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Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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In den Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren wurden<br />

von etwa <strong>15</strong> 000 Beteiligten nahezu 4000 Einwendungen<br />

erhoben. Davon entfielen 2600 auf das wasserrechtliche<br />

Ausbauverfahren, der Rest auf das Enteignungsverfahren.<br />

Inzwischen konnten bis auf ganz wenige Fälle alle Einwendungen<br />

in befriedigender Weise gelöst werden.<br />

Aufgabe des Ministeriums fü r Landwirtschaft, Weinbau und<br />

Forsten als oberster Wasserbehörde war es, beim Ausbau<br />

der Mosel grundsätzliche Regelungen zu treffen, die notwendigen<br />

generellen Weisungen für die Durchführung der<br />

Planfeststellungsverfahren zu erteilen sowie bei aufgetretenen<br />

Schwierigkeiten helfend und verm ittelnd einzuwirken.<br />

Dies geschah durch routinemäßige Besprechungen mit<br />

einem zur Vertretung der Interessen der Moselgemeinden<br />

gebildeten Ausschuß des Gemeindetages Rheinland-Pfalz,<br />

in dem sehr fruchtbare Arbeit geleistet werden konnte,<br />

ferner durch eine Vielzahl von Verhandlungen mit der<br />

Internationalen Moselgesellschaft und der Ausbauunternehmerin<br />

sowie durch unmittelbare Einschaltung in besonders<br />

schwierigen Fällen.<br />

Der Ausbau der Mosel war für viele der beteiligten Gemeinden<br />

auch ein schwerer Eingriff in ih ren kommunalen<br />

Bereich. Mit den von der Ausbauunternehmerin auszuführenden<br />

Maßnahmen der Anpassung vorhandener Anlagen<br />

oder der Erstellung von Ersatzanlagen, insbesondere<br />

für die öffentliche Wasserversorgung, war es nicht getan.<br />

Vielfach kamen für die Moselgemeinden noch sogenannte<br />

mittelbare Folgelasten hinzu, die ol)ne den Ausbau nicht<br />

entstanden wären. Auf Grund nachhaltiger Bemühungen der<br />

Landesregierung ist es gelungen, auch zur Bestreitung<br />

dieser mittelbaren Folgelasten einen namhaften Beitrag<br />

des Bundes zu erhalten.<br />

Darüber hinaus waren die ständigen Bestrebungen der<br />

obersten Wasserbehörde darauf gerichtet, die Moselgemeinden<br />

zu veranlassen, während der Zeit des Ausbaues<br />

die meist noch fehlenden zentralen Kanalisations- und Kläranlagen<br />

zu errichten.<br />

So wurde während der Ausbauzeit unter Einsatz beachtlicher<br />

Finanzierungshilfen des Landes in einem Schwerpunktprogramm<br />

für die Mosel der Ausbau der kommunalen<br />

Anlagen zügig vorangetrieben. Es darf mit Befriedigung<br />

festgestellt werden, daß es gelungen ist, alle vom Stau<br />

betroffenen öffentlichen Anlagen so rechtzeitig fertigzustellen<br />

oder zu sichern, daß der Vollstau keine nachteiligen<br />

Auswirkungen mehr hatte.<br />

Nachstehend sollen aus der Fülle der Probleme, die der<br />

Mosel ausbau mit sich brachte, einige kurz aufgezeigt werden:<br />

Wasserversorgung<br />

An öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden wurden vor<br />

allem die Wasserversorgungsanlagen betroffen. Der überwiegende<br />

Teil der Moselgemeinden wird mit Trinkwasser<br />

aus Brunnen versorgt, die in den Kiessandschichten des<br />

Moselvorlandes errichtet sind. Je nach Lage dieser Brunnen<br />

zu den Staustufen ergaben sich du rch den Moselausbau<br />

mehr oder weniger große Beeinträchtigungen der Wassergewinnungsanlagen.<br />

·<br />

Für 12 Gemeinden mußten neue Brunnen abgeteuft und in<br />

9 Gemeinden die vorhandenen Brunnen den Verhältnissen<br />

nach Stauerrichtung angepaßt werden. Darüber hinaus<br />

wurden für 6 Gemeinden zur Ersatzwasserbeschaffung neue<br />

Gruppenwasserwerke gebaut bzw. der Anschluß an bestehende<br />

Wasserwerke hergestellt.<br />

Insgesamt waren also 27 Gemeinden mit ihren Wassergewinnungsanlagen<br />

betroffen. In den meisten Fällen wurden<br />

die Brunnen entsprechend den Auflagen in den Planfeststellungsbescheiden<br />

von der Ausbauunternehmerin angepaßt<br />

