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Diplomarbeit

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Abb. 2.<br />

Zum besseren Verständnis werden an dieser Stelle die beiden Begrifflichkeiten<br />

Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit definiert und die Unterschiede<br />

herausgestellt.<br />

Nach dem Labour force Konzept der ILO (Internationale Labour<br />

Organization in Genf, 1998 zuletzt überarbeitet und ergänzt) wird zwischen<br />

arbeitslos und erwerbslos unterschieden.<br />

Demnach ist eine Person im Alter von 15 - 74 Jahren erwerbslos, wenn sie in<br />

der Berichtswoche keiner Tätigkeit nachgegangen ist, für die sie ein<br />

Einkommen bezogen hat, nicht selbstständig war und in den vergangenen vier<br />

Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht hat. Die Person muss außerdem<br />

innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, also für<br />

den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit<br />

ist hingegen nicht erforderlich.<br />

Der Begriff der Arbeitslosigkeit ergibt sich aus §§16 und 119 des SGBIII.<br />

Als arbeitslos gilt, wer<br />

<br />

<br />

keine oder nur weniger als 15 Stunden pro Woche umfassende<br />

Erwerbstätigkeit ausübt,<br />

eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dabei den<br />

Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht,<br />

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