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Scan (15 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Jahren vor 1963 auf den Bereisungen der Stauhaltungen<br />

einzelnen Gemeinden Hinweise zur Errichtung von Wanderwegen<br />

am Ufer gegeben und in den Niederschriften festgehalten<br />

worden. Doch erst die spezielle Wanderwegplanung<br />

zeigte auf, wo Wege vorhanden waren, wo sie ausgebaut<br />

werden konnten und wo dafür die Möglichkeiten<br />

fehlten oder verpaßt worden waren. Die Inanspruchnahme<br />

des Leinpfades als Wanderweg sollte angestrebt und durch<br />

einen Gestattungsvertrag zwischen der Bundeswasserstraßenverwaltung<br />

und den Gemeinden ermöglicht werden.<br />

Dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten<br />

und den Wasserwirtschaftsämtern oblag die fachliche Betreuung<br />

der Planung und des Ausbaues, das Ministerium<br />

für Unterricht und Kultus - Oberste Naturschutzbehörde -<br />

finanzierte das Vorhaben.<br />

3. D e r A u s b a u d e r M o s e 1 u f e r s t r a ß e n<br />

War schon an vielen alten und schmalen Straßen wegen<br />

der Enge des Tales kein oder kaum noch Platz für ein<br />

grünes Ufer, so mußten bei der Verbreiterung dieser<br />

Straßen, besonders im unteren Moseltal, noch mehr Stützmauern<br />

und Pflasterböschungen in den Fluß hineingebaut<br />

werden. Die neuen Straßen wurden fast immer. auch wenn<br />

der Talraum andere Möglichkeiten der Linienführung zuließ<br />

oder der kleinmaßstäbliche Charakter des Moseltales sie<br />

verlangte, an das Ufer herangelegt. Damit wurden zwar<br />

Auseinandersetzungen mit den Eigentümern von Weinbergen,<br />

Gärten und bebauten Grundstücken, die jede Verlagerung<br />

der neuen Straße landeinwärts zur Folge gehabt<br />

hätte, vermieden oder auf ein geringes Ausmaß beschränkt.<br />

Harte Konturen begleiten nun auf langen Strecken den Fluß.<br />

Die Verbesserung der Straßenverhältnisse wurde mit einer<br />

erheblichen biologischen Verarmung der Flußufer erkauft.<br />

Die in der Zeit des Ausbaues der Mosel an ihren Ufern<br />

neu hinzugekommenen 54 km Stützmauern und Pflasterböschungen<br />

(Abb. 4) sind zum überwiegenden Teil auf den<br />

Ausbau der Straßen zurückzuführen. In manchen Talabschnitten<br />

begleiten Stützmauern auf beiden Seiten den<br />

Fluß. Der Eindruck eines Kanals ist vollkommen - nicht<br />

hervorgerufen durch den Ausbau der Mosel zur Schiffahrtsstraße,<br />

sondern durch den Straßenbau. Das war in vielen<br />

Fällen durch die Gegebenheiten bedingt, wäre aber oftmals<br />

zu vermeiden gewesen (<strong>15</strong>).<br />

Die Einheit von Trassierung und Landschaftsgestaltung ist<br />

bei vielen neuen Straßenbauten nicht gewahrt worden. Bei<br />

der Entwurfsaufstellung wurden die Behörden der Landschaftspflege<br />

oder Landschaftsarchitekten nicht beteiligt.<br />

Erst im Planfeststellungsverfahren konnte die Landschaftspflege<br />

Stellung nehmen. Nur in Einzelfällen gelang es noch,<br />

die direkt am Ufer geplante Straße landeinwärts verschieben<br />

zu lassen, um ein grünes Ufer mit Wanderweg und<br />

Ruhebänken zu gewinnen (z. B. bei der B 49 zwischen Alf<br />

und Aldegund). Bedauerlich ist - als ein Beispiel von<br />

vielen - die Entscheidung zur Linienführung der B 416<br />

unterhalb der Ortslage Müden. Die Straße hätte nach den<br />

örtlichen Verhältnissen, aus landschaftsgestalterischen und<br />

-ökologischen Gründen und in Anbetracht des Fremdenverkehrs<br />

um die mit einer Baumgruppe bestandene Kapelle<br />

herum mehr landeinwärts geführt werden müssen. 0,8 ha<br />

Weinbergs- und Gartengelände wären benötigt worden.<br />

Hiergegen erhob die Gemeinde Müden Einspruch. Sie<br />

lehnte jede weitere Abgabe von Nutzland ab, da Müdener<br />

Bürger für den Ausbau der Staustufe und des Kraftwerkes<br />

schon 24 ha Wiesengelände hatten opfern müssen. Nach<br />

dem Einspruch der Naturschutz- und Landschaftspflegebehörden<br />

und langwierigen Verhandlungen wurde gegen eine<br />

landschaftsgerechte Lösung entschieden. Die Folgen sind:<br />

eine Pflasterböschung 1 :1,5, cfie biologische Verarmung des<br />

Ufers, Verlust des Grünstreifens am Fluß mit einem vom<br />