bzw. neu gebaut.<br />

Eines der schwierigsten Probleme stellte die Aufrechterhaltung<br />

der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach<br />

dar. Den Hauptanteil ihres Trinkwassers bezog die Stadt<br />

aus 2 Brunnen auf dem sogenani1ten Enkircher Werth.<br />

Durch Abgrabungen zur Herstellung der Schiffahrtsrinne<br />

kurz oberhalb des Schleusenvorhafens der Staustufe<br />

Enkirch wurde die Filterstrecke zwischen Mosel und<br />

Brunnen so stark beeinträchtigt, daß die Brunnen aufgegeben<br />

werden mußten. Ein Ersatz war im Moseltal nicht<br />

möglich, so daß die Ausbauunternehmerin verpflichiet<br />

wu rde, eine neue Wassergewinnungsanlage entweder durch<br />

Erschließung von Grundwasser in der 10 km entfernt<br />

liegenden Wittlicher Senke oder durch den Bau einer Talsperre<br />

in einem Seitental der Mosel zu schaffen. Bis es<br />

soweit war, mußte eine Vielzahl schwierigster Verhandlungen<br />

geführt werden, die ein unmittelbares Eingreifen<br />

der Landesregierung erforderlich machten.<br />

Kanalisation und Kläranlagen<br />

Besonders schwerwiegend wirkte sich der Moselausbau<br />

auch auf die Abwasserverhältn isse der in den Staustrecken<br />

liegenden Gemeinden aus. Die meisten Moselgemeinden<br />

hatten bisher keine zentralen Abwasseranlagen, insbesondere<br />

keine Kläranlagen. Diese Einrichtungen mußten vor<br />

der Errichtung des Moselstaues in ungewöhnlich kurzer<br />

Zeit gebaut werden, da nach lnstaugehen erhebliche Mehraufwendungen<br />

infolge technischer Erschwernisse durch die<br />

Grundwasseranhebung notwendig geworden wären, was<br />

volkswirtschaftlich nicht zu vertreten war.<br />

Die neuen Anlagen wurden so errichtet, daß sie den Anforderungen<br />

der geltenden Wassergesetze entsprechen .<br />

Die Ausbauunternehmerin war nach den Planfeststellungsbescheiden<br />

auf Grund des geltenden Rechts nur verpflichtet,<br />

die vorhandenen Anlagen funktionsfähig zu erhalten.<br />

Die Erfüllung dieser Verpflichtung wurde ihr aber<br />

nachgelassen, wenn sich die Gemeinden bereit erklärten,<br />

neuzeitliche Abwasseranlagen vor Stauerrichtung zu bauen.<br />

In diesen Fällen wurde der Geldwert der sonst notwendig<br />

gewesenen Anpassungsmaßnahmen ermittelt und den Gemeinden<br />

bis zur Höhe des errechneten Betrages zur Verfügung<br />

gestellt. Voraussetzung hierfür war, daß die neuen<br />

Anlagen staubedingte Mehrkosten verursachten.<br />

Von dieser Möglichkeit haben die Gemeinden fast in allen<br />

Fällen Gebrauch gemacht, so daß bis jetzt rd. 70 Moselgemeinden<br />

ihre Ortsentwässerung und. di~ Kläranlagen<br />

fertigstellen konnten. Für die Kläranlagen konnte vielfach<br />

nur ein von den erhöhten Grundwasserständen unabhängiger<br />

Standort gewählt werden. Der Kostenaufwand für<br />

die Gesamtmaßnahmen betrug rd. 60 Mio. DM.<br />

Die durch den Moselausbau veränderten Verhältnisse bedingten<br />

also je nach Lage der Gemeinden zu den Staustufen<br />

z. T. eine beträchtliche Erhöhung der Baukosten für<br />

die neu zu erstellenden zentralen Ortsentwässerungsanlagen.<br />

Leider führte auch das zeitlich zusammengedrängte Baugeschehen<br />

an der Mosel zeitweise zu konjunkturellen Überhitzungserscheinungen<br />

auf dem Baumarkt. Die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

verfolgte diese Entwicklung sehr aufmerksam.<br />

In einer Reihe von Fällen mußten Ausschreibungen aufgehoben<br />

werden, um Auswüchse zu verhindern.<br />

Straßen und Fähren<br />

Ebenso wie die Wasserwirtschaftsverwaltung im Wettlauf<br />

mit der Zeit die Tiefbaumaßnahmen durchführte, setzte die<br />

Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz alles daran, ihre umfangreichen<br />

Baustellen an der Mosel vor dem Stautermin<br />

soweit fertigzustellen, daß sie nicht mehr von dem höheren<br />

Wasserstand beeinträchtigt wurden. Die Ausbauunter-<br />

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