV zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

1.3.4 EVALUIERUNG<br />

• Alle Auftragnehmer haben ihre Arbeiten zu evaluieren und diese Dokumentation auf der<br />

Baustelle aufzulegen.<br />

1.3.5 ERSTE HILFE UND LÖSCHMITTEL<br />

• Der Auftragnehmer stellt während der gesamten Bauzeit gemäß ÖNORM Z 1020 zur<br />

Verfügung und füllt diese bei Bedarf wieder auf. Inkludiert sind die Anleitungen zur ersten<br />

Hilfe, mit Namen und Telefonnummern der Ersthelfer und Rufnummern der<br />

Rettungsnotdienste.<br />

• Beistellen und Vorhalten von ausreichenden Handfeuerlöschern für Brandklasse A und B<br />

mit einer Füllmenge von 12 kg.<br />

PWA / IKK ZT GmbH<br />

K_WD-EB01-000SG-00-1123-F01<br />

April 2011 / KAB2011_SiGe_20110526 Seite 14/25

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