Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Jahren vor 1963 auf den Bereisungen der Stauhaltungen<br />
einzelnen Gemeinden Hinweise zur Errichtung von Wanderwegen<br />
am Ufer gegeben und in den Niederschriften festgehalten<br />
worden. Doch erst die spezielle Wanderwegplanung<br />
zeigte auf, wo Wege vorhanden waren, wo sie ausgebaut<br />
werden konnten und wo dafür die Möglichkeiten<br />
fehlten oder verpaßt worden waren. Die Inanspruchnahme<br />
des Leinpfades als Wanderweg sollte angestrebt und durch<br />
einen Gestattungsvertrag zwischen der Bundeswasserstraßenverwaltung<br />
und den Gemeinden ermöglicht werden.<br />
Dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten<br />
und den Wasserwirtschaftsämtern oblag die fachliche Betreuung<br />
der Planung und des Ausbaues, das Ministerium<br />
für Unterricht und Kultus - Oberste Naturschutzbehörde -<br />
finanzierte das Vorhaben.<br />
3. D e r A u s b a u d e r M o s e 1 u f e r s t r a ß e n<br />
War schon an vielen alten und schmalen Straßen wegen<br />
der Enge des Tales kein oder kaum noch Platz für ein<br />
grünes Ufer, so mußten bei der Verbreiterung dieser<br />
Straßen, besonders im unteren Moseltal, noch mehr Stützmauern<br />
und Pflasterböschungen in den Fluß hineingebaut<br />
werden. Die neuen Straßen wurden fast immer. auch wenn<br />
der Talraum andere Möglichkeiten der Linienführung zuließ<br />
oder der kleinmaßstäbliche Charakter des Moseltales sie<br />
verlangte, an das Ufer herangelegt. Damit wurden zwar<br />
Auseinandersetzungen mit den Eigentümern von Weinbergen,<br />
Gärten und bebauten Grundstücken, die jede Verlagerung<br />
der neuen Straße landeinwärts zur Folge gehabt<br />
hätte, vermieden oder auf ein geringes Ausmaß beschränkt.<br />
Harte Konturen begleiten nun auf langen Strecken den Fluß.<br />
Die Verbesserung der Straßenverhältnisse wurde mit einer<br />
erheblichen biologischen Verarmung der Flußufer erkauft.<br />
Die in der Zeit des Ausbaues der Mosel an ihren Ufern<br />
neu hinzugekommenen 54 km Stützmauern und Pflasterböschungen<br />
(Abb. 4) sind zum überwiegenden Teil auf den<br />
Ausbau der Straßen zurückzuführen. In manchen Talabschnitten<br />
begleiten Stützmauern auf beiden Seiten den<br />
Fluß. Der Eindruck eines Kanals ist vollkommen - nicht<br />
hervorgerufen durch den Ausbau der Mosel zur Schiffahrtsstraße,<br />
sondern durch den Straßenbau. Das war in vielen<br />
Fällen durch die Gegebenheiten bedingt, wäre aber oftmals<br />
zu vermeiden gewesen (<strong>15</strong>).<br />
Die Einheit von Trassierung und Landschaftsgestaltung ist<br />
bei vielen neuen Straßenbauten nicht gewahrt worden. Bei<br />
der Entwurfsaufstellung wurden die Behörden der Landschaftspflege<br />
oder Landschaftsarchitekten nicht beteiligt.<br />
Erst im Planfeststellungsverfahren konnte die Landschaftspflege<br />
Stellung nehmen. Nur in Einzelfällen gelang es noch,<br />
die direkt am Ufer geplante Straße landeinwärts verschieben<br />
zu lassen, um ein grünes Ufer mit Wanderweg und<br />
Ruhebänken zu gewinnen (z. B. bei der B 49 zwischen Alf<br />
und Aldegund). Bedauerlich ist - als ein Beispiel von<br />
vielen - die Entscheidung zur Linienführung der B 416<br />
unterhalb der Ortslage Müden. Die Straße hätte nach den<br />
örtlichen Verhältnissen, aus landschaftsgestalterischen und<br />
-ökologischen Gründen und in Anbetracht des Fremdenverkehrs<br />
um die mit einer Baumgruppe bestandene Kapelle<br />
herum mehr landeinwärts geführt werden müssen. 0,8 ha<br />
Weinbergs- und Gartengelände wären benötigt worden.<br />
Hiergegen erhob die Gemeinde Müden Einspruch. Sie<br />
lehnte jede weitere Abgabe von Nutzland ab, da Müdener<br />
Bürger für den Ausbau der Staustufe und des Kraftwerkes<br />
schon 24 ha Wiesengelände hatten opfern müssen. Nach<br />
dem Einspruch der Naturschutz- und Landschaftspflegebehörden<br />
und langwierigen Verhandlungen wurde gegen eine<br />
landschaftsgerechte Lösung entschieden. Die Folgen sind:<br />
eine Pflasterböschung 1 :1,5, cfie biologische Verarmung des<br />
Ufers, Verlust des Grünstreifens am Fluß mit einem vom<br />
