Diplomarbeit
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Abb. 2.<br />
Zum besseren Verständnis werden an dieser Stelle die beiden Begrifflichkeiten<br />
Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit definiert und die Unterschiede<br />
herausgestellt.<br />
Nach dem Labour force Konzept der ILO (Internationale Labour<br />
Organization in Genf, 1998 zuletzt überarbeitet und ergänzt) wird zwischen<br />
arbeitslos und erwerbslos unterschieden.<br />
Demnach ist eine Person im Alter von 15 - 74 Jahren erwerbslos, wenn sie in<br />
der Berichtswoche keiner Tätigkeit nachgegangen ist, für die sie ein<br />
Einkommen bezogen hat, nicht selbstständig war und in den vergangenen vier<br />
Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht hat. Die Person muss außerdem<br />
innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, also für<br />
den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit<br />
ist hingegen nicht erforderlich.<br />
Der Begriff der Arbeitslosigkeit ergibt sich aus §§16 und 119 des SGBIII.<br />
Als arbeitslos gilt, wer<br />
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keine oder nur weniger als 15 Stunden pro Woche umfassende<br />
Erwerbstätigkeit ausübt,<br />
eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dabei den<br />
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht,<br />
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