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Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Kröv an der Mosel im Jahre 1962. Der ehemals ver lichtete Wald ist geschlossen. A m Hangfuß liegt der<br />

Bahnkörper der Moseltalbahn, die Uferlinie ist befestigt und teilweise begradigt. Für das auf dem Bild<br />

noch kahle Vorland hat die Gemeinde eine Grünplanung aufstellen lassen. Die Grünflächen sind inzwischen<br />

fertiggestellt. Eines Tages werden wieder große Bäume vor dem Ort am Strom stehen. Foto: R. Feldner<br />

Bau neuer Industrie- und Umschlaghäfen (z. B. Trier,<br />

Mertert/ Luxemburg), Schutzhäfen (Bernkastel und Senheim)<br />

und Umschlagstellen (z. B. Pommern, Cochem-Sehl<br />

und Zell) wird die Tallandschaft beeinträchtigt und das<br />

Wasser zunehmend verunreinigt. Das Ortsbild von Senheim<br />

wird durch die Anlage des Schutzhafens und den<br />

damit verbundenen Hochwasserdamm besonders beeinträchtigt.<br />

Infolge Verbreiterung der Wasserfläche der Mosel nach<br />

dem Ausbau sind in vielen Abschnitten· die Straßen in<br />

bedenkliche Ufernähe getreten. Auch beim Ausbau und<br />

Neubau der Straßen sind zumeist keine ausreichenden<br />

Abstände zum Ufer verblieben, obwohl die topographischen<br />

Gegebenheiten mancherorts eine bessere Trassenführung<br />

ermöglicht hätten. Die nahe Führung der Straße<br />

am Ufer macht langgestreckte Stützmauern und Pflasterböschungen<br />

notwendig, ·wodurch dem Ufer sein naturnaher<br />

Charakter genommen und dem Fluß ein kanalisiertes<br />

Gepräge gegeben wird (z. B. bei Oberfell). - Die<br />

Linienführung der B 416 unterhalb der Ortslage Müden<br />

ist nicht erfreulich. Die Straße hätte nach den örtlichen<br />

Verhältnissen mehr landeinwärts geführt und dadurch<br />

viele Pflasterböschungen am Ufer vermieden werden<br />

können.<br />

An Stelle naturnah ausgebildeter Ufer sind vielfach<br />

versteinte Ufer getreten. Während vor dem Ausbau<br />

rd. 130 km Ufer mit Pflaster und Mauern befestigt waren,<br />

sind es jetzt rd. 200 km, und fast der gesamte Rest ist<br />

mit Deckwerken aus grobem Bruchstein befestigt. Die<br />

Möglichkeit eines in den Ausbaukosten und im Wirkungsgrad<br />

besseren Ausbaus der Ufer mit biologischen Methoden<br />

wurde, wenn von den Versuchs- und Beispielsabschnitten<br />

abgesehen wird, noch nicht genutzt.<br />

Der Auftrag für die Planung von Wanderwegen entlang<br />

der Moselufer wurde erst im Jahre 1963 erteilt, nachdem<br />

der Ausbau der Ufer und Straßen schon im Gange war,<br />

so daß der an sich wünschenswerte geschlossene Uferwanderweg<br />

teilweise nicht mehr verwirklicht werden<br />

konnte.<br />

Es ist dem <strong>Rat</strong> bekannt, daß die rechtlichen Grundlagen<br />

und die personellen Voraussetzungen für eine rechtzeitige<br />

Landschaftsplanung und für wirksame Maßnahmen der<br />

Landschaftspflege, jedenfalls im Zeitpunkt des Ausbaues,<br />

nicht ausreichend gegeben waren. (Nunmehr liegt für<br />

Rheinland-Pfalz ein Landesplanungsgesetz vor, das diese<br />

Fragen verbindlich regelt.)<br />

3. Anregungen für künftige Ausbaumaßnahmen<br />

a) Im Sinne von § 1 des Bundesraumordnungsgesetzes<br />

vom 8. April 1965 sollten künftig die natürlichen Gegebenheiten<br />

noch besser als bisher berücksichtigt werden.<br />

Daher ist es erforderlich, rechtzeitig ausreichende<br />

ökologische Untersuchungen durchzuführen und auf<br />

dieser Grundlage Landschaftspläne und Grünordnungspläne<br />

aufzustellen, damit ihre Ergebnisse fü r die Ausbaumaßnahmen<br />

ausgewertet werden können.<br />

b) Uferabschnitte, die keine Grobschüttungen aufweisen,<br />

sollten ~ü nftig grundsätzlich mit biologischen Methoden<br />

unter Auswertung der Versuchsergebnisse der Bundesanstalt<br />

für Gewässerkunde. die u. a. an den Uferstrecken<br />

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