Verkehr etwas abgesetzten Wanderweg, Abtrennung der<br />
Kapelle vom Wasser. Zu befürchten ist auch, daß der Vorschlag<br />
zur Anlage getrennter Richtungsfahrbahnen beim<br />
Ausbau der B 53 unterhalb Traben-Trarbach nicht verwirklicht<br />
werden wird (ähnliche Lösungen wären auch bei dem<br />
geplanten Ausbau der Straße oberhalb Bernkastel anzustreben).<br />
Die Planung sieht eine hohe Stützmauer vor, die<br />
das naturnahe Ufer stark beeinträchtigen wird.<br />
Die Gestaltung der Mauern (in Naturstein) ist nur teilweise<br />
befriedigend gelöst worden. Mehrere bergseitige Stützmauern<br />
haben unmotivierte Abtreppungen und wenig ansprechende<br />
Betonabdeckungen anstelle von Rollschichten<br />
aus Naturstein erhalten. Auf den Leitplanken aufgesetzte<br />
Geländer beeinträchtigen den Blick der Autofahrer auf die<br />
Mosel (z. B. B 53 zwischen Wintrich und Niederemmel).<br />
Eine gute Lösung wurde beim Ausbau der Straße vor der<br />
Ortslage Beilstein durch Absenkung der Gradiente erreicht.<br />
Leider wird durch die Leitplanke der gute Eindruck gemindert.<br />
Obwohl die Naturschutzbehörden im Landschaftsschutzgebiet<br />
rechtliche Handhaben besitzen, bei Eingriffen Auflagen<br />
zu erteilen, geschieht dies manchmal nicht oder oft<br />
unzureichend. Ein Beispiel ist der beim Bau der B 53 -<br />
Umgehung Zell Im Jahre 1955 entstandene 40 m hohe und<br />
<strong>15</strong>0 m breite !-langanschnitt, der noch heute eine Wunde in<br />
der Landschaft und eine Gefahr für den Verkehr darstellt<br />
(17). Ein weiteres Beispiel sind die Entnahmestellen in der<br />
Ortslage und der Gemarkung Ruwer für den Bau der<br />
Umgehungsstraße. Die Straßenbaubehörde überließ zum<br />
Teil dem Unternehmer die Auswahl der Entnahmestellen,<br />
die in schwierigem Gelände liegen und, wenn überhaupt<br />
noch möglich, nur unter großem Aufwand rekultiviert werden<br />
können.<br />
Zur Begrünung der verbliebenen Flächen an den neuen<br />
Straßen wurden Landschaftsarchitekten mit der Aufstellung<br />
von Bepflanzungsplänen von der Straßenverwaltung beauftragt.<br />
Nach 1945 sind von rund 318 km Uferstraßen 127 km (40 D/o)<br />
vor und während der Arbeiten an der Mosel ausgebaut<br />
worden. 149 km (47 Dfol sollen in den nächsten 10 Jahren<br />
ausgebaut werden (Abb. 7). Es wäre von großem Wert für<br />
die Schönheit des Moseltales, wen n die noch auszubauenden<br />
Straßen so trassiert und gestaltet würden, daß an allen<br />
nur möglichen Stellen eine mehr oder weniger breite Grünfläche<br />
zwischen Straße und Strom verbleibt, auf der noch<br />
ein Wanderweg geführt werden kann und einige Ruhebänke<br />
inmitten von Baum- und Strauchgruppen Platz finden. Auch<br />
sollten bei der Festlegung der Gradiente landschaftliche<br />
Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden.<br />
4. 1 n d u s t r i e a n s i e d 1 u n g i m M o s e 1 t a 1<br />
Den Vertretern des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
wurde zu Beginn des Ausbaues der Mosel auf ihre<br />
besorgten Fragen versichert, daß mit einer nennenswerten<br />
Industrieansiedlung im Moseltal nicht zu rechnen sei. Einer<br />
solchen stünden einerseits die Enge des Tales, andererseits<br />
seine Bedeutung als Erholungs- und bevorzugtes<br />
Fremdenverkehrsgebiet entgegen. Inzwischen beginnt sich<br />
abzuzeichnen, daß die Industrie an der neuen Wasserstraße<br />
Fuß faßt. Die Entwicklung scheint weniger von der Industrie,<br />
als von den Gemeinden und Landkreisen vorangetrieben zu<br />
werden. Während in Koblenz das schon vor dem Ausbau<br />
vorhandene Industriegebiet erweitert wird, entstehen neue<br />
vor den Toren von Trier auf dem Moselvorland bei Pfalzel-<br />
Ehrang und bei Besch (Saarland). Nach dem Raumordnungsplan<br />
„Trierer Tal und Umland" soll sich das Industriegebiet<br />
eines Tages auf einem breiten Band von Conz über Trier<br />
bis in die Gegend von Schweich beiderseits der Mosel erstrecken.<br />
Wertvolle landwirtschaftliche Talböden und Grundwassergewinnungsgebiete<br />
sind darin einbezogen. Mehrere<br />
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