Verkehr etwas abgesetzten Wanderweg, Abtrennung der<br />

Kapelle vom Wasser. Zu befürchten ist auch, daß der Vorschlag<br />

zur Anlage getrennter Richtungsfahrbahnen beim<br />

Ausbau der B 53 unterhalb Traben-Trarbach nicht verwirklicht<br />

werden wird (ähnliche Lösungen wären auch bei dem<br />

geplanten Ausbau der Straße oberhalb Bernkastel anzustreben).<br />

Die Planung sieht eine hohe Stützmauer vor, die<br />

das naturnahe Ufer stark beeinträchtigen wird.<br />

Die Gestaltung der Mauern (in Naturstein) ist nur teilweise<br />

befriedigend gelöst worden. Mehrere bergseitige Stützmauern<br />

haben unmotivierte Abtreppungen und wenig ansprechende<br />

Betonabdeckungen anstelle von Rollschichten<br />

aus Naturstein erhalten. Auf den Leitplanken aufgesetzte<br />

Geländer beeinträchtigen den Blick der Autofahrer auf die<br />

Mosel (z. B. B 53 zwischen Wintrich und Niederemmel).<br />

Eine gute Lösung wurde beim Ausbau der Straße vor der<br />

Ortslage Beilstein durch Absenkung der Gradiente erreicht.<br />

Leider wird durch die Leitplanke der gute Eindruck gemindert.<br />

Obwohl die Naturschutzbehörden im Landschaftsschutzgebiet<br />

rechtliche Handhaben besitzen, bei Eingriffen Auflagen<br />

zu erteilen, geschieht dies manchmal nicht oder oft<br />

unzureichend. Ein Beispiel ist der beim Bau der B 53 -<br />

Umgehung Zell Im Jahre 1955 entstandene 40 m hohe und<br />

<strong>15</strong>0 m breite !-langanschnitt, der noch heute eine Wunde in<br />

der Landschaft und eine Gefahr für den Verkehr darstellt<br />

(17). Ein weiteres Beispiel sind die Entnahmestellen in der<br />

Ortslage und der Gemarkung Ruwer für den Bau der<br />

Umgehungsstraße. Die Straßenbaubehörde überließ zum<br />

Teil dem Unternehmer die Auswahl der Entnahmestellen,<br />

die in schwierigem Gelände liegen und, wenn überhaupt<br />

noch möglich, nur unter großem Aufwand rekultiviert werden<br />

können.<br />

Zur Begrünung der verbliebenen Flächen an den neuen<br />

Straßen wurden Landschaftsarchitekten mit der Aufstellung<br />

von Bepflanzungsplänen von der Straßenverwaltung beauftragt.<br />

Nach 1945 sind von rund 318 km Uferstraßen 127 km (40 D/o)<br />

vor und während der Arbeiten an der Mosel ausgebaut<br />

worden. 149 km (47 Dfol sollen in den nächsten 10 Jahren<br />

ausgebaut werden (Abb. 7). Es wäre von großem Wert für<br />

die Schönheit des Moseltales, wen n die noch auszubauenden<br />

Straßen so trassiert und gestaltet würden, daß an allen<br />

nur möglichen Stellen eine mehr oder weniger breite Grünfläche<br />

zwischen Straße und Strom verbleibt, auf der noch<br />

ein Wanderweg geführt werden kann und einige Ruhebänke<br />

inmitten von Baum- und Strauchgruppen Platz finden. Auch<br />

sollten bei der Festlegung der Gradiente landschaftliche<br />

Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden.<br />

4. 1 n d u s t r i e a n s i e d 1 u n g i m M o s e 1 t a 1<br />

Den Vertretern des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

wurde zu Beginn des Ausbaues der Mosel auf ihre<br />

besorgten Fragen versichert, daß mit einer nennenswerten<br />

Industrieansiedlung im Moseltal nicht zu rechnen sei. Einer<br />

solchen stünden einerseits die Enge des Tales, andererseits<br />

seine Bedeutung als Erholungs- und bevorzugtes<br />

Fremdenverkehrsgebiet entgegen. Inzwischen beginnt sich<br />

abzuzeichnen, daß die Industrie an der neuen Wasserstraße<br />

Fuß faßt. Die Entwicklung scheint weniger von der Industrie,<br />

als von den Gemeinden und Landkreisen vorangetrieben zu<br />

werden. Während in Koblenz das schon vor dem Ausbau<br />

vorhandene Industriegebiet erweitert wird, entstehen neue<br />

vor den Toren von Trier auf dem Moselvorland bei Pfalzel-<br />

Ehrang und bei Besch (Saarland). Nach dem Raumordnungsplan<br />

„Trierer Tal und Umland" soll sich das Industriegebiet<br />

eines Tages auf einem breiten Band von Conz über Trier<br />

bis in die Gegend von Schweich beiderseits der Mosel erstrecken.<br />

Wertvolle landwirtschaftliche Talböden und Grundwassergewinnungsgebiete<br />

sind darin einbezogen. Mehrere<br />